Im Dezember 2024 gibt es 6 Änderungen, die Rentnerinnen und Rentner betreffen. Die wichtigsten sind Steuererleichterungen, die geplante Rentenerhöhung und Fristen für die Inflationsprämie sowie Hinweise zur frühzeitigen Rente und wichtigen Auszahlungsterminen.
1. Steigen die steuerfreien Beträge im Dezember?
Eine der wichtigsten Neuigkeiten betrifft den Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer. Rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 steigt dieser um 180 Euro auf insgesamt 11.784 Euro.
Bislang lag er bei 11.604 Euro für Alleinstehende. Diese Anhebung soll vor allem Menschen mit geringem Einkommen entlasten und ermöglicht es, dass weniger Rentner überhaupt Steuern auf ihre Rentenbezüge zahlen müssen. Die Erhöhung wird auf dem Dezember-Lohnzettel sichtbar sein.
Auch der Kinderfreibetrag wird angepasst, was insbesondere Familien mit Kindern zugutekommt. Diese Erhöhung wurde im Bundestag beschlossen und steht vor der finalen Verabschiedung durch den Bundesrat, die noch im November erfolgen soll.
2. Wird es eine Rentenerhöhung im Jahr 2025 geben?
Eine Rentenerhöhung von 3,5 % steht im Raum. Diese Zahl stammt aus dem Entwurf des aktuellen Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung. Während frühere Prognosen zwischen 3,8 % und 6 % schwankten, scheint sich nun eine Anpassung von 3,5 % als wahrscheinlicher Wert zu etablieren.
Dies bedeutet, dass beispielsweise bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro eine Erhöhung um 35 Euro anstehen könnte.
Obwohl die Rentenerhöhung oberhalb der zu erwartenden Inflationsrate liegt, fällt sie geringer aus als die diesjährige Anpassung von 4,57 %.
Da es sich hierbei um eine vorläufige Schätzung handelt, kann sich die endgültige Höhe der Rentenerhöhung noch ändern.
Die tatsächliche Anpassung wird erst im Frühjahr 2025 durch das Bundeskabinett festgelegt und hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den Löhnen ab. Es kann daher gut sein, dass die Anpassung der Renten höher ausfallen könnte.
3. Was passiert mit dem Rentenpaket 2?
Das sogenannte Rentenpaket 2, das eine Verbesserung des allgemeinen Rentenniveaus und damit den Schutz vor Altersarmut vorsieht, steht auf der Kippe. Die derzeitige politische Situation in der Ampelregierung hat dazu geführt, dass dieses Paket noch nicht final beschlossen wurde.
Mit den bevorstehenden Neuwahlen im Februar 2025 bleibt ungewiss, ob und wie die neue Regierung dieses Thema weiterverfolgen wird. Für viele Rentner und zukünftige Rentner wäre eine solche Maßnahme jedoch essenziell, um langfristige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
4. Wer kann die Inflationsprämie in Höhe von 3000 EUR noch erhalten?
Die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro gibt es für Arbeitnehmer – und auch für Rentner, sofern sie eine zusätzliche Beschäftigung ausüben.
Diese Prämie ist unabhängig von der Beschäftigungsart und kann auch an Teilzeitkräfte, Minijobber oder Rentner, die arbeiten, ausgezahlt werden.
Wichtig: die Beschäftigung muss bis spätestens Ende 2024 aufgenommen sein und der Arbeitgeber muss zur Zahlung der Prämie bereit oder durch Tarifverträge dazu verpflichtet sein.
Für diejenigen, die bisher keine Prämie erhalten haben, bleibt noch bis Mitte Dezember Zeit, eine solche Zahlung zu verhandeln und die Bedingungen zu erfüllen. Die Prämie muss bis zum 31. Dezember 2024 ausgezahlt und eindeutig als Inflationsausgleich deklariert werden. Danach darf eine steuerfreie Inflationsprämie nicht mehr ausgezahlt werden.
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5. Wer kann im Dezember 2024 in Rente gehen?
Für Rentner, die zwischen dem 1. und 31. Dezember 1958 geboren wurden, besteht im Dezember 2024 die Möglichkeit, mit dem Erreichen des 66. Lebensjahres regulär in Rente zu gehen, sofern die fünfjährige Wartezeit erfüllt ist.
Wer im Dezember 1961 geboren wurde, kann ebenfalls in den Ruhestand treten, sobald das 63. Lebensjahr erreicht ist. Hier sind jedoch Abschläge von 12,6 % auf die Rente zu erwarten, wenn nicht die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente erfüllt werden.
Besonders interessant ist dies für Rentner, die im August 1960 geboren wurden und 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Diese können ab Dezember 2024 ohne Abschläge in Rente gehen, wenn sie die Altersgrenze von 64 Jahren und 4 Monaten erreicht haben.
Tabelle: Wer kann im Dezember 2024 in Rente gehen?
Geburtsdatum | Voraussetzungen | Möglicher Rentenbeginn | Besonderheiten |
---|---|---|---|
1.–31. Dezember 1958 | Erreichen des 66. Lebensjahres und 5 Jahre Wartezeit erfüllt | Regulär im Dezember 2024 | Keine Abschläge bei Einhaltung der Regelaltersgrenze. |
Dezember 1961 | Erreichen des 63. Lebensjahres und mindestens 3 Versicherungsjahre | Früher im Dezember 2024 | Abschläge von 12,6 % auf die Rente aufgrund des vorzeitigen Ruhestands. |
August 1960 | Erreichen von 64 Jahren und 4 Monaten mit 45 Versicherungsjahren | Abschlagsfrei im Dezember 2024 | Voraussetzung für abschlagsfreie Rente: Erfüllung der 45 Beitragsjahre. |
Wichtige Hinweise:
- Wartezeit: Bezieht sich auf die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (5 Jahre oder 3 Jahre, je nach Fall).
- Abschläge: Bei vorzeitigem Rentenbeginn erfolgt eine dauerhafte Kürzung der Rentenansprüche (z. B. 0,3 % pro Monat vor dem regulären Rentenalter).
- Rentenantrag erforderlich: Die Auszahlung der Rente erfolgt nicht automatisch. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, und dafür sind die Rentenversicherungsnummer und zusätzliche Unterlagen nötig.
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6. Wann erfolgt die Auszahlung der Renten im Dezember?
Ein weiteres wichtiges Update betrifft den Auszahlungstermin der Rente im Dezember. Der reguläre Auszahlungstag fällt auf den 30. Dezember, da der 31. Dezember als Bankfeiertag gilt und keine Überweisungen an diesem Tag vorgenommen werden.
Das bedeutet, dass alle Rentner ihre Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung spätestens am 30. Dezember auf ihrem Konto haben sollten.
Alle Renten-Auszahlungstermine 2024
Rente im Jahr 2024 für Monat |
Auszahlungstermin Rente2024 bei nachschlüssigen Renten |
Auszahlungstermin Rente 2024 bei vorschüssigen Renten |
November 2024 | 29.11.2024 | 30.10.2024 |
Dezember 2024 | 30.12.2024 | 29.11.2024 |
Januar 2025 | 31.01.2025 | 30.12.2024 |
Besonderheiten bei Auszahlung außerhalb Deutschlands
Rentenzahlungen ins Ausland erfolgen über den Renten Service der Deutschen Post durch die Deutsche Rentenversicherung.
Dies ermöglicht eine direkte Umrechnung in die Währung des jeweiligen Landes und spart Kosten. Die Überweisung erfolgt jedoch nicht auf Bankkonten im Nicht-EU-Ausland.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.