Seit einigen Jahren findet ein schrittweiser Anstieg der Altersgrenzen bei der Rente statt. Die gesetzlich festgelegte Regelaltersgrenze wird dabei kontinuierlich von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Viele kรผnftige Rentner fragen sich, ab wann genau diese รnderungen fรผr sie gelten und wie sich die verschiedenen Altersgrenzen โ zum Beispiel fรผr besonders langjรคhrig Versicherte โ auswirken. Im Folgenden wird ausfรผhrlich erlรคutert, was sich genau รคndert und welche Jahrgรคnge davon betroffen sind.
Wie verรคndert sich die Regelaltersgrenze bis 2031?
Die Regelaltersrente, also jene Rente, die ohne Abschlรคge beansprucht werden kann, steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Dabei gilt:
- Jahrgang 1960
Versicherte, die 1960 geboren sind, erreichen ihre regulรคre Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. - Geburtsjahrgรคnge 1961 bis 1963
Fรผr diese Jahrgรคnge wird das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter angehoben. Das bedeutet, dass man je nach Geburtsdatum immer etwas spรคter in Rente gehen kann, ohne Abzรผge hinnehmen zu mรผssen. - Jahrgang 1964 und spรคter
Ab dem Jahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Regelaltersgrenze. Wer also 1964 oder danach geboren wurde, muss bis zum 67. Geburtstag warten, um eine Altersrente ohne Abschlรคge zu beziehen.
Damit ist fรผr alle Jahrgรคnge eine feste Altersgrenze definiert, an der man die regulรคre Altersrente beanspruchen kann. Diese schrittweise Anhebung soll laut Gesetzgeber sicherstellen, dass der Arbeitsmarkt und die Versicherungsnehmer genug Zeit haben, sich auf die รnderungen einzustellen.
Was bedeutet die โabschlagsfreie Rente fรผr besonders langjรคhrig Versicherteโ?
Neben der Regelaltersrente gibt es die sogenannte โRente fรผr besonders langjรคhrig Versicherteโ. Diese Rentenart wurde frรผher hรคufig als โRente ab 63โ bekannt, weil sie zunรคchst denjenigen einen abschlagsfreien Rentenbezug erlaubte, die mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen konnten.
Doch auch bei dieser Rente wurde eine stufenweise Anpassung eingefรผhrt:
- Die Altersgrenze steigt von 63 auf 65 Jahre.
- Fรผr 1961 Geborene liegt die Altersgrenze bereits bei 64 Jahren und 6 Monaten.
- Fรผr jede nachfolgende Geburtskohorte erhรถht sie sich um zwei Monate pro Jahrgang.
- Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr.
Wichtig: Anders als bei manchen anderen Rentenarten ist bei der abschlagsfreien Rente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte keine vorzeitige Inanspruchnahme mรถglich, selbst wenn man bereit wรคre, Abschlรคge in Kauf zu nehmen. Wer also diese Rentenvariante wรคhlt, muss die festgelegte Altersgrenze erreichen, um abschlagsfrei in den Ruhestand gehen zu kรถnnen.
Wie wirken sich die Abschlรคge bei der โRente fรผr langjรคhrig Versicherteโ aus?
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurรผckgelegt hat, kann die โAltersrente fรผr langjรคhrig Versicherteโ in Anspruch nehmen.
Diese Rente darf bereits ab 63 Jahren beginnen, ist jedoch โ im Gegensatz zur Rente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte โ mit einem Abschlag verbunden. Dieser Abschlag betrรคgt 0,3 Prozent pro Monat, den man vor der Regelaltersgrenze in Rente geht.
Da die regulรคre Altersgrenze bis 2031 auf 67 Jahre steigt, weitet sich auch automatisch der Zeitraum, in dem die Rente vorzeitig in Anspruch genommen werden kann. Dadurch wรคchst der prozentuale Abschlag, wenn man mรถglichst frรผhzeitig in Rente gehen mรถchte.
Ein Beispiel:
- Geburtsjahrgang 1962
- Das regulรคre Rentenalter liegt bei 66 Jahren und 8 Monaten.
- Wer dennoch bereits mit 63 Jahren in Rente geht, bezieht sie 3 Jahre und 8 Monate vor der Regelaltersgrenze.
- Der Abschlag betrรคgt dann 0,3 Prozent je Monat. Bei rund 44 Monaten ergibt das 13,2 Prozent.
Dieses Beispiel verdeutlicht, dass vorzeitige Rentenbezรผge รผber die โRente fรผr langjรคhrig Versicherteโ zwar mรถglich sind, dafรผr jedoch ein teils erheblicher Abschlag hingenommen werden muss. Fรผr angehende Rentnerinnen und Rentner ist es daher unerlรคsslich, die finanzielle Auswirkung eines frรผheren Renteneintritts genau zu prรผfen.
Was ist bei der Rentenplanung wichtig?
Angesichts der gestaffelten Altersgrenzen und der mรถglichen Rentenabschlรคge ist es ratsam, die eigene Rentenplanung grรผndlich zu durchdenken und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Die folgenden Punkte sind dabei essenziell:
- Versicherungsjahre prรผfen
Wie viele Beitragsjahre sind bereits vorhanden? Kommt gegebenenfalls eine abschlagsfreie Rente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte (mind. 45 Jahre) in Frage? - Finanzielle Auswirkungen berechnen
Wie stark wรผrde ein vorzeitiger Renteneintritt das monatliche Rentenniveau schmรคlern? Ist es finanziell tragbar, diesen Abschlag dauerhaft hinzunehmen? - Langfristige Lebensplanung berรผcksichtigen
Wie sieht die persรถnliche Lebenssituation aus? Ist es sinnvoll oder notwendig, einige Monate oder Jahre lรคnger zu arbeiten, um eine hรถhere Rente zu erhalten? - Beratung in Anspruch nehmen
Wer Fragen zu den eigenen Mรถglichkeiten und Ansprรผchen hat, sollte frรผhzeitig eine qualifizierte Rentenberatung, beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater, in Anspruch nehmen.
Wie geht es weiter mit der schrittweisen Anhebung?
Die nรคchsten Jahre sind durch eine graduelle Erhรถhung der Altersgrenzen geprรคgt. Bis 2031 wird die Regelaltersgrenze flรคchendeckend auf 67 Jahre ansteigen. Parallel dazu verschieben sich auch die Altersgrenzen fรผr die abschlagsfreien und die abschlagspflichtigen Renten.
Fรผr gesetzlich Rentenversicherte bedeutet dies, dass individuelle Berechnungen und eine detaillierte Rentenplanung wichtiger denn je werden.
Wer heute schon abschรคtzen kann, wann und unter welchen Bedingungen er oder sie in Rente gehen mรถchte, erhรคlt durch diese Planungssicherheit die Mรถglichkeit, rechtzeitig finanzielle und berufliche Entscheidungen zu treffen.
- รber den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.