Schwerbehinderung: Alle Gelder die Menschen mit Behinderung zustehen – Tabelle

Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland keine โ€žeineโ€œ Leistung, die alles abdeckt, sondern ein Geflecht aus Versicherungs-, Fรผrsorge- und Steuerleistungen.

Wer welche Gelder bekommt, hรคngt davon ab, wo der Bedarf entsteht: beim Lebensunterhalt, bei Pflege und Assistenz, bei Gesundheit und Mobilitรคt, im Berufsleben oder als Ausgleich fรผr besondere Mehraufwendungen.

Wichtig ist zudem, ob es sich um versicherungsrechtliche Ansprรผche (etwa aus Renten-, Pflege- oder Unfallversicherung) oder um bedarfsgeprรผfte Leistungen (Sozialhilfe/Grundsicherung, Eingliederungshilfe) handelt. Das System folgt der UN-Behindertenrechtskonvention: Ziel ist gleichberechtigte Teilhabe statt bloรŸer Versorgung.

Tabelle: Alle Gelder, die behinderten Menschen zustehen

Leistung / Geld Was es ist, wer zahlt, wichtige Hinweise
Bรผrgergeld (SGB II) Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts fรผr erwerbsfรคhige Personen mit Hilfebedarf; inklusive Kosten der Unterkunft und Mehrbedarfen bei Behinderung/TeilhabemaรŸnahmen; zustรคndig: Jobcenter.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) Lebensunterhalt fรผr dauerhaft voll erwerbsgeminderte oder รคltere Menschen; umfasst Regelsatz, Unterkunft, Mehrbedarfe; zustรคndig: Sozialamt.
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Sozialhilfe fรผr nicht erwerbsfรคhige Personen ohne dauerhafte Erwerbsminderung; umfasst Regelsatz, Unterkunft und besondere Bedarfe; zustรคndig: Sozialamt.
Mehrbedarf bei Behinderung (SGB II) Zusรคtzliche Geldleistung z.ย B. bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder bestimmten Situationen; wird prozentual auf den Regelsatz berechnet; zustรคndig: Jobcenter.
Mehrbedarf bei Behinderung (SGB XII) Zusรคtzliche Mittel bei Teilhabeleistungen oder behinderungsbedingten Mehraufwendungen; Einzelfallprรผfung; zustรคndig: Sozialamt.
Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) รœbernahme angemessener Wohn- und Heizkosten im Rahmen von Bรผrgergeld oder Sozialhilfe; angemessenheitsabhรคngig; Trรคger: Jobcenter/Sozialamt.
Einmalige Bedarfe / Erstausstattungen Geld- oder Sachleistungen fรผr z.ย B. Wohnungserstausstattung, besondere Bekleidung, Reparaturen von Hilfsmitteln; Trรคger: Jobcenter/Sozialamt.
Hilfsmittel (GKV) รœbernahme medizinisch notwendiger Hilfsmittel wie Rollstuhl, Hรถrgerรคt, Prothesen, Kommunikationshilfen; Verordnung erforderlich; Kostentrรคger: Krankenkasse.
Heilmittel und hรคusliche Krankenpflege (GKV) Physio-, Ergo-, Logoยญpรคdie, Podologie sowie Behandlungspflege zu Hause; รคrztliche Verordnung nรถtig; Zuzahlungen mit Befreiungsmรถglichkeit.
Fahrkosten im Krankheitsfall รœbernahme notwendiger Krankenfahrten unter bestimmten Voraussetzungen (z.ย B. Dialyse, Chemo, aG/Bl/GdB-abhรคngig); Antrag bei Krankenkasse.
Zuzahlungsbefreiung / Belastungsgrenze Begrenzung der Zuzahlungen zu GKV-Leistungen; fรผr chronisch Kranke niedrigere Belastungsgrenze; Befreiung nach Nachweis der Eigenbelastung.
Pflegegeld (SGB XI) Monatliche Geldleistung bei hรคuslicher Pflege durch Angehรถrige oder Ehrenamtliche ab Pflegegrad; Auszahlung durch Pflegekasse.
Pflegesachleistungen Finanzierung professioneller ambulanter Pflegedienste; direkte Abrechnung mit der Pflegekasse; kombinierbar mit Pflegegeld.
Kombinationsleistung Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn beides genutzt wird; anteilige Auszahlung je nach Inanspruchnahme.
Entlastungsbetrag Monatlicher Betrag fรผr anerkannte Angebote zur Unterstรผtzung im Alltag, Betreuungs- und Entlastungsleistungen; Abrechnung รผber Pflegekasse.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Leistungen fรผr Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson sowie vorรผbergehende stationรคre Entlastung; flexible Kombinationsmรถglichkeiten je Kalenderjahr.
Tages- und Nachtpflege Teilstationรคre Pflegeangebote zur Entlastung der Angehรถrigen; zusรคtzlich zu Pflegegeld/-sachleistung mรถglich; Kostentrรคger: Pflegekasse.
Leistungszuschlag im Pflegeheim Zuschlag zur Eigenbeteiligung an pflegebedingten Heimkosten abhรคngig von der Aufenthaltsdauer; Auszahlung รผber die Pflegekasse direkt an die Einrichtung.
