Mit 1. Januar 2025 trat die jüngste Stufe des Pflege‑Unterstützungs‑ und ‑Entlastungsgesetzes (PUEG) in Kraft. Damit wurde nicht nur das Pflegegeld selbst angehoben, sondern auch der Umgang mit Entlastungsleistungen grundlegend vereinfacht. Hinter den nüchternen Paragraphen stehen viele Alltagserleichterungen, die den Spielraum häuslicher Pflege spürbar erweitern sollen.
Inhaltsverzeichnis
Warum die Leistungen jetzt steigen
Die letzte reguläre Erhöhung des Pflegegeldes lag im Sommer 2023. Seitdem haben Inflation, höhere Pflegepersonalkosten und steigende Energietarife die Eigenanteile vieler Haushalte erodieren lassen.
Der Gesetzgeber reagiert, indem er sämtliche Geld‑ und Sachleistungen der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent anpasst – eine Dynamisierung, die § 30 SGB XI für 2028 erneut vorsieht. Die Erhöhung wurde bereits 2023 beschlossen und nun umgesetzt, damit „Leistungen der Preis‑ und Lohnentwicklung folgen“.
Das neue Pflegegeld ab Januar 2025
Für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden versorgt werden, steigt das monatliche Pflegegeld spürbar. In Pflegegrad 2 klettert es von 332 auf 347 Euro, in Pflegegrad 3 von 573 auf 599 Euro.
Pflegegrad 4 erhält künftig 800 Euro statt 765 Euro, Pflegegrad 5 exakt 990 Euro anstelle von 947 Euro.
Pflegegrad 1 bleibt weiterhin ohne Anspruch auf Pflegegeld, hat aber Zugang zum (ebenfalls erhöhten) Entlastungsbetrag. Die Beträge werden wie bisher jeweils zum Monatsanfang überwiesen und gelten rückwirkend für den gesamten Monat.
Mehr Flexibilität dank Entlastungsbudget ab Juli 2025
Zum 1. Juli 2025 endet die bisherige Aufteilung in separate Budgets für Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege. Beide Töpfe verschmelzen zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3 539 Euro, der frei zwischen Ersatz‑ und stationären Übergangslösungen aufgeteilt werden kann.
Gleichzeitig wird die maximale Dauer der Verhinderungspflege auf acht Wochen angehoben, die umständliche Sechs‑Monats‑Vorpflegezeit gestrichen und ein digitales Monitoring eingeführt, damit Familien den Verbrauch ihres Budgets jederzeit online nachverfolgen können.
Verbände wie der vdek begrüßen die Reform als „wichtiges Signal“, weil sie Bürokratie abbaut und echte Auszeiten für pflegende Angehörige erleichtert.
Was sich bei den Beiträgen ändert
Die Kehrseite höherer Leistungen ist ein höherer Beitragssatz: Seit 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Pflegeversicherungsbeitrag 3,6 Prozent. Er wird – abgesehen von Sachsen – paritätisch finanziert, sodass Arbeitgeber und Beschäftigte jeweils 1,8 Prozent tragen.
Für Kinderlose bleibt der Zuschlag von 0,6 Prozent bestehen, sodass sie insgesamt 4,2 Prozent zahlen. Eltern profitieren weiter von Abschlägen, die je nach Kinderzahl den Arbeitnehmer‑Anteil bis auf 0,8 Prozent senken können.
Konkrete Auswirkungen für Pflegebedürftige und Angehörige
Die 4,5‑prozentige Anhebung bringt einer Familie, die einen Angehörigen mit Pflegegrad 3 betreut, pro Jahr rund 312 Euro zusätzliches Pflegegeld. Kombiniert mit der Höherbewertung von Pflegehilfsmitteln (nun 42 Euro monatlich) und digitalen Pflegeanwendungen (53 Euro monatlich) entsteht ein etwas breiteres finanzielles Polster.
Wichtig bleibt jedoch, dass Pflegegeld bei stationärer Vollzeitpflege ruht und in Kombination mit ambulanten Sachleistungen gekürzt wird. Wer professionelle Dienste nutzt, sollte daher genau rechnen, ob eine reine Geldleistung, eine Sachleistung oder die Kombinationsvariante wirtschaftlicher ist.
Tabelle: Alle Änderungen beim Pflegegeld 2025
Regelung | Neuerung ab 2025 |
Automatische Leistungsanpassung | Zum 1. Januar 2025 steigen Pflegegeld und alle übrigen Geld‑ und Sachleistungen um 4,5 %. Die nächste turnusmäßige Dynamisierung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. |
Pflegegeld – Pflegegrad 2 | Monatlicher Betrag erhöht sich von 332 € auf 347 €. |
Pflegegeld – Pflegegrad 3 | Monatlicher Betrag erhöht sich von 573 € auf 599 €. |
Pflegegeld – Pflegegrad 4 | Monatlicher Betrag erhöht sich von 765 € auf 800 €. |
Pflegegeld – Pflegegrad 5 | Monatlicher Betrag erhöht sich von 947 € auf 990 €. |
Gemeinsames Entlastungsbudget | Ab 1. Juli 2025 ersetzt ein flexibles Jahresbudget von 3 539 € die getrennten Töpfe für Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege (gilt ab Pflegegrad 2). |
Verhinderungspflege | Anspruchsdauer steigt von 6 auf 8 Wochen pro Jahr; die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt; während der Verhinderungspflege wird nun bis zu 8 Wochen lang die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt. |
Stimmen aus dem Feld
Krankenkassenverbände loben die neu gewonnene Planungsfreiheit; gleichzeitig mahnen sie, dass steigende Fallzahlen und Personalengpässe die Finanzierung belasten. „Mit der Zusammenlegung der Budgets schaffen wir weniger Bürokratie und mehr Luft zum Durchatmen“, betont vdek‑Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
Dennoch warnt ihr Verband vor einem schleichenden Finanzdefizit, falls die Einnahmeseite nicht weiter stabilisiert werde.
So können Betroffene sich vorbereiten
Pflegekassen raten dazu, bereits jetzt den künftigen Bedarf für Ersatz‑ oder Kurzzeitpflege zu skizzieren und ab Juli 2025 das neue Budget lückenlos zu dokumentieren.
Weil das Pflegegeld selbst automatisch angepasst wird, genügt ein Blick in den Kontoauszug, um die erste erhöhte Zahlung Anfang Januar zu erkennen. Anders verhält es sich bei Pflegezeit‑ und Rentenanwartschaften: Wer mehr als zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt, sollte prüfen lassen, ob die Pflegekasse weiterhin Rentenbeiträge zahlt – das Verfahren bleibt unverändert, muss aber neu bestätigt werden, wenn sich der Zeitaufwand ändert.
Blick nach vorn: Dynamisierung und offene Baustellen
Die Politik hat mit der jetzigen Reform strukturelle Fragen nicht abschließend gelöst. Zwar ist die nächste gesetzlich verankerte Leistungsanpassung für 2028 vorgesehen, doch die Beitragssätze könnten schon vorher erneut steigen, falls die Finanzreserven schrumpfen und der demographische Druck zunimmt.
Gleichzeitig verweisen Experten darauf, dass eine echte Pflegereform langfristig auch Wohnkosten, Tarifsteigerungen in der Pflegebranche und private Vorsorge stärker einbeziehen muss. Die Dynamisierung 2025 ist damit ein wichtiger, aber nur erster Schritt auf einem längeren Weg.