Ab dem 1. Juli 2025 sind bedeutende รnderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Der neue Rentenwert, angepasste Einkommensgrenzen und bewertete Lebensphasen beeinflussen Ihre spรคtere Rente spรผrbar. Wer rechtzeitig handelt, kann Lรผcken vermeiden und seine Altersversorgung deutlich verbessern.
Entgeltpunkte: Grundlage Ihrer Rentenberechnung
Entgeltpunkte sind das zentrale Maร fรผr die Berechnung Ihrer gesetzlichen Rente. Sie erhalten diese Punkte fรผr jedes Jahr, in dem Sie Einkommen erzielen, auf das Rentenbeitrรคge entrichtet werden. Wie viele Punkte Sie erhalten, hรคngt davon ab, wie Ihr Einkommen im jeweiligen Jahr im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt liegt.
2025 liegt dieses Durchschnittsentgelt voraussichtlich bei etwa 50.100 Euro. Wer genau so viel verdient, erhรคlt einen vollen Entgeltpunkt. Wer mehr verdient, erhรคlt anteilig mehr Punkte โ maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 Euro im Jahr.
Ein Entgeltpunkt entspricht ab dem 1. Juli 2025 einem monatlichen Rentenwert von 40,79 Euro (West und Ost einheitlich). Damit steigen Ihre Rentenansprรผche konkret: 40 Entgeltpunkte ergeben eine monatliche Bruttorente von rund 1.631 Euro.
Mehr Rentenpunkte durch besondere Lebensphasen
Neben der klassischen Erwerbstรคtigkeit gibt es eine Reihe von rentenrechtlich relevanten Zeiten, die sich positiv auf Ihre Rentenpunkte auswirken:
Kindererziehungszeiten bringen bares Geld
Wer Kinder erzieht, erhรคlt vom Staat Rentenpunkte gutgeschrieben. Fรผr Geburten ab 1992 werden 36 Monate pro Kind als Pflichtbeitragszeit angerechnet, bei รคlteren Geburten 30 Monate. Diese Zeiten zรคhlen so, als hรคtten Sie durchschnittlich verdient โ also etwa einen Entgeltpunkt pro Jahr. Das bedeutet rund 122 Euro monatlich mehr Rente pro Kind.
Pflegezeiten sichern Rentenansprรผche
Wer mindestens zehn Stunden pro Woche nicht erwerbsmรครig pflegt, kann ebenfalls Rentenpunkte erhalten. Die Hรถhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der Pflegekonstellation (z. B. alleinige Pflege oder mit Pflegedienst).
Rentenpunkte bei Sozialleistungen
Zeiten mit Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld zรคhlen, sofern Pflichtbeitrรคge abgefรผhrt werden. Dabei erfolgt die Bewertung meist auf Basis von 80 Prozent des frรผheren Einkommens. Auch der Bundesfreiwilligendienst und der freiwillige Wehrdienst kรถnnen angerechnet werden.
Ausbildung und Studium: Was zรคhlt wirklich?
Schul- und Studienzeiten zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr gelten bis zu acht Jahre als Anrechnungszeit. Diese verbessern die Wartezeit, bringen aber nur in Ausnahmefรคllen direkte Rentenpunkte.
Ausbildungszeiten kรถnnen unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsentgelts bewertet werden โ das trifft aber nicht pauschal zu und muss individuell geprรผft werden.
Arbeiten im Ausland: Mรถglichkeiten zur Anrechnung
Arbeiten Sie im Ausland, kรถnnen diese Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen nach europรคischem oder zwischenstaatlichem Recht fรผr die Rente angerechnet werden.
Diese Zeiten bringen keine Rentenpunkte
Nicht alle Lebensphasen bringen Ihnen Rentenpunkte. Entscheidend ist, ob Pflichtbeitrรคge gezahlt wurden:
Bรผrgergeld: Anrechnung ohne Punkte
Zeiten mit Bรผrgergeld gelten als Anrechnungszeit, aber nicht als Pflichtbeitragszeit. Das heiรt: Sie kรถnnen zwar zur Wartezeit beitragen, erhalten aber keine Entgeltpunkte. Das kann spรคter zu Rentenlรผcken fรผhren.
Beitragslรผcken durch unbezahlte Zeiten
Wer etwa lรคngere Zeit selbststรคndig ohne Rentenversicherungspflicht arbeitet oder ohne Versicherungsschutz im Ausland lebt, sammelt keine Punkte. Auch Sperrzeiten bei Arbeitslosigkeit wirken sich neutral auf die Rente aus.
Nicht angerechnete Ausbildungszeiten
Schul- oder Studienzeiten, die รผber die maximal acht Jahre hinausgehen oder nicht als rentenrechtliche Zeiten anerkannt werden, bringen keine Punkte. Freiwillige Beitrรคge kรถnnen hier in manchen Fรคllen helfen, eine Lรผcke zu schlieรen.
Wartezeiten erfรผllen, auch ohne Entgeltpunkte
Wichtig: Manche Zeiten helfen Ihnen zwar nicht, Ihre Rentenhรถhe zu steigern, aber sie zรคhlen fรผr bestimmte Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten). Dazu zรคhlen z. B. Anrechnungszeiten bei Krankheit, Ausbildung oder Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
Sie kรถnnen entscheidend sein, wenn es um Anspruchsvoraussetzungen fรผr bestimmte Rentenarten geht, etwa die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte.
Jetzt aktiv werden: So vermeiden Sie Rentenlรผcken
Damit Ihre Rente spรคter nicht geringer ausfรคllt als erwartet, sollten Sie Ihre Versicherungsbiografie regelmรครig รผberprรผfen. Fordern Sie dazu eine Kontenklรคrung bei der Deutschen Rentenversicherung an und kontrollieren Sie, ob alle Kindererziehungs- und Pflegezeiten korrekt erfasst sind.
Lassen Sie auรerdem prรผfen, ob freiwillige Beitrรคge fรผr bestimmte Zeitrรคume sinnvoll sein kรถnnten. Auch Zeiten im Ausland oder aus frรผheren Ausbildungen lassen sich unter Umstรคnden anrechnen โ erkundigen Sie sich gezielt, welche Mรถglichkeiten fรผr Ihren Fall bestehen.