Wohnumfeldverbessernde MaรŸnahmen Zuschuss fรผr barrierefreie Umbauten wie Bad, Rampen, Tรผrverbreiterungen; je MaรŸnahme und Person begrenzt; Pflegekasse als Kostentrรคger.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Monatlicher Zuschuss z.ย B. fรผr Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen; unbรผrokratische Abrechnung mit der Pflegekasse.
Hausnotruf Finanzierungszuschuss der Pflegekasse fรผr Hausnotrufsysteme bei entsprechender Bedarfslage; Antrag รผber den Anbieter oder direkt bei der Kasse.
Wohngruppenzuschlag Monatliche Pauschale fรผr ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften; zusรคtzlich Anschubfinanzierung mรถglich; Kostentrรคger: Pflegekasse.
Pflegeunterstรผtzungsgeld Lohnersatz fรผr kurzfristig berufstรคtige pflegende Angehรถrige bei akuter Pflegesituation; Antrag bei der Pflegekasse der gepflegten Person.
Eingliederungshilfe โ€“ Leistungen zur sozialen Teilhabe Finanzierung von Assistenz im Alltag, Mobilitรคt, Wohnen, Kommunikation, Freizeit; als Sachleistung oder Persรถnliches Budget; Trรคger: Sozialamt/Landschaftsverband.
Eingliederungshilfe โ€“ Teilhabe an Bildung Schul- und Studienassistenz, technische Hilfen, behinderungsbedingte Mehrbedarfe in Kitas, Schulen, Hochschulen; Trรคger: Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe โ€“ Medizinische Rehabilitation Reha-Leistungen, soweit nicht vorrangig durch GKV/DRV zu erbringen; Ziel ist Wiederherstellung und Teilhabe; Trรคger: Eingliederungshilfe.
Persรถnliches Budget Geldleistung statt Sachleistung zur selbstbestimmten Organisation von Assistenz und Hilfen; umfasst ggf. mehrere Kostentrรคger; Zielvereinbarung erforderlich.
Budget fรผr Arbeit Lohnkostenzuschuss und Anleitung fรผr sozialversicherungspflichtige Beschรคftigung auรŸerhalb der WfbM; Trรคger: Eingliederungshilfe/Integrationsamt.
Budget fรผr Ausbildung Finanzierung betrieblicher Berufsausbildung statt Werkstattbildung; umfasst Anleitung und begleitende Hilfen; Trรคger: Eingliederungshilfe.
Werkstattlohn und Arbeitsfรถrderungsgeld (WfbM) Arbeitsentgelt in der Werkstatt plus ergรคnzendes Arbeitsfรถrderungsgeld; Absicherung durch Grundsicherung mรถglich; Trรคger: WfbM/Sozialamt.
Arbeitsassistenz Dauerhafte personelle Unterstรผtzung am Arbeitsplatz fรผr schwerbehinderte Menschen; Finanzierung meist durch Integrationsamt.
Technische Arbeitshilfen / Arbeitsplatzanpassung Zuschรผsse fรผr Hilfsmittel, Software, Umbauten und ergonomische Anpassungen; Kostentrรคger je nach Zustรคndigkeit DRV, Agentur fรผr Arbeit, Unfallversicherung oder Integrationsamt.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) Umschulungen, Qualifizierungen, Mobilitรคtshilfen, Vermittlung; รœbergangsgeld wรคhrend MaรŸnahmen mรถglich; Trรคger: DRV, Agentur fรผr Arbeit, Unfallversicherung.
รœbergangsgeld Einkommensersatz wรคhrend medizinischer Reha oder LTA-MaรŸnahmen; Berechnung nach vorherigem Einkommen; Trรคger: DRV/UV/BA.
Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei Einstellung; soll Minderleistungen ausgleichen und Einarbeitung erleichtern; Trรคger: Agentur fรผr Arbeit/Jobcenter.
Ausbildungsgeld / Assistierte Ausbildung Unterstรผtzungsleistungen wรคhrend berufsvorbereitender Bildung oder Ausbildung, wenn besondere Hilfen nรถtig sind; Trรคger: Agentur fรผr Arbeit.
Kraftfahrzeughilfe (Kfz-Hilfe) Zuschuss zum Fahrzeugkauf, zu Umbauten und zur Fahrerlaubnis, wenn fรผr Teilhabe erforderlich; Kostentrรคger: DRV/BA/UV/Eingliederungshilfe je nach Zustรคndigkeit.
Mobilitรคtshilfen รœbernahme von Fahrkosten zu Arbeit, Ausbildung oder Reha sowie behinderungsbedingter Mobilitรคtsmehrkosten; Trรคger abhรคngig von Zweck und Zustรคndigkeit.
Arbeitslosengeld I nach Nahtlosigkeitsregelung ALGย I trotz zweifelhafter Leistungsfรคhigkeit bis zur EM-Renten-Entscheidung; Trรคger: Agentur fรผr Arbeit.
Erwerbsminderungsrente Teilweise oder volle Rente bei dauerhaft geminderter Erwerbsfรคhigkeit; Voraussetzungen zu Versicherungszeiten beachten; Trรคger: Deutsche Rentenversicherung.
Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen Vorzeitige Altersrente bei GdB โ‰ฅ 50 und erfรผllten Wartezeiten; ggf. Abschlรคge; Trรคger: Deutsche Rentenversicherung.
