Neuregelungen der Unterkunftskosten bei Hartz IV

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Mieterforum Ruhr: Neuregelung bei Unterkunftskosten lässt den Druck auf Hartz-IV Mieter steigen – offener Brief an den Landtag

13.04.2011

In den letzten Monaten gab es zwischen den Parteien viel Streit um die Berechnung und eine minimale Anhebung der Hartz IV Regelsätze für Bezieher/-innen von ALG II. Diese Auseinandersetzung hat überdeckt, dass an anderer Stelle im Sozialgesetzbuch II potentielle Verschlechterungen für die Betroffenen eingeführt wurden. Nach dem neu geschaffenen Paragrafen 22a SGB II kann den Kommunen durch ein Landesgesetz ermöglicht werden, Pauschalen festzusetzen oder lokale Satzungen zu den Unterkunftskosten zu erlassen.

Hierin sieht Mieterforum Ruhr eine Gefährdung der Existenzsicherung von Mieterinnen und Mietern mit erheblichen negativen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt.

Daher fordert der Mieterforum Ruhr e.V. den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf:
– keine gesetzliche Ermächtigung zur Pauschalierung von Kosten der Unterkunft zu erlassen,
– zu prüfen, inwieweit überhaupt landesgesetzliche Regelungen erforderlich sind, die bisherigen kommunalen Richtlinien nicht bereits ausreichen,
– bei der Regelung der Flächenwerte für angemessene Wohnungen einen Gleichlauf mit den Regelungen zur Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen im sozialen Wohnungsbau herbeizuführen,
– sicherzustellen, dass sich die Angemessenheitswerte an tatsächlich verfügbarem, d.h. konkret anmietbarem Wohnraum orientieren und
– sicherzustellen, dass keine Höchstwerte bei Heizkosten realitätsfern festgesetzt werden.

Die Forderungen wurden in einem Positionspapier ausführlich begründet und erläutert, das gemeinsam mit einem offenen Brief den Fraktionen im Landtag (ebenso in der Anlage) übermittelt wurde. (Mieterforum)

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