Zum 1. Juli 2025 erhalten wieder rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine Erhรถhung ihrer Rente. Noch ist nicht offiziell bekannt gegeben, wie hoch die Rentenerhรถhung sein wird. Experten, wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt vermuten, dass dies Anpassung zwischen 4 und sechs Prozent betragen wird.
Was auf den ersten Blick erfreulich klingt, kann fรผr viele jedoch eine neue Verpflichtung nach sich ziehen: Denn mit dem hรถheren Einkommen rรผckt die Grenze zum steuerpflichtigen Bereich fรผr manche Rentner erstmals in Reichweite. Wer sich รผber den jรคhrlichen Grundfreibetrag bewegt, muss gegebenenfalls eine Steuererklรคrung abgeben und womรถglich auch Steuern zahlen.
Wer muss kรผnftig eine Steuererklรคrung abgeben?
Ob und wann eine Steuererklรคrung fรคllig wird, hรคngt wesentlich vom Jahr des Renteneintritts ab und davon, wie hoch die jรคhrlichen Einkรผnfte insgesamt sind. Wichtige Eckpunkte:
- Richtwert fรผr Renteneintritt ab 2024: Nach Berechnungen des Verbraucherportals Finanztip sind Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttojahresrente von mehr als 16.434 Euro im Jahr 2024 aller Voraussicht nach zur Abgabe einer Steuererklรคrung verpflichtet.
- Individuelle Freibetrรคge: รbliche Sonderausgaben (z. B. fรผr Kranken- und Pflegeversicherung) und der eigene Rentenfreibetrag mindern das zu versteuernde Einkommen. Bleibt das Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags (2024: 11.604 Euro), muss eine Steuererklรคrung abgegeben werden.
- Hรถherer Rentenfreibetrag bei frรผhem Renteneintritt: Wer bereits vor einigen Jahren in Rente gegangen ist, genieรt einen hรถheren Rentenfreibetrag und darf somit tendenziell mehr verdienen, ohne steuererklรคrungspflichtig zu werden.
Doch selbst wenn Rentnerinnen und Rentner erstmals zur Abgabe einer Steuererklรคrung verpflichtet sind, bedeutet das nicht zwangslรคufig, dass sie Steuern zahlen mรผssen.
Entscheidend ist, wie hoch das zu versteuernde Einkommen tatsรคchlich ausfรคllt โ und hier spielt ein bewilligter Grad der Behinderung (GdB) eine wichtige Rolle.
Wie senkt ein Grad der Behinderung (GdB) die Steuerlast in 2025?
Wer einen Grad der Behinderung beim zustรคndigen Versorgungsamt anerkennen lรคsst, profitiert von zusรคtzlichen Freibetrรคgen, die das zu versteuernde Einkommen vermindern.
Gerade fรผr Rentnerinnen und Rentner kann diese Entlastung dazu fรผhren, dass sie unterhalb des steuerpflichtigen Einkommens bleiben oder zumindest geringere Steuern zahlen mรผssen. Konkret gilt:
- Ab GdB 20: Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhalten einen zusรคtzlichen Freibetrag von 384 Euro pro Jahr.
- GdB 50: Der Freibetrag erhรถht sich auf 1.140 Euro.
- GdB 80 mit bestimmten Merkzeichen: In Verbindung mit โaGโ (auรergewรถhnliche Gehbehinderung) oder โTBIโ (Taubblindheit) steigt der Betrag um weitere 4.500 Euro.
- Hilflose Personen: Kรถnnen sogar einen Freibetrag von insgesamt 7.400 Euro erhalten; mit den oben genannten Merkzeichen sind hier nochmals zusรคtzliche 4.500 Euro mรถglich.
Maximal lassen sich nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) somit jรคhrlich 11.900 Euro als Freibetrag anrechnen. Dadurch kann das maรgebliche zu versteuernde Einkommen deutlich sinken. Falls es ganz unter den Grundfreibetrag fรคllt, entfรคllt sogar die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklรคrung.
