Rente im Oktober 2025: Diese Jahrgänge können zum ersten Mal in Altersrente gehen

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Seit Einführung der Flexirente im Jahr 2017 und dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten ist der Übergang in den Ruhestand deutlich flexibler geworden.

Viele Versicherte arbeiten bereits im Rentenbezug weiter oder gestalten den Ausstieg stufenweise.

Mit dem 1. Oktober 2025 rückt für weitere Geburtsjahrgänge ein entscheidender Moment näher: Erstmals eröffnet sich ihnen der Zugang zu bestimmten Altersrentenarten. Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erklärt welche Jahrgänge betroffen sind, welche Voraussetzungen gelten und worauf Antragstellende achten sollten.

Regelaltersrente: Der Standardfall ohne Abschlag

Für Personen, die zwischen dem 2. Juli 1959 und dem 1. August 1959 geboren wurden, ist ab Oktober 2025 der Übergang in die Regelaltersrente möglich. Das maßgebliche Rentenalter beträgt in diesem Rentenmonat 66 Jahre und 2 Monate. Voraussetzung ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von mindestens fünf Jahren.

Dazu zählen 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten, die in der Regel durch Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit mit Versicherungspflicht oder durch bestimmte Anrechnungszeiten zusammenkommen. Ein Rentenantrag ist zwingend erforderlich; die Regelaltersrente wird nicht automatisch zuerkannt, auch wenn sie im Sprachgebrauch als „reguläre Rente“ gilt.

Sie wird ohne Abschlag gezahlt. Wer über den Eintritt in die Regelaltersrente hinaus weiterarbeitet, kann die Zahlung hinauszögern und dadurch den Zahlbetrag später erhöhen, oder die Rente beziehen und gleichzeitig weiter verdienen.

Altersrente für langjährig Versicherte: Vorziehen mit dauerhaftem Abschlag

Versicherte der Geburtsmonate 2. September 1962 bis 1. Oktober 1962 können ab Oktober 2025 erstmals die Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitig beanspruchen.

Der frühestmögliche Zugang liegt bei 63 Jahren. Erforderlich ist eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren. Dazu gehören in aller Regel lange Erwerbsbiografien mit Pflichtbeiträgen, ergänzt um bestimmte anrechenbare Zeiten. Der Preis für den vorgezogenen Ruhestand ist ein lebenslanger Abschlag von 13,2 Prozent.

Dieser mindert den monatlichen Zahlbetrag dauerhaft. Zur Orientierung: Wer ohne Abschlag eine Bruttorente von 1.500 Euro erwarten würde, erhält bei einem Abschlag von 13,2 Prozent rund 198 Euro weniger pro Monat.

Ob sich das Vorziehen lohnt, hängt von der individuellen Lebens- und Finanzplanung ab, etwa davon, ob eine Erwerbstätigkeit im Rentenbezug fortgesetzt wird oder andere Einkünfte zur Verfügung stehen.

Diese Jahrgänge können im Oktober in die Altersrente gehen

Rentenart Geburtszeitraum & Bedingungen für Rentenbeginn 10/2026
Regelaltersrente Geburtszeitraum: 02.05.1960 – 01.06.1960
Rentenalter: 66 Jahre + 4 Monate
Voraussetzung: Mind. 5 Jahre Wartezeit (60 Kalendermonate mit Beitragszeiten)
Abschlag: keiner
Altersrente für langjährig Versicherte (vorzeitig) Geburtszeitraum: 02.09.1963 – 01.10.1963
Rentenalter (frühestmöglich): 63 Jahre
Voraussetzung: Mind. 35 Jahre Wartezeit
Abschlag: 13,8 % (lebenslang)
Altersrente für schwerbehinderte Menschen (vorzeitig) Geburtszeitraum: 02.09.1964 – 01.10.1964
Rentenalter (frühestmöglich): 62 Jahre
Voraussetzung: Mind. 35 Jahre Wartezeit und anerkannte Schwerbehinderung (GdB ≥ 50)
Abschlag: 10,8 % (lebenslang)
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei) Geburtszeitraum: 02.01.1962 – 01.02.1962
Rentenalter: 64 Jahre + 8 Monate
Voraussetzung: Mind. 45 Jahre Wartezeit
Abschlag: keiner

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Früherer Ruhestand bei gesundheitlicher Einschränkung

Für die Jahrgänge vom 2. November 1963 bis zum 1. Dezember 1963 ist ab Oktober 2025 der frühzeitige Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich.

Das maßgebliche Eintrittsalter beträgt hier 61 Jahre und 10 Monate. Neben einer Wartezeit von 35 Jahren ist die anerkannte Schwerbehinderung erforderlich, in der Regel nachgewiesen durch einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Bei vorzeitigem Bezug fällt ein Abschlag von 10,8 Prozent an, der dauerhaft gilt.