Krankengeld Einkommensersatz bei lรคngerer Arbeitsunfรคhigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung; Trรคger: gesetzliche Krankenkasse.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Verletztenrente, Heilbehandlung, Teilhabeleistungen und Pflege bei Arbeits-/Wegeunfall oder Berufskrankheit; Trรคger: Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.
Soziales Entschรคdigungsrecht (SGB XIV) Monatliche Geld- und Teilhabeleistungen bei Gesundheitsschรคden durch schรคdigende Ereignisse (z.ย B. Gewalttat); Trรคger: Versorgungsverwaltung.
Blindenhilfe (SGB XII) Leistung zur Deckung blindheitsbedingter Mehraufwendungen abhรคngig von Einkommen/Vermรถgen; Trรคger: Sozialamt.
Landesblindengeld Einkommensunabhรคngige pauschale Landesleistung fรผr blinde Menschen; Hรถhe und Zustรคndigkeit je Bundesland.
Landesgehรถrlosengeld (sofern vorhanden) Pauschale Landesleistung fรผr gehรถrlose Menschen in einigen Bundeslรคndern; Hรถhe und Anspruchsregeln landesrechtlich.
Kindergeld รผber 25 bei Behinderung Weiterzahlung des Kindergelds, wenn die Behinderung vor 25 eingetreten ist und Selbstunterhalt nicht mรถglich ist; Trรคger: Familienkasse.
Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss bei niedrigem Einkommen auรŸerhalb von Bรผrgergeld/Sozialhilfe; behinderungsbedingte Mehrkosten kรถnnen sich auswirken; Trรคger: Wohngeldstelle.
BAfรถG mit Nachteilsausgleichen Studienfรถrderung mit Verlรคngerungs- und Freibetragsregeln bei Behinderung/chronischer Krankheit; zusรคtzliche Hilfen รผber Eingliederungshilfe mรถglich.
Gebรคrdensprach- und Kommunikationshilfen Kostenรผbernahme fรผr Dolmetschleistungen in Ausbildung, Arbeit, Behรถrden- und Arztkontakten; Kostentrรคger je Kontext: Eingliederungshilfe, Integrationsamt, GKV, Justiz.
Reha-Sport und Funktionstraining รœbungsangebote zur Stabilisierung von Gesundheit und Teilhabe; Verordnung und Kostenรผbernahme durch GKV oder Rentenversicherung je nach Anlass.
Assistenzhund als Hilfsmittel Kostenรผbernahme in begrรผndeten Fรคllen als Hilfsmittel; Prรผfung der medizinischen Notwendigkeit; Kostentrรคger: GKV.
Betreutes Wohnen / besondere Wohnform Finanzierung von Assistenz- und Fachleistungen im Wohnen รผber Eingliederungshilfe; Lebensunterhalt ggf. รผber Grundsicherung; Trรคger: Sozialamt.
Rundfunkbeitragsbefreiung / ErmรครŸigung Befreiung bei Bezug bestimmter Sozialleistungen oder ermรครŸigter Drittelbeitrag mit Merkzeichen RF; Antrag beim Beitragsservice.
Kfz-Steuerbefreiung / -ErmรครŸigung Steuererleichterung je nach Merkzeichen (z.ย B. aG, H, Bl); bindet die Nutzung auf die schwerbehinderte Person; zustรคndig: Hauptzollamt.
ร–PNV-Freifahrt/Wertmarke Kostenfreie oder ermรครŸigte Nutzung des รถffentlichen Nahverkehrs bei bestimmten Merkzeichen; Wertmarke รผber Versorgungsamt/Kommunen.
Behinderten-Pauschbetrag (Steuer) Pauschaler steuerlicher Abzug je nach GdB; bei Blindheit/Hilflosigkeit erhรถhter Betrag; beantragbar in der Einkommensteuererklรคrung.
Fahrtkostenpauschale (Steuer) Jรคhrlicher Pauschbetrag fรผr stark mobilitรคtsbeeintrรคchtigte Menschen oder Abzug tatsรคchlicher behinderungsbedingter Fahrtkosten; Nachweisregeln beachten.
Pflege-Pauschbetrag (Steuer) Steuerlicher Pauschbetrag fรผr unentgeltlich pflegende Angehรถrige bei Pflegegrad/Hilflosigkeit; zusรคtzlich zu sonstigen Aufwendungen mรถglich.
AuรŸergewรถhnliche Belastungen / haushaltsnahe Dienstleistungen (Steuer) Abzug tatsรคchlicher behinderungsbedingter Kosten oder SteuerermรครŸigung fรผr Assistenz- und Pflegeleistungen im Haushalt; Belege erforderlich.
Darlehen bei Pflege-/Familienpflegezeit Zinsloses Bundesdarlehen zur Abfederung von Einkommensverlusten wรคhrend reduzierter Arbeitszeit in der Pflege naher Angehรถriger; Antrag beim Bundesamt fรผr Familie.
Landes-/Kommunalfรถrderungen Barrierefreiheit Zuschรผsse und Programme der Lรคnder/Kommunen fรผr barrierefreie Umbauten, Wohnraumanpassung und Mobilitรคt; Bedingungen, Budgets und Fristen regional unterschiedlich.
Stiftungen und Hรคrtefonds Zusรคtzliche Zuschรผsse fรผr Hilfsmittel, Therapien oder Notlagen durch wohltรคtige Stiftungen; Antragskriterien und Nachweise je Stiftung.

