Wer einen Angehörigen pflegt, leistet viel und geht dabei oft an die Grenzen der eigenen Belastbarkeit. Allerdings zahlt sich dieses Engagement bei der Altersvorsorge nur in geringem Maße aus. Welche Faktoren spielen eine Rolle?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Rentenpunkte durch Pflege zu erwerben?
Die Pflege eines Angehörigen kann trotz der hohen physischen und psychischen Belastung zu Rentenansprüchen führen.
Wichtig: Dies gilt auch für diejenigen, die selbst nie in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Damit jedoch Beiträge von der Pflegeversicherung auf das Rentenkonto eingezahlt werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegegrad der zu pflegenden Person: Die zu pflegende Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei höhere Grade intensivere Pflegebedürftigkeit anzeigen.
- Zeitlicher Umfang der Pflege: Der pflegende Angehörige muss mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen die Pflege leisten.
- Beschäftigungsstatus des Pflegenden: Der pflegende Angehörige darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Diese Bedingungen müssen kontinuierlich erfüllt werden, damit die Rentenversicherung Beiträge für die Pflege anerkennt und gutschreibt.
Wie wirken sich die Pflegegrade auf die Rentenansprüche aus?
Je höher der Pflegegrad der zu pflegenden Person, desto höher fallen auch die Rentenansprüche des pflegenden Angehörigen aus.
Dies liegt daran, dass die Höhe der Beiträge, die die Pflegeversicherung in die Rentenversicherung einzahlt, gestaffelt nach dem Pflegegrad ist. Konkret bedeutet dies:
- Pflegegrad 2 bis 3: Die Pflegeversicherung zahlt einen gewissen Beitrag, der in die Rentenversicherung eingezahlt wird. Dieser Beitrag ist niedriger als bei höheren Pflegegraden.
- Pflegegrad 4 bis 5: Bei diesen Pflegegraden sind die Beiträge, die in die Rentenversicherung eingezahlt werden, höher, da die Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegeaufwand umfangreicher sind.
Auch die Frage, ob die Pflege vollständig alleine übernommen wird oder ob ein ambulanter Pflegedienst unterstützend hinzukommt, hat Einfluss auf die Rentenansprüche.
Wer die Pflege allein durchführt, erhält höhere Rentenpunkte als jemand, der durch professionelle Dienste unterstützt wird.
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Welche besonderen Regelungen gelten für Rentner?
Pflegende Angehörige, die bereits im Rentenalter sind und eine reguläre Rente beziehen, müssen beachten, dass die Pflegeversicherung nicht automatisch Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt.
Um weiterhin Rentenpunkte zu sammeln, müssen sie in eine Teilrente wechseln. Hierzu sind folgende Schritte notwendig:
- Umstellung auf Teilrente: Der Rentner muss bei der Rentenversicherung den Wechsel von der vollen Altersrente auf eine Teilrente beantragen. Schon der Verzicht auf ein Prozent der vollen Rente reicht aus, um wieder pflichtversichert zu sein.
- Informierung der Pflegekasse: Sobald die Umstellung erfolgt ist, sollte die Pflegekasse umgehend informiert werden.
- Erhöhte Rentenzahlung: Ab dem ersten Juli des Folgejahres wird die erhöhte Rente ausgezahlt. Für jedes weitere Jahr, in dem die Pflege fortgesetzt wird, erhöht sich die Rente entsprechend.
Was ist zu tun, wenn die Pflege beendet wird?
Sollte die Pflege eines Angehörigen enden, ist es unerlässlich, die Renten- und Pflegeversicherung darüber zu informieren.
Nur so kann sichergestellt werden, dass keine unberechtigten Zahlungen erfolgen und die eigenen Rentenansprüche korrekt weitergeführt werden.
Eine sofortige Meldung verhindert mögliche Komplikationen und finanzielle Rückforderungen seitens der Versicherungen. Das kommt nämlich sehr häufig vor.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.