Ab dem 1. Juli 2025 sind bedeutende Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Der neue Rentenwert, angepasste Einkommensgrenzen und bewertete Lebensphasen beeinflussen Ihre spätere Rente spürbar. Wer rechtzeitig handelt, kann Lücken vermeiden und seine Altersversorgung deutlich verbessern.
Entgeltpunkte: Grundlage Ihrer Rentenberechnung
Entgeltpunkte sind das zentrale Maß für die Berechnung Ihrer gesetzlichen Rente. Sie erhalten diese Punkte für jedes Jahr, in dem Sie Einkommen erzielen, auf das Rentenbeiträge entrichtet werden. Wie viele Punkte Sie erhalten, hängt davon ab, wie Ihr Einkommen im jeweiligen Jahr im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt liegt.
2025 liegt dieses Durchschnittsentgelt voraussichtlich bei etwa 50.100 Euro. Wer genau so viel verdient, erhält einen vollen Entgeltpunkt. Wer mehr verdient, erhält anteilig mehr Punkte – maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 Euro im Jahr.
Ein Entgeltpunkt entspricht ab dem 1. Juli 2025 einem monatlichen Rentenwert von 40,79 Euro (West und Ost einheitlich). Damit steigen Ihre Rentenansprüche konkret: 40 Entgeltpunkte ergeben eine monatliche Bruttorente von rund 1.631 Euro.
Mehr Rentenpunkte durch besondere Lebensphasen
Neben der klassischen Erwerbstätigkeit gibt es eine Reihe von rentenrechtlich relevanten Zeiten, die sich positiv auf Ihre Rentenpunkte auswirken:
Kindererziehungszeiten bringen bares Geld
Wer Kinder erzieht, erhält vom Staat Rentenpunkte gutgeschrieben. Für Geburten ab 1992 werden 36 Monate pro Kind als Pflichtbeitragszeit angerechnet, bei älteren Geburten 30 Monate. Diese Zeiten zählen so, als hätten Sie durchschnittlich verdient – also etwa einen Entgeltpunkt pro Jahr. Das bedeutet rund 122 Euro monatlich mehr Rente pro Kind.
Pflegezeiten sichern Rentenansprüche
Wer mindestens zehn Stunden pro Woche nicht erwerbsmäßig pflegt, kann ebenfalls Rentenpunkte erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der Pflegekonstellation (z. B. alleinige Pflege oder mit Pflegedienst).
Rentenpunkte bei Sozialleistungen
Zeiten mit Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld zählen, sofern Pflichtbeiträge abgeführt werden. Dabei erfolgt die Bewertung meist auf Basis von 80 Prozent des früheren Einkommens. Auch der Bundesfreiwilligendienst und der freiwillige Wehrdienst können angerechnet werden.
Ausbildung und Studium: Was zählt wirklich?
Schul- und Studienzeiten zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr gelten bis zu acht Jahre als Anrechnungszeit. Diese verbessern die Wartezeit, bringen aber nur in Ausnahmefällen direkte Rentenpunkte.
Ausbildungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsentgelts bewertet werden – das trifft aber nicht pauschal zu und muss individuell geprüft werden.
Arbeiten im Ausland: Möglichkeiten zur Anrechnung
Arbeiten Sie im Ausland, können diese Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen nach europäischem oder zwischenstaatlichem Recht für die Rente angerechnet werden.
Diese Zeiten bringen keine Rentenpunkte
Nicht alle Lebensphasen bringen Ihnen Rentenpunkte. Entscheidend ist, ob Pflichtbeiträge gezahlt wurden:
Bürgergeld: Anrechnung ohne Punkte
Zeiten mit Bürgergeld gelten als Anrechnungszeit, aber nicht als Pflichtbeitragszeit. Das heißt: Sie können zwar zur Wartezeit beitragen, erhalten aber keine Entgeltpunkte. Das kann später zu Rentenlücken führen.
Beitragslücken durch unbezahlte Zeiten
Wer etwa längere Zeit selbstständig ohne Rentenversicherungspflicht arbeitet oder ohne Versicherungsschutz im Ausland lebt, sammelt keine Punkte. Auch Sperrzeiten bei Arbeitslosigkeit wirken sich neutral auf die Rente aus.
Nicht angerechnete Ausbildungszeiten
Schul- oder Studienzeiten, die über die maximal acht Jahre hinausgehen oder nicht als rentenrechtliche Zeiten anerkannt werden, bringen keine Punkte. Freiwillige Beiträge können hier in manchen Fällen helfen, eine Lücke zu schließen.
Wartezeiten erfüllen, auch ohne Entgeltpunkte
Wichtig: Manche Zeiten helfen Ihnen zwar nicht, Ihre Rentenhöhe zu steigern, aber sie zählen für bestimmte Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten). Dazu zählen z. B. Anrechnungszeiten bei Krankheit, Ausbildung oder Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
Sie können entscheidend sein, wenn es um Anspruchsvoraussetzungen für bestimmte Rentenarten geht, etwa die Altersrente für langjährig Versicherte.
Jetzt aktiv werden: So vermeiden Sie Rentenlücken
Damit Ihre Rente später nicht geringer ausfällt als erwartet, sollten Sie Ihre Versicherungsbiografie regelmäßig überprüfen. Fordern Sie dazu eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung an und kontrollieren Sie, ob alle Kindererziehungs- und Pflegezeiten korrekt erfasst sind.
Lassen Sie außerdem prüfen, ob freiwillige Beiträge für bestimmte Zeiträume sinnvoll sein könnten. Auch Zeiten im Ausland oder aus früheren Ausbildungen lassen sich unter Umständen anrechnen – erkundigen Sie sich gezielt, welche Möglichkeiten für Ihren Fall bestehen.