Anerkennung der Behinderung: GdB, Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche

Wichtig ist die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt. Ab GdB 50 gilt eine Person als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen (z. B. G, aG, H, Bl, Gl, RF) erhalten.

Damit sind Nachteilsausgleiche verknรผpft โ€“ etwa Freifahrt/ErmรครŸigung im ร–PNV (Beiblatt/Wertmarke) oder besondere Rechte im Arbeitsleben. Rechtsgrundlage ist das SGB IX; Verfahren und Rechte erlรคutert das Bundesarbeitsministerium.

Sicherung des Lebensunterhalts: Bรผrgergeld oder Grundsicherung

Reicht das Einkommen nicht, sichern Bรผrgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII) den Lebensunterhalt. Fรผr Menschen mit Behinderungen gibt es Mehrbedarfe:

Wer erwerbsfรคhig ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder vergleichbare Hilfen erhรคlt, bekommt im Bรผrgergeld in der Regel einen Mehrbedarf von 35 % des maรŸgeblichen Regelsatzes (ยง 21 Abs. 4 SGB II; Auslegung in den Fachlichen Weisungen der BA).

In der Grundsicherung existieren korrespondierende Mehrbedarfe, u. a. bei Teilhabeleistungen oder gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Werkstรคtten (ยงยง 30, 42b SGB XII).

Fรผr Eltern volljรคhriger Kinder mit Behinderung kann Kindergeld auch รผber das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, wenn die Behinderung vor 25 eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann. Zustรคndig ist die Familienkasse.