In welchen Fรคllen lohnt sich ein GdB besonders?
Ein bewilligter Grad der Behinderung kann nicht nur die Steuerlast senken, sondern in bestimmten Situationen auch andere Vorteile bieten, etwa im รถffentlichen Nahverkehr. Was die Einkommensteuer betrifft, lohnt sich ein GdB insbesondere, wenn:
- Das eigene Einkommen knapp รผber dem Grundfreibetrag liegt und durch den zusรคtzlichen Freibetrag wieder darunter rutschen kann.
- Auf absehbare Zeit regelmรครig Gesundheits- oder Pflegekosten anfallen, die ansonsten steuerlich nur eingeschrรคnkt geltend zu machen wรคren.
- Gleichzeitig Pflegebedรผrftigkeit besteht und ein Pflegegrad beantragt wird.
Gerade dieser letzte Punkt ist laut BVL-Geschรคftsfรผhrer Erich Nรถll besonders wichtig. Sein Tipp: โWenn ein Pflegegrad beantragt wird, sollte zeitgleich immer ein Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung und der entsprechenden Merkzeichen gestellt werden.โ
Wie wird der GdB beantragt?
Der Antrag auf Anerkennung eines Grads der Behinderung wird bei dem zustรคndigen Versorgungsamt gestellt. Folgende Schritte sind dabei รผblich:
- Formular ausfรผllen: Das Versorgungsamt stellt entsprechende Formulare bereit, in denen Angaben zum Gesundheitszustand und eventuell vorhandenen Einschrรคnkungen gemacht werden mรผssen.
- รrztliche Gutachten einreichen: รrztliche Unterlagen oder Gutachten kรถnnen die Beantragung und Bewilligung des GdB erleichtern.
- Bescheid abwarten: Das Amt prรผft den Antrag und legt in einem Bescheid den GdB fest. Bei Unklarheiten oder Ablehnungen ist ein Widerspruch mรถglich.
Sobald der GdB bewilligt ist, kann der Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuererklรคrung berรผcksichtigt werden. Wer aufgrund eines hohen GdB einen groรen Freibetrag erhรคlt, kann dadurch oft die Steuerpflicht mindern oder ganz umgehen.
Wann macht ein GdB fรผr Ruhestรคndler den Unterschied?
Die Rentenerhรถhung zum 1. Juli รคndert fรผr viele Rentnerinnen und Rentner den steuerlichen Spielraum. Hรถhere Einkรผnfte bedeuten zwar mehr Geld im Portemonnaie, kรถnnen aber auch dazu fรผhren, dass der Grundfreibetrag รผberschritten wird und damit eine Steuererklรคrung nรถtig wird. Ein bewilligter Grad der Behinderung kann hierbei entscheidend sein:
- Senkung des zu versteuernden Einkommens: Der Behinderten-Pauschbetrag mindert effektiv die steuerpflichtige Rente.
- Vermeidung der Steuererklรคrungspflicht: Wenn durch die Freibetrรคge das Einkommen wieder unter den Grundfreibetrag sinkt, entfรคllt die Abgabepflicht.
- Langfristige Entlastung: Wer laufend Kosten durch gesundheitliche Einschrรคnkungen hat, sichert sich mit dem anerkannten GdB eine permanente Steuererleichterung.
Gerade in Zeiten, in denen steigende Lebenshaltungskosten eine Mehrbelastung fรผr Seniorinnen und Senioren bedeuten, kann sich die Kombination aus Pflegegrad und GdB deutlich lohnen.
Wichtig ist, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, sich gegebenenfalls beraten zu lassen und die jeweiligen Freibetrรคge in der Steuererklรคrung (oder beim Finanzamt im Lohnsteuerermรครigungsverfahren) korrekt geltend zu machen. So bleibt die Freude รผber die Rentenerhรถhung am Ende auch finanziell ungetrรผbt.