Seit einigen Jahren findet ein schrittweiser Anstieg der Altersgrenzen bei der Rente statt. Die gesetzlich festgelegte Regelaltersgrenze wird dabei kontinuierlich von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Viele künftige Rentner fragen sich, ab wann genau diese Änderungen für sie gelten und wie sich die verschiedenen Altersgrenzen – zum Beispiel für besonders langjährig Versicherte – auswirken. Im Folgenden wird ausführlich erläutert, was sich genau ändert und welche Jahrgänge davon betroffen sind.
Wie verändert sich die Regelaltersgrenze bis 2031?
Die Regelaltersrente, also jene Rente, die ohne Abschläge beansprucht werden kann, steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Dabei gilt:
- Jahrgang 1960
Versicherte, die 1960 geboren sind, erreichen ihre reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. - Geburtsjahrgänge 1961 bis 1963
Für diese Jahrgänge wird das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter angehoben. Das bedeutet, dass man je nach Geburtsdatum immer etwas später in Rente gehen kann, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen. - Jahrgang 1964 und später
Ab dem Jahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Regelaltersgrenze. Wer also 1964 oder danach geboren wurde, muss bis zum 67. Geburtstag warten, um eine Altersrente ohne Abschläge zu beziehen.
Damit ist für alle Jahrgänge eine feste Altersgrenze definiert, an der man die reguläre Altersrente beanspruchen kann. Diese schrittweise Anhebung soll laut Gesetzgeber sicherstellen, dass der Arbeitsmarkt und die Versicherungsnehmer genug Zeit haben, sich auf die Änderungen einzustellen.
Was bedeutet die „abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte“?
Neben der Regelaltersrente gibt es die sogenannte „Rente für besonders langjährig Versicherte“. Diese Rentenart wurde früher häufig als „Rente ab 63“ bekannt, weil sie zunächst denjenigen einen abschlagsfreien Rentenbezug erlaubte, die mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen konnten.
Doch auch bei dieser Rente wurde eine stufenweise Anpassung eingeführt:
- Die Altersgrenze steigt von 63 auf 65 Jahre.
- Für 1961 Geborene liegt die Altersgrenze bereits bei 64 Jahren und 6 Monaten.
- Für jede nachfolgende Geburtskohorte erhöht sie sich um zwei Monate pro Jahrgang.
- Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr.
Wichtig: Anders als bei manchen anderen Rentenarten ist bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich, selbst wenn man bereit wäre, Abschläge in Kauf zu nehmen. Wer also diese Rentenvariante wählt, muss die festgelegte Altersgrenze erreichen, um abschlagsfrei in den Ruhestand gehen zu können.
Wie wirken sich die Abschläge bei der „Rente für langjährig Versicherte“ aus?
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat, kann die „Altersrente für langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen.
Diese Rente darf bereits ab 63 Jahren beginnen, ist jedoch – im Gegensatz zur Rente für besonders langjährig Versicherte – mit einem Abschlag verbunden. Dieser Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, den man vor der Regelaltersgrenze in Rente geht.
Da die reguläre Altersgrenze bis 2031 auf 67 Jahre steigt, weitet sich auch automatisch der Zeitraum, in dem die Rente vorzeitig in Anspruch genommen werden kann. Dadurch wächst der prozentuale Abschlag, wenn man möglichst frühzeitig in Rente gehen möchte.
Ein Beispiel:
- Geburtsjahrgang 1962
- Das reguläre Rentenalter liegt bei 66 Jahren und 8 Monaten.
- Wer dennoch bereits mit 63 Jahren in Rente geht, bezieht sie 3 Jahre und 8 Monate vor der Regelaltersgrenze.
- Der Abschlag beträgt dann 0,3 Prozent je Monat. Bei rund 44 Monaten ergibt das 13,2 Prozent.
Dieses Beispiel verdeutlicht, dass vorzeitige Rentenbezüge über die „Rente für langjährig Versicherte“ zwar möglich sind, dafür jedoch ein teils erheblicher Abschlag hingenommen werden muss. Für angehende Rentnerinnen und Rentner ist es daher unerlässlich, die finanzielle Auswirkung eines früheren Renteneintritts genau zu prüfen.
Was ist bei der Rentenplanung wichtig?
Angesichts der gestaffelten Altersgrenzen und der möglichen Rentenabschläge ist es ratsam, die eigene Rentenplanung gründlich zu durchdenken und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Die folgenden Punkte sind dabei essenziell:
- Versicherungsjahre prüfen
Wie viele Beitragsjahre sind bereits vorhanden? Kommt gegebenenfalls eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (mind. 45 Jahre) in Frage? - Finanzielle Auswirkungen berechnen
Wie stark würde ein vorzeitiger Renteneintritt das monatliche Rentenniveau schmälern? Ist es finanziell tragbar, diesen Abschlag dauerhaft hinzunehmen? - Langfristige Lebensplanung berücksichtigen
Wie sieht die persönliche Lebenssituation aus? Ist es sinnvoll oder notwendig, einige Monate oder Jahre länger zu arbeiten, um eine höhere Rente zu erhalten? - Beratung in Anspruch nehmen
Wer Fragen zu den eigenen Möglichkeiten und Ansprüchen hat, sollte frühzeitig eine qualifizierte Rentenberatung, beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater, in Anspruch nehmen.
Wie geht es weiter mit der schrittweisen Anhebung?
Die nächsten Jahre sind durch eine graduelle Erhöhung der Altersgrenzen geprägt. Bis 2031 wird die Regelaltersgrenze flächendeckend auf 67 Jahre ansteigen. Parallel dazu verschieben sich auch die Altersgrenzen für die abschlagsfreien und die abschlagspflichtigen Renten.
Für gesetzlich Rentenversicherte bedeutet dies, dass individuelle Berechnungen und eine detaillierte Rentenplanung wichtiger denn je werden.
Wer heute schon abschätzen kann, wann und unter welchen Bedingungen er oder sie in Rente gehen möchte, erhält durch diese Planungssicherheit die Möglichkeit, rechtzeitig finanzielle und berufliche Entscheidungen zu treffen.