Pflege und Assistenz: Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegekassen-Zuschรผsse

Bei Pflegebedรผrftigkeit (Pflegegrade 1โ€“5) gewรคhrt die soziale Pflegeversicherung Geld- und Sachleistungen, u. a. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Verhinderungs-/Kurzzeitpflege und Tages-/Nachtpflege.

Zum 1. Januar 2025 wurden zahlreiche Leistungsbetrรคge erhรถht; auรŸerdem wird das jรคhrliche Budget fรผr Verhinderungs-/Kurzzeitpflege zusammengefรผhrt.

Fรผr wohnumfeldverbessernde MaรŸnahmen (z. B. Badumbau, Rampen) zahlt die Pflegekasse Zuschรผsse โ€“ seit 2025 mit angehobenen Hรถchstbetrรคgen. Zustรคndig und rechtskundig informiert hier das Bundesgesundheitsministerium.

Wird regelmรครŸige Assistenz รผber die reine Pflege hinaus benรถtigt โ€“ etwa fรผr Schule, Studium, Arbeit oder Freizeit โ€“, fรคllt das meist unter die Eingliederungshilfe nach SGB IX.

Sie erbringt Leistungen zur sozialen Teilhabe (z. B. Schul-/Studienassistenz, Mobilitรคtshilfen, Wohnassistenz) und kann als Persรถnliches Budget ausgezahlt werden. Das Bundesteilhabegesetz hat hierzu Einkommens- und Vermรถgensregeln verbessert und neue Instrumente wie das Budget fรผr Arbeit und das Budget fรผr Ausbildung eingefรผhrt.

Gesundheit und Hilfsmittel: Kasse statt Kasse machen

Benรถtigte Hilfsmittel โ€“ von Rollstรผhlen bis Hรถrhilfen โ€“ sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach ยง 33 SGB V; maรŸgeblich ist die medizinische Erforderlichkeit. Chronisch Kranke kรถnnen sich bei Zuzahlungen schneller befreien lassen: Die Belastungsgrenze sinkt von 2 % auf 1 % des Bruttojahreseinkommens.

Erwerbsminderungsrente: Wenn Arbeiten (fast) nicht mehr geht

Wer krankheits- oder behinderungsbedingt unter sechs Stunden tรคglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, hat unter weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung.

Erforderlich sind u. a. die allgemeine Wartezeit von fรผnf Jahren und in der Regel 36 Pflichtbeitragsmonate in den letzten fรผnf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Die Deutsche Rentenversicherung erklรคrt Verfahren und Zugangsvoraussetzungen detailliert.

Solange รผber die Rente noch nicht entschieden ist, verhindert die Nahtlosigkeitsregelung nach ยง 145 SGB III eine Versorgungslรผcke: Es kann Arbeitslosengeld I gezahlt werden, obwohl die Leistungsfรคhigkeit zweifelhaft ist. Zustรคndig und auskunftsstark ist hier die Bundesagentur fรผr Arbeit.

Teilhabe am Arbeitsleben: Leistungen, Budgets und Lohnzuschรผsse

Zur beruflichen Rehabilitation zรคhlen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) โ€“ etwa Qualifizierung, technische Arbeitshilfen, Mobilitรคtshilfen, Arbeitsassistenz oder Zuschรผsse an Arbeitgeber. Je nach Versicherungsbiografie tragen dafรผr Rentenversicherung, Agentur fรผr Arbeit oder Unfallversicherung die Kosten.

Das BMAS und die DRV stellen die Instrumente und Voraussetzungen strukturiert dar. Ergรคnzend erรถffnen Budget fรผr Arbeit und Budget fรผr Ausbildung Wege in betriebliche Beschรคftigung und duale Ausbildung statt Werkstatt.

Mobilitรคt und Alltagskosten: ร–PNV, Rundfunk, Kfz-Steuer

Mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sind Freifahrt/ErmรครŸigungen im ร–PNV mรถglich; Details variieren je nach Merkzeichen und Wertmarke. Die Nachteilsausgleiche sind im SGB IX verankert und werden vom BMAS erlรคutert.

Beim Rundfunkbeitrag gilt: Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich befreien lassen; Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen ermรครŸigten Drittelbeitrag. Der Beitragsservice erklรคrt Voraussetzungen und Nachweise.

