Rente beziehen und trotzdem in die Rentenkasse einzahlen?

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Müssen Sie weiter in die Rentenversicherung einzahlen, wenn Sie Altersrente beziehen und außerdem arbeiten gehen? Das hängt davon ab, ob Sie die Regelalterszeit erreicht haben oder vorzeitig in Rente gegangen sind. Viele Rentnerinnen und Rentner sind betroffen.

Sie können unbegrenzt hinzuverdienen

Erst einmal sind die Hinzuverdienstgrenzen entfallen – für reguläre wie vorgezogene Altersrenten. Sie können also soviel zur Rente hinzuverdienen wie sie wollen, müssen dies allerdings über einem bestimmten Freibetrag versteuern.

Ab der Regelaltersgrenze gilt Versicherungsfreiheit

Wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beschäftigung aufnehmen, dann sind Sie von der Rentenversicherung befreit, und das in allen Jobs, die vor der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig sind.

Sie müssen bei einer regulären Altersrente also keine Rentenversicherung mehr bezahlen.

Bei vorzeitiger Altersrente gilt die Versicherungspflicht

Anders sieht es bei einer vorgezogenen Altersrente aus. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie auch dann rentenversicherungspflichtig, wenn Sie eine (vorgezogene) Altersrente beziehen und zwar solange, bis Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

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Was gilt als Hinzuverdienst?

Unter Hinzuverdienst fallen zum Beispiel Bruttoentgelt, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft.

Rentenbeiträge haben Vorteile

Das Zahlen von Rentenbeiträgen bei vorgezogener Altersrente hat durchaus Vorteile. Sie sammeln nämlich weiter Rentenpunkte. Diese wirken sich nicht auf ihre Frührente aus, werden aber ab der Regelatersgrenze fällig.

Ausgleich für Rentenabzüge

So können Sie teilweise den Abzug von der Rente von 0,3 Prozent pro Monat ausgleichen, den Sie für das Vorziehen der Rente in Kauf nehmen mussten. Ihre Rentenbezüge ab dem Erreichen der regulären Altersgrenze erhöhen sich also, und das ist nicht unwichtig, da der Rentenabzug bei der vorgezogenen Rente bis zum Lebensende bleibt.

Dürfen Sie in der regulären Altersrente Rentenbeiträge zahlen?

Wer das reguläre Renteneintrittsalter von gegenwärtig 65 Jahren und 11 Monaten erreicht hat, muss keine Rentenbeiträge leisten – egal, wieviel er verdient.

Sie dürfen aber weiterhin Rentenbeiträge leisten, wenn Sie es wollen. Das müssen Sie nur ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Warum sollten Altersrentner in die Rentenkasse einzahlen?

Warum sollten Sie aber in der Altersrente Rentenbeiträge zahlen, ohne es zu müssen? Unterm Strich profitieren Sie, denn durch den Hinzuverdienst steigt ihre Rente – und das auf Dauer. Bei einem durchschnittlichen Verdienst können Sie bereits nach einem Jahr Rentenbeiträgen während der Altersrente mit einer Rentensteigerung von über 30 Euro rechnen.

Ist auch der Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreit?

Was für den Altersrentner als Arbeitnehmer gilt, gilt aber nicht für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss nach wie vor in die Rentenversicherung einzahlen – auch für beschäftigte Rentner.

Für ihre persönliche Altersrente bringt das jedoch nichts. Während ihr freiwillig geleisteter Rentenbeitrag als beschäftigter Rentner zu einem höheren Rentenanspruch führt, gilt dies nicht für den Arbeitgeberanteil allein.