“Wird es eine Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2024 geben?” Diese Frage wird derzeit häufig Renten- und Sozialberatern gestellt.
Im Jahr 2022 und 2023 gab es nämnlich eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Gerade ältere Menschen, die nur eine kleine Rente beziehen, haben laut dem Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel immer wieder nach Informationen gesucht, ob sie auch im Jahr 2024 mit einer Energiepreispauschale rechnen können.
Knöppel hat nun Klarheit geschaffen. Er hat deutlich gemacht, dass es im Jahr 2024 keine Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner geben wird. Aber es gibt auch Alternativen, sagt der Rechtsanwalt.
Was war die Energiepreispauschale und warum war sie so wichtig?
Die Energiepreispauschale wurde in den Jahren 2022 und 2023 eingeführt, um die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Rentnerinnen und Rentner, angesichts der stark gestiegenen Energiekosten finanziell zu entlasten.
Diese Einmalzahlung von 300 Euro war eine Reaktion auf die rapide steigenden Kosten für Strom, Gas und andere Energieträger, die vor allem Menschen mit begrenztem Einkommen schwer getroffen haben.
Die Energiepreispauschale war daher nicht nur ein politisches Signal, sondern eine dringend benötigte Hilfe für viele Haushalte.
Warum gibt es im Jahr 2024 keine Energiepreispauschale mehr?
Wie Rechtsanwalt Peter Knöppel erklärt, ist das Thema der Energiepreispauschale für das Jahr 2024 endgültig abgeschlossen.
Es gibt keine Pläne, eine ähnliche Maßnahme wieder einzuführen. Dies liegt vor allem an der aktuellen finanziellen Lage des Bundeshaushalts, der bereits unter erheblichem Druck steht. In den vergangenen Monaten und Jahren wurden zahlreiche Kürzungen und Änderungen im sozialen Bereich vorgenommen, um den Haushalt zu entlasten.
Vor diesem Hintergrund sei es kaum vorstellbar, “dass erneut Mittel für eine Energiepreispauschale bereitgestellt werden könnten”.
Knöppel betont zudem, dass alle im Internet kursierenden Gerüchte über eine mögliche Energiepreispauschale für 2024 unbegründet sind.
Sollte es eine solche Maßnahme tatsächlich geben, würde dies offiziell verkündet werden und die entsprechenden Rechtsgrundlagen müssten vorhanden sein. Derzeit ist jedoch nichts dergleichen geplant.
Gibt es alternative finanzielle Unterstützungen für Rentnerinnen und Rentner?
Auch wenn es im Jahr 2024 keine Energiepreispauschale geben wird, gibt es andere Maßnahmen, die Rentnerinnen und Rentner finanziell unterstützen könnten.
Eine dieser Maßnahmen ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Dieser Ausgleich hat jedoch nichts mit der Energiepreispauschale zu tun und richtet sich an eine andere Zielgruppe.
Wer nur eine kleine Rente bezieht, kann jedoch weitere Zuschüsse und Unterstützungen erhalten. Dazu gehört beispielsweise die Überprüfung des Anspruchs auf Wohngeld, Heizkostenzuschüsse oder Grundsicherung im Alter.
In vielen Fällen kann auch eine Beratung durch einen Rentenberater oder Rechtsanwalt, wie es Peter Knöppel anbietet, sinnvoll sein, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Wie ist die aktuelle Lage und was können Rentnerinnen und Rentner tun?
Die finanzielle Lage vieler Rentnerinnen und Rentner bleibt angespannt, insbesondere angesichts der weiterhin hohen Energiekosten. Auch wenn es keine direkte Energiepreispauschale gibt, sollten alle Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung geprüft werden.
Knöppel weist darauf hin, dass alle Gerüchte und Spekulationen über eine Energiepreispauschale für 2024 unbegründet sind und man sich nicht auf Informationen aus zweifelhaften Quellen verlassen sollte. Stattdessen rät er dazu, sich auf seriöse Informationen zu verlassen und bei Unsicherheiten fachlichen Rat einzuholen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Herr Schubert ist 72 Jahre alt und bezieht seit einigen Jahren eine gesetzliche Altersrente von rund 1.100 Euro netto im Monat. Bisher kam er mit seinen laufenden Kosten gut zurecht, doch aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise erhöhen sich seine monatlichen Vorauszahlungen für Gas und Strom von vormals 100 Euro auf etwa 150 Euro. Noch im Jahr 2022 konnte Herr Schubert von der einmaligen Energiepreispauschale profitieren, die für Rentner ausgezahlt wurde. Dadurch hatte er einen finanziellen Puffer, um die Mehrbelastung zumindest kurzfristig abzufedern.
Im Jahr 2024 wird jedoch keine weitere Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner ausgeschüttet. Herr Schubert spürt nun die steigenden Kosten umso deutlicher, da ihm diese Zusatzleistung als direkte Unterstützung wegfällt. Deshalb informiert er sich über mögliche Alternativen.
Durch einen Hinweis seines Nachbarn erfährt er von der Option, Wohngeld oder in bestimmten Fällen Grundsicherung im Alter in Anspruch zu nehmen. Wohngeld kann auch dann infrage kommen, wenn man bereits eine Rente bezieht, sofern das Gesamteinkommen nur knapp oberhalb der Grundsicherungsschwelle liegt. Die erhöhten Energiekosten werden bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs berücksichtigt.
Herr Schubert vereinbart daraufhin einen Termin beim zuständigen Wohngeldamt seiner Kommune. Er legt Unterlagen über seine monatlichen Einkünfte (Rentenbescheid, eventuell vorhandene Nebeneinkünfte) sowie Belege über seine gestiegenen Energiekosten (Abrechnungen vom Versorger) vor. Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Behörde fest, dass er einen Anspruch auf ein monatliches Wohngeld in Höhe von etwa 60 Euro hat.
Dieses Geld erhält Herr Schubert nun zusätzlich zu seiner Rente. Auf diese Weise kann er die erhöhten Energiekosten zumindest teilweise kompensieren. Zwar ersetzt dies nicht die frühere Energiepreispauschale eins zu eins, doch die Wohngeldzahlung schafft eine gewisse Entlastung und sorgt dafür, dass Herr Schubert auch im Jahr 2024 finanziell über die Runden kommt, ohne an anderer Stelle drastisch sparen zu müssen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.