Neues Pflegegeld als Lohnersatz – Was können Pflegende erwarten?

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Sehr viele Pflegebedürftige in Deutschland leben nicht in Einrichtungen, sondern werden zuhause gepflegt – von ihren Angehörigen. Das bedeutet für die Betroffenen Belastungen. Sie müssen bei der Arbeit zumindest Stunden reduzieren, und das bedeutet Lohnverlust und niedrigere Rentenansprüche.

Kommt das neue Pflegegeld?

Karin Prien (CDU), die Familienministerin kündigt an, sich diesem Problem zu widmen. So wolle sie ein Pflegegeld als Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige einführen. Wörtlich sagte sie gegenüber der Funke-Mediengruppe: „Es wird mit unserer demographischen Entwicklung nicht möglich sein, dass Pflege allein von Fachkräften geleistet wird. Deshalb müssen wir einen Einstieg in ein Pflegegeld als Lohnersatz für pflegende Angehörige schaffen.“

Diese in die Zukunft gerichtete Aussage verschleiert die Realität im Hier und Jetzt. Denn bereits heute liegt die Hauptlast der Pflege auf Angehörigen, die diese Arbeit im häuslichen Umfeld leisten.

Ansage mit Einschränkung

Allerdings schränkt Familienministerin ihr Versprechen dieses Pflegegeldes gleich wieder ein. Denn, so sagt sie, es könne erst eingeführt werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation verbessert habe. Auch wie dieses Pflegegeld konkret aussehen soll, ließ die Ministerin im Nebulösen. Sie sagte nur, dabei ginge es um Faktoren wie Bezugsdauer, Höhe und soziale Staffelung.

Sozialverband unterstützt den Vorschlag

Der Sozialverband SoVD steht hinter dem Vorschlag der Familienministerin. So sagte die Vorstandsvorsitzende des SoVD, Michaela Engelmeier: „Pflegende Angehörige erbringen den Mammutanteil der Pflegeleistungen in Deutschland. Ohne ihren unermüdlichen Einsatz würde die Versorgung hunderttausender Pflegebedürftiger schlichtweg zusammenbrechen. Es ist daher dringend notwendig, ihre Situation strukturell zu verbessern.“

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Vorbild Elterngeld

Michaela Engelmeier empfiehlt der Familienministerin, sich bei diesem neuen Pflegegeld am Elterngeld zu orientieren. Zumindest dürfe es nicht niedriger sein. Wichtig sei zudem, das Pflegegeld nach Bedürftigkeit auszuzahlen.

Pflege ohne Existenzangst

So erklärt Engelmeier: „Es braucht eine sozial gestaffelte Lösung mit klarer Ober- und Untergrenze, die sich am vorherigen Einkommen orientiert. Ziel muss sein, dass Menschen sich ohne Existenzangst um ihre Angehörigen kümmern können.”

Pflegende Angehörige – Welche Ansprüche haben Sie heute bereits?

Wenn Sie Angehörige pflegen, dann haben Sie bereits heute Ansprüche, um sich sozial abzusichern. Das kann Pflegegeld ebenso sein wie ein Anspruch gegenüber der Renten- , Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Ab dem Pflegegrad 2 können Sie als pflegender Angehöriger von der Pflegeperson die monatliche Summe erhalten. Das sind beim Pflegegrad 2 derzeit 347 Euro, beim Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, beim Pflegegrad 4 handelt es sich um 800 Euro, und beim Pflegegrad 5 um 990 Euro.

Als Pflegeperson erkennt die Pflegeversicherung Sie an, wenn Sie einen Pflegebedürftigen in seinem häuslichen Umfeld nicht erwerbsmäßig pflegen. Sie dürfen jedoch das Pflegegeld als Honorar erhalten. Voraussetzung ist weiter, dass Sie mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, und dies an mindestens zwei Tagen. Wenn Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, übernimmt die Pflegeversicherung Ihre Beiträge zur Rentenversicherung.

Was können wir vom neuen Pflegegeld erwarten?

Der Vorschlag der Familienministerin geht in die richtige Richtung, bleibt bisher aber leider viel zu vage. Eine solche Verbesserung erst einzuführen, wenn sich die wirtschaftliche Lage verbessert hat, kann auch heißen, dieses neue Pflegegeld auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben.

Auch fehlt der dringende Hinweis, dass dieses Pflegegeld verstärkt denjenigen zugute kommt, die soziale Notlagen abfedern müssen. Es bleibt also abzuwarten, ob den Worten der Ministerin auch Taten folgen.