Auch hier sollte sorgfältig abgewogen werden, ob ein früherer Rentenstart im Verhältnis zur langfristigen Minderung des Zahlbetrags steht, zumal sich gesundheitliche Aspekte, Beschäftigungsoptionen und mögliche Ausgleichszahlungen unterschiedlich auswirken können.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Abschlagsfrei mit 45 Versicherungsjahren

Besonders gefragt ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, weil sie trotz eines gegenüber der Regelaltersgrenze früheren Zugangs ohne Abschlag gezahlt wird.

Ab dem 1. Oktober 2025 können Versicherte der Geburtsmonate 2. März 1961 bis 1. April 1961 erstmals in diese Rentenart wechseln. Das maßgebliche Alter liegt bei 64 Jahren und 6 Monaten.

Die Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Diese kommt typischerweise durch sehr lange Erwerbsbiografien mit Pflichtbeiträgen zustande und kann durch bestimmte Zeiten wie Kindererziehung oder Pflege ergänzt werden.

Auch wenn die Rente abschlagsfrei ist, kann der Zahlbetrag niedriger ausfallen, als er bei weiterer Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze wäre, weil zusätzliche Beitragsmonate und mögliche Entgeltpunkte entfallen. Eine genaue Vorausberechnung hilft, den optimalen Startzeitpunkt zu bestimmen.

Flexirente und Hinzuverdienst: Mehr Spielraum beim Übergang

Die Flexirente ermöglicht seit 2017 einen gleitenden Übergang. Seit 2023 sind Hinzuverdienste in vorgezogenen Altersrenten nicht mehr begrenzt.

Rentenversicherte können eine Vollrente beziehen und beliebig hinzuverdienen oder eine Teilrente wählen und den Umfang individuell gestalten.

Teilrenten sind in feinen Abstufungen möglich, etwa 10, 50, 70 oder 99,99 Prozent, je nachdem, wie der persönliche Übergang aussehen soll. Beiträge können – etwa bei einer fortgesetzten Beschäftigung oder Pflege – auch über die Regelaltersgrenze hinaus entrichtet werden.

Das eröffnet zusätzliche Gestaltungschancen, etwa um Entgeltpunkte zu erhöhen oder Zeiten sinnvoll zu vervollständigen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass flexible Modelle den Lebensrealitäten vieler Versicherter näherkommen und zugleich helfen, Fachwissen länger im Arbeitsleben zu halten.

Antrag, Fristen und Wartezeiten: Was jetzt zu tun ist

Wer im Oktober 2025 erstmalig anspruchsberechtigt wird, sollte den Rentenantrag rechtzeitig vorbereiten. In der Praxis empfiehlt sich, die Unterlagen etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einzureichen, damit Rückfragen geklärt und fehlende Nachweise nachgereicht werden können.

Ein gründlicher Blick in den Versicherungsverlauf ist unverzichtbar. Dort muss nachvollziehbar sein, wie die Wartezeiten erreicht wurden, welche Beitragszeiten vorliegen und ob Anrechnungszeiten – etwa für Kindererziehung, Pflege oder Phasen der Arbeitslosigkeit – korrekt verbucht sind.

Wer Lücken entdeckt oder Unstimmigkeiten vermutet, sollte eine Kontenklärung anstoßen. Diese formale Bereinigung schafft die Basis für einen korrekten Rentenbescheid und verhindert spätere Verzögerungen oder Fehlbeträge.

Was der Oktober 2025 konkret bringt

Der Oktober 2025 markiert für vier Personengruppen einen neuen Zugang: Für die Regelaltersrente der Geburtsmonate Juli bis August 1959 ohne Abschlag, für die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte der Geburtsmonate September bis Oktober 1962 mit einem dauerhaften Abschlag, für die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen der Geburtsmonate November bis Dezember 1963 mit Abschlag sowie für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte der Geburtsmonate März bis April 1961.

Welche Option im Einzelfall passt, hängt von der individuellen Biografie, den vorhandenen Versicherungszeiten und den finanziellen Plänen ab. Der unbegrenzte Hinzuverdienst seit 2023 und die Möglichkeit, Teilrenten ganz fein zu steuern, erleichtern es, den Übergang an persönliche Bedürfnisse anzupassen.

Fazit: Mit Planung und Prüfung den optimalen Rentenstart finden

Für viele Versicherte ist der Oktober 2025 der Zeitpunkt, an dem sich die Tür in den Ruhestand erstmals öffnet.

Ob abschlagsfrei oder mit Minderung – entscheidend sind Geburtsmonat, Wartezeiten und die persönliche Lebensplanung. Wer rechtzeitig den Versicherungsverlauf prüft, den Antrag sorgfältig vorbereitet und den Rentenbescheid kritisch liest, schafft Klarheit und vermeidet vermeidbare Einbußen.

Die neuen Freiheiten beim Hinzuverdienst und die Option einer Teilrente machen den Ruhestand flexibilisierbar wie nie. So lässt sich der Start in die Altersrente nicht nur termingerecht, sondern auch finanziell vorausschauend gestalten.

Quellen: Stufen der Altersgrenzen (DRV „Rente mit 67“ und Broschüren) sowie Regeln zur Schwerbehindertenrente (DRV)