Bei der Kfz-Steuer gibt es je nach Merkzeichen Befreiungen (aG, H, Bl) oder eine 50-%-ErmรครŸigung (z. B. G, Gl). Zustรคndig ist die Zollverwaltung, die Verfahren und Bedingungen beschreibt โ€“ etwa die Bindung an ein auf die schwerbehinderte Person zugelassenes Fahrzeug und die Zweckbindung der Nutzung.

Steuern: Pauschbetrรคge, Fahrtkostenpauschale und Pflege-Pauschbetrag

Steuerlich entlasten Behinderten-Pauschbetrรคge nach ยง 33b EStG je nach GdB; bei Hilflosigkeit oder Blindheit betrรคgt der Pauschbetrag deutlich mehr. Die amtlichen Lohnsteuerrichtlinien 2025 fรผhren die Staffelung. Zudem gibt es eine Fahrtkostenpauschale fรผr stark mobilitรคtsbeeintrรคchtigte Menschen sowie den Pflege-Pauschbetrag fรผr pflegende Angehรถrige.

Spezielle Ausgleichssysteme: Unfallversicherung und Soziales Entschรคdigungsrecht

Ist die Beeintrรคchtigung Folge eines Arbeits-/Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, leistet die gesetzliche Unfallversicherung โ€“ u. a. in Form der Verletztenrente, deren Hรถhe sich nach MdE und Jahresarbeitsverdienst bemisst.

Bei gesundheitlichen Schรคden durch Gewalttaten oder andere schรคdigende Ereignisse greift seit 1. Januar 2024 das reformierte Soziale Entschรคdigungsrecht (SGB XIV) mit Geld- und Teilhabeleistungen; Antrรคge laufen รผber die Versorgungsbehรถrden.

Besonders fรผr blinde Menschen: Blindenhilfe und Landesblindengeld

Neben bundesrechtlicher Blindenhilfe nach ยง 72 SGB XII existiert in allen Lรคndern Landesblindengeld, das einkommensunabhรคngig als Ausgleich von Mehraufwendungen gezahlt wird; die Hรถhe unterscheidet sich je nach Bundesland. Zustรคndig sind die Landesbehรถrden; der DBSV bietet einen lรคnderรผbergreifenden รœberblick.

Wege in die Leistung: Wer ist zustรคndig โ€“ und wie geht man vor?

Die Praxis beginnt fast immer mit einem Antrag: GdB beim Versorgungsamt, Pflegegrad bei der Pflegekasse (MD-Begutachtung), Reha/LTA bei DRV oder BA, Eingliederungshilfe beim zustรคndigen Sozialhilfetrรคger.

Fรผr viele Leistungen gilt das Nachrangprinzip: Erst zahlen vorrangige Versicherungen, dann greift die Hilfe zum Lebensunterhalt. Fristen fรผr Widerspruch und Klage sollte man beachten; unabhรคngige Ergรคnzende unabhรคngige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialverbรคnde unterstรผtzen.

Fazit: Rechte kennen, Kombinationen nutzen

โ€žWelche Gelder stehen behinderten Menschen zu?โ€œ โ€“ die prรคzise Antwort lautet: diejenigen, die ihren individuellen Bedarf decken. In der Praxis flieรŸen hรคufig mehrere Geldstrรถme nebeneinander: etwa Bรผrgergeld mit Mehrbedarf plus Eingliederungshilfe-Assistenz als Persรถnliches Budget, dazu Pflegegeld und Hilfsmittel der Krankenkasse โ€“ oder, im Arbeitskontext, LTA-Leistungen samt steuerlichen Pauschbetrรคgen.

Wer seine Zugรคnge kennt, Antrรคge sauber stellt und Widerspruch nicht scheut, verbessert seine Chancen spรผrbar. Die genannten amtlichen Quellen sind dafรผr der beste Startpunkt.

Quellenhinweise (Auswahl): Bundesministerium fรผr Arbeit und Soziales (Schwerbehindertenrecht, BTHG), Bundesministerium fรผr Gesundheit (Pflegeleistungen 2025), Deutsche Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente), Bundesagentur fรผr Arbeit (Nahtlosigkeit, Mehrbedarfe), Gesetze-im-Internet (SGB-Normen), Beitragsservice (Rundfunk), Zollverwaltung (Kfz-Steuer), DGUV (Unfallrenten), DBSV (Landesblindengeld)