Rente: 6 Wichtige Änderungen seit Oktober 2023: Das sollten Rentner wissen

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Das Jahr 2023 bringt zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich, die über mehrere Kalendermonate verteilt sind und sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner betreffen. Im Oktober stehen sechs wichtige Änderungen an, die insbesondere für Rentner von Bedeutung sind.

Rentenbeginn für bestimmte Geburtsjahrgänge

Im Oktober 2023 werden sich für Rentner, insbesondere für die Angehörigen bestimmter Geburtsjahrgänge, wichtige Änderungen ergeben. Verschiedene Arten von Altersrenten sind betroffen:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wer zwischen dem 02.10.1957 und dem 01.11.1958 geboren ist, kann erstmals zum 01.10.2023 die Regelaltersrente ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Für die Geburtsjahrgänge 02.01.1962 bis 01.02.1962 besteht ab dem 01.10.2023 die Möglichkeit, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch zu nehmen.

Ebenfalls ab 01.10.2023 ist die Altersrente für langjährig Versicherte für die Geburtsjahrgänge 02.09.1960 bis 01.10.1960 mit einem Abschlag von 12% möglich, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 45 Jahren steht den Geburtsjahrgängen vom 02.07.1959 bis einschließlich 01.08.1959 ab dem 01.10.2023 zur Verfügung, während die am 02.08.1959 Geborenen bis zum 01.11.2023 warten müssen.

Wichtig: Rentenanträge müssen aktiv selbst gestellt werden müssen, da Renten nicht automatisch gewährt werden.

Rentenzahlungen im Oktober 2023

Die Rentenzahlungen für den Monat Oktober 2023 erfolgen am Dienstag, den 31.10.2023, dem letzten Bankarbeitstag dieses Monats.

Dies betrifft sowohl die Rentennachzahlungen für den laufenden Monat Oktober als auch die Rentenvorauszahlungen für den Monat November 2023.

Rentenempfänger sollten sich diesen Termin unbedingt im Kalender vormerken, um eine rechtzeitige Überweisung zu gewährleisten.

Steuererklärungsfrist für Rentner

Auch Rentnerinnen und Rentner sollten die Frist für die Steuererklärung im Auge behalten. Für das Steuerjahr 2022 endet die Frist am 02.10.2023.

Ursprünglich sollte die Frist Ende Juli 2023 enden, wurde aber um zwei Monate verlängert. Da der 30.09.2023 auf einen Samstag fällt, ist der 02.10.2023 das endgültige Fristende. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um Strafzahlungen zu vermeiden.

Heizkostenzuschuss endet im Oktober – Frist nicht verpassen

Der Heizkostenzuschuss für Heizungen mit Holz, Öl oder anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen endet Ende Oktober 2023.

Ein Antrag kann bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. Die Höhe der Härtefallbeihilfe beträgt 80 Prozent Ihrer Mehrkosten für den geförderten Energieträger, die über eine Verdoppelung hinausgehen.

Pro Haushalt können Sie eine Entlastung von maximal EUR 2.000 erhalten.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100,00 pro Haushalt. Für Anträge mit 10 und mehr Haushalten gilt eine Mindestfördergrenze von insgesamt EUR 1.000.

Wichtig: die Fördermittel sind begrenzt, und Gas- oder Fernwärmebezieher haben keinen Anspruch auf diesen speziellen Zuschuss.

Für Anträge und weitere Informationen können Interessierte den Link “Brennstoffhilfe des Bundes” nutzen. In Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen müssen Anträge bei den örtlichen Ministerien oder Behörden gestellt werden.

Sinkende Gaspreise

Für Gasverbraucher gibt es gute Nachrichten im Oktober 2023: Die Regelenergieumlage von 0,57 Cent pro Kilowattstunde (KWH) und die Konvertierungsumlage von 0,038 Cent/KWH sinken jeweils auf 0 Cent.

Dies bedeutet, dass eine vierköpfige Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 KWH bis zu 130 Euro pro Jahr einsparen kann, während ein Singlehaushalt noch 33 Euro sparen kann.

Antragsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Ab Oktober 2023 wird sich das Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ändern. Die gesetzlichen Pflegekassen müssen innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen über einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades entscheiden.

Wird die Frist überschritten, müssen sie dem Versicherten 70 Euro pro Woche der Verzögerung zahlen.

Die Zahlungspflicht entfällt, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, z. B. wegen eines durch Krankenhausaufenthalt ausgefallenen Begutachtungstermins.

Die Neuregelung stellt klar, dass die Fristen mit dem Ende der Verzögerung weiterlaufen, was zu mehr Transparenz und Verlässlichkeit in diesem Prozess führt.

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