Rente: Achtung Rentner – Diese Auszahlungstermine gelten ab Juli 2025

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Ab Juli 2025 gelten erneut angepasste Rentenzahlungstermine โ€“ abhรคngig vom Rentenbeginn und kalendarischen Verschiebungen. Besonders fรผr Betroffene der Deutschen Rentenversicherung sind genaue Daten entscheidend.

Zwei Systeme โ€“ Zwei Zeitplรคne: Vorschรผssige und nachschรผssige Rente

In Deutschland unterscheiden sich die Auszahlungstermine der gesetzlichen Renten je nach Renteneintritt. Wer vor April 2004 in Rente ging, erhรคlt seine Zahlung vorschรผssig โ€“ also zu Beginn des Monats. Alle Rentnerinnen und Rentner mit Rentenbeginn ab April 2004 mรผssen sich hingegen auf die sogenannte nachschรผssige Zahlung einstellen, die erst zum Monatsende erfolgt. Diese Regelung betrifft nicht nur Altersrentner, sondern auch Beziehende von Witwen, Waisen und Erwerbsminderungsrenten.

Wichtig: Die Deutsche Rentenversicherung รผberweist die gesetzliche Rente immer am letzten Bankarbeitstag des Monats. Fรคllt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den vorherigen Werktag. Das Geld muss am Auszahlungstag spรคtestens um 23:59 Uhr auf dem Konto sein.

Vorschรผssige Rentenzahlung: Diese Termine gelten von Juli bis Dezember 2025

Fรผr Rentnerinnen und Rentner mit vorschรผssiger Zahlung gelten im zweiten Halbjahr 2025 folgende Auszahlungszeitpunkte:

  • Juli: Montag, 30.06.2025
  • August: Donnerstag, 31.07.2025
  • September: Freitag, 29.08.2025
  • Oktober: Dienstag, 30.09.2025
  • November: Donnerstag, 30.10.2025
  • Dezember: Freitag, 28.11.2025
  • Januar 2026: Dienstag, 30.12.2025

Vorteil fรผr die Betroffenen: Die Rente ist direkt zu Monatsbeginn verfรผgbar โ€“ hilfreich fรผr Haushaltsplanung und monatliche Fixkosten.

Nachschรผssige Rente: Termine verschieben sich auf Monatsende

Anders sieht es bei Personen aus, die ab 2004 neu in Rente gingen. Ihre Zahlungen erfolgen nachschรผssig, also rรผckwirkend fรผr den laufenden Monat. Die Deutsche Rentenversicherung รผberweist das Geld meist am letzten Werktag โ€“ was bei Feiertagen oder Wochenenden zu teils erheblichen Verschiebungen fรผhren kann.

Ein Beispiel: Fรคllt der 31. Oktober 2025 (ein Feiertag in vielen Bundeslรคndern) auf einen Freitag, erfolgt die รœberweisung stattdessen am Donnerstag, dem 30. Oktober.

Betroffene sollten ihre Dauerauftrรคge und Lastschriften auf diese Verschiebungen abstimmen, um Mahngebรผhren zu vermeiden.

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Betriebsrenten und Zusatzversorgung: Eigene Regeln gelten

Nicht mit den gesetzlichen Rentenzahlungen zu verwechseln, sind Leistungen aus Betriebsrenten oder Zusatzversorgungskassen (z.โ€ฏB. VBL oder ZVK). Diese unterliegen eigenen Auszahlungsplรคnen, die stark von Arbeitgeber und Vertragspartner abhรคngen. Wer mehrere Rentenquellen bezieht, sollte alle Zahlungstermine separat prรผfen.

Rentenanpassung und mรถgliche Kรผrzung zum Jahresende

Im Dezember 2025 lรคuft eine รœbergangsregelung aus, die bislang Rentenkรผrzungen abgefedert hat. Ab Juli 2026 droht dadurch fรผr bestimmte Gruppen eine niedrigere Auszahlung. Betroffen sind besonders Rentnerinnen und Rentner mit zusรคtzlichen Einkommen oder bestimmten Steuerfreibetrรคgen. Die konkrete Auswirkung hรคngt von individuellen Einkommensverhรคltnissen und steuerlichen Faktoren ab.

Nutzen Sie den Jahreswechsel fรผr eine finanzielle Bestandsaufnahme โ€“ mรถgliche Steuernachzahlungen lassen sich so frรผhzeitig vermeiden.