Oft unbekannt: Extra Rente für Geschiedene und Verwitwete für Kindererziehung

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Die Erziehungsrente ist eine wenig bekannte, aber besonders wichtige “Extra-Rente” für Geschiedene und Verwitwete. Sie basiert auf den eigenen Beiträgen der erziehenden Person und soll finanzielle Unterstützung leisten, falls der frühere Ehe- oder Lebenspartner stirbt und ein Kind erzogen wird, das noch nicht 18 Jahre alt ist (bzw. ein behindertes Kind in jedem Alter).

Was ist die Erziehungsrente und warum wurde sie eingeführt?

Bei der Erziehungsrente handelt es sich um eine besondere Form der Witwenrente, die nicht aus den Beiträgen des Verstorbenen, sondern aus der eigenen Rentenversicherung gezahlt wird.

Dadurch soll finanziellen Nachteilen vorgebeugt werden, die entstehen können, wenn ein Geschiedener Unterhaltsansprüche an den früheren Partner hatte und dieser Partner verstirbt.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten, um die Erziehungsrente zu erhalten?

Die gesetzliche Rentenversicherung knüpft die Erziehungsrente an bestimmte Bedingungen. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein muss. Zudem darf der überlebende, geschiedene Elternteil nach dieser Scheidung keine neue Ehe eingegangen sein.

Ist dies der Fall, erlischt der Anspruch auf Erziehungsrente. Ein weiteres zentrales Kriterium betrifft die Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Um den Anspruch zu begründen, muss die Person, die die Erziehungsrente beantragt, selbst mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt haben, und zwar bis zum Tod des früheren Ehepartners.

Für den Anspruch ist außerdem wichtig, dass ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren erzogen wird.

Wie hoch ist die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente ist keine feste Pauschale, sondern wird individuell berechnet.

Maßgeblich sind dabei allein Ihre eigenen Beiträge und Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundsätzlich orientiert sich die Erziehungsrente in ihrer Berechnung an den Regeln für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, das heißt:

  • Alle Beitragszeiten und rentenrechtlichen Zeiten (zum Beispiel Kindererziehungszeiten oder Zurechnungszeiten) werden ausgewertet.
  • Aus der Summe der erworbenen Entgeltpunkte, dem jeweils geltenden aktuellen Rentenwert und dem Rentenartfaktor für die Erziehungsrente ergibt sich die Höhe der monatlichen Zahlung.
  • Zusätzlich können Abschläge greifen, wenn Sie noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht haben (vergleichbar mit einer vorgezogenen Erwerbsminderungsrente).

Da die Erziehungsrente aus Ihrer eigenen Versicherung bezahlt wird und nicht aus dem Rentenkonto des verstorbenen Ex-Partners, gibt es keine einheitliche Höhe für alle Anspruchsberechtigten. Sie richtet sich immer nach Ihrem individuellen Versicherungsverlauf.

Beispielhafte Einflussfaktoren auf die Höhe der Erziehungsrente

Wenn Sie etwa viele Beitragsjahre und relativ hohe Einkünfte hatten, fällt die Erziehungsrente in der Regel höher aus. Wer weniger Beitragszeiten aufweist, erhält einen entsprechend geringeren Betrag.

Außerdem fließt eigenes Einkommen in die Berechnung mit ein, soweit es bestimmte Freibeträge (derzeit rund 1038 Euro pro Monat plus rund 220 Euro pro Kind) übersteigt. Sobald Ihr Nettoeinkommen diese Summe übersteigt, werden 40 Prozent des darüberliegenden Betrags von der Erziehungsrente abgezogen.

Um genau zu erfahren, wie hoch Ihre Erziehungsrente im Einzelfall ausfallen könnte, empfiehlt sich eine individuelle Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung.

Dort können Ihre persönlichen Versicherungszeiten geprüft und eine verbindliche Berechnung vorgenommen werden. So lassen sich bereits im Vorfeld offene Fragen klären und Unsicherheiten rund um die finanzielle Absicherung vermeiden.

Wie verläuft die Beantragung bei der Rentenversicherung?

Der Antrag auf Erziehungsrente muss bei dem Rentenversicherungsträger gestellt werden, bei dem man selbst versichert ist. Wer sich unsicher ist, kann sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden oder eine Beratungsstelle aufsuchen.

Im Zuge des Antragsverfahrens werden verschiedene Unterlagen benötigt, etwa die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners, die Scheidungsurkunde oder Nachweise über die Kindererziehung.

Auch Dokumente, die die Beitragszeiten belegen, können erforderlich sein. Empfehlenswert ist es, sich rechtzeitig beraten zu lassen und die Unterlagen sorgfältig zusammenzustellen, da eine lückenlose Dokumentation die Bearbeitungsdauer verkürzen kann.

In welchem Zeitraum wird die Erziehungsrente gezahlt und welche Rolle spielt das eigene Einkommen?

Die Erziehungsrente wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes gewährt. Sobald das Kind volljährig ist, entfällt der Anspruch.

Da es sich bei der Erziehungsrente um eine Leistung handelt, die das fehlende Einkommen des verstorbenen Ex-Partners ersetzen soll, wird das eigene Nettoeinkommen angerechnet, allerdings nur oberhalb festgelegter Freibeträge.

Der monatliche Freibetrag liegt derzeit bei rund 1038 Euro; für jedes zu erziehende Kind werden rund 220 Euro zusätzlich berücksichtigt. Übersteigen die Nettoeinkünfte diese Freibeträge, wird der übersteigende Teil zu 40 Prozent auf die Erziehungsrente angerechnet.

Auf diese Weise soll einerseits eine Unterversorgung verhindert und andererseits ein Anreiz erhalten bleiben, weiterhin eigenes Einkommen zu erzielen.

Wie sollten Geschiedene mit Kind bei einem Trauerfall vorgehen?

Wer vom Tod des früheren Ehepartners erfährt und ein gemeinsames Kind versorgt, sollte sich möglichst frühzeitig an die Deutsche Rentenversicherung oder eine unabhängige Beratungsstelle wenden. Eine zeitnahe Antragstellung ist empfehlenswert, da bestimmte Fristen einzuhalten sind.

Beratungs- oder Auskunftsstellen helfen bei der Klärung individueller Fragen und unterstützen beim Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen. Gerade im Trauerfall ist es für Betroffene oft eine Erleichterung, Fachleute an ihrer Seite zu haben, die das Verfahren begleiten und auf mögliche Fehlangaben oder Versäumnisse hinweisen.