Die monatliche Rentenzahlung erfolgt 2025 am 30. Mai – und nicht am 31. Mai. Der Grund dafür ist, dass der 31. Mai auf einen Samstag fällt. Tag der Auszahlung ist jedoch immer der letzte Bankarbeitstag eines Monats, und das bedeutet nicht zwangsläufig den letzten Tag des Monats.
Was bedeutet Bankarbeitstag?
Als Bankarbeitstage gelten die Arbeitszeiten bei Finanzinstituten. Dazu zählen keine Feiertage, und auch nicht Samstag und Sonntag. Geldeingänge werden an diesen freien Tagen bei Banken nicht gebucht.
Wenn also der letzte Tag oder sogar die letzten Tage eines Monats am Wochenende oder an Feiertagen liegen, dann wird die Rente an dem Tag eingezahlt, an dem zuvor der letzte Tag ist, an dem die Banken arbeiten.
Nehmen wir zum Beispiel an, Ostern würde in einem Jahr in die letzten Märztagen fallen. Karfreitag und Ostermontag sind Feiertage. Ostersamstag und Ostersonntag sind als Wochenende keine Bankarbeitstage. Damit wäre der letzte Bankarbeitstag der Donnerstag vor Karfreitag, und die Rente würde ganze vier Tage früher auf Ihrem Konto eingehen.
Zahlungen, die Sie am Wochenende in Auftrag geben, werden erst am nachfolgenden Geschäftstag gebucht.
Vorschüssige und nachschüssige Zahlung
Je nachdem, wann Sie in Rente gegangen sind, wird Ihre Rente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt. Die meisten Rentner in Deutschland erhalten die Bezüge nachschüssig – das Geld, das bei Ihnen am 30. Mai eingeht ist also die Rente für den Monat Mai. Diejenigen, die eine vorschüssige Rente erhalten, bekommen hingegen am 30. Mai die Summe für Juni ausgezahlt.
Tabelle: Wann wird die Rente in 2025 überwiesen?
Monat | Auszahlungstermin (nachschüssig*) |
Mai 2025 | 30.05.2025 (Freitag) |
Juni 2025 | 30.06.2025 (Montag) |
Juli 2025 | 31.07.2025 (Donnerstag) |
August 2025 | 29.08.2025 (Freitag) |
September 2025 | 30.09.2025 (Dienstag) |
Oktober 2025 | 30.10.2025 (Donnerstag) |
November 2025 | 28.11.2025 (Freitag) |
Dezember 2025 | 30.12.2025 (Dienstag) |
Januar 2026 | 30.01.2026 (Freitag) |
* Seit 2004 überweist der Rentenservice der Deutschen Post die gesetzliche Rente nachschüssig, also am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats. Wer bereits vor 2004 in Rente gegangen ist, erhält sie vorschüssig – in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats.
Es gilt das Zuflussprinzip
Für den Anspruch auf Sozialleistungen und für die Abrechnung mit dem Finanzamt ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung entscheidend. Das heißt Zuflussprinzip. Für die Steuer wird eine Einnahme also dann verrechnet, wenn diese Ihnen tatsächlich zugeflossen ist.
Die Einkommenssteuer wird jährlich erhoben, und durch das Zuflussprinzip lassen sich die zu versteuernden Einnhamen klar zuordnen.
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Was bedeutet Zufluss?
Zufluss bedeutet, dass Sie tatsächlich über den enstprechenden Betrag verfügen können, er Ihnen also nicht nur formal zusteht. In anderen Fällen gilt das Abflussprinzip – wenn Sie nachweisen, alles in die Wege geleitet zu haben, um eine Leistung durchzuführen, also zum Beispiel einen Scheck eingereicht haben.
Oft zählen Tage
Für Überweisungen können auch einzelne Tage wichtig sein, in denen sich der Zufluss der Rentenzahlung verschiebt. Das gilt besonders, wenn regelmäßige Zahlungen zum Monatsende sich mit dem Eingang der Bezüge überschneiden. Das können Daueraufträge sein, oder auch die Miete.
Worauf sollten Sie achten?
Überweisungen dauern innerhalb Deutschlands grundsätzlich einen Bankarbeitstag. Sollten Sie auf einen Zahlungseingang warten, kann sich dieser wegen eines Wochenendes oder aufgrund von Feiertagen verschieben. Wenn Sie Geld ins Ausland überweisen, sollten Sie einen zeitlichen Puffer einplanen. Das gilt Möchten Sie eine Überweisung ins Ausland tätigen, sollten Sie besonders bei Ländern mit Fremdwährung.
Die Echtzeitüberweisung
Ist eine schnelle Überweisung am Wochenende nötig, dann haben Sie in allen Ländern des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs (SEPA) die Möglichkeit einer Echtzeitüberweisung. Diese läuft innerhalb von Sekunden, kostet allerdings zusätzliche Gebühren.
Was können Sie tun, wenn die Rente zu spät auf Ihrem Konto eingeht?
Wenn die Rente am letzten Bankarbeitstag des Monats noch nicht auf Ihrem Konta eingegangen ist, sollten Sie sich umgehend beim Renten-Service der Deutschen Post melden. Dies ist telefonisch unter 0221-5692-444 möglich oder schriftlich per Post (Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin). Dabei müssen Sie Ihre Postrentennummer angeben.