Mütterrente: Wie wird sie berechnet und muss sie beantragt werden?

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Die Mütterrente 3 ist keine eigene Sonderleistung, sondern eine Aufwertung über zusätzliche Kindererziehungszeiten. Für Betroffene zählt deshalb vor allem: Wie viele Rentenpunkte kommen hinzu – und läuft das automatisch oder nur, wenn das Versicherungskonto sauber geführt ist?

Wie wird die Mütterrente 3 berechnet?

Kern der Reform ist die Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Für diese Kinder sollen künftig 36 Monate (drei Jahre) Kindererziehungszeit zählen, statt bislang 30 Monate (zweieinhalb Jahre). Das sind sechs Monate zusätzlich pro Kind.

Diese sechs Monate entsprechen 0,5 Entgeltpunkten (Rentenpunkten) je vor-1992-Kind. Das monatliche Brutto-Plus ergibt sich damit aus einer einfachen Formel: 0,5 Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert. Als grober Richtwert wird für 0,5 Entgeltpunkte häufig ein Betrag von rund 20,40 Euro brutto pro Monat genannt (Beispielrechnung nach aktuellem Rentenwert; der Eurobetrag verändert sich mit künftigen Rentenanpassungen).

Am Ende zählt jedoch der Zahlbetrag – der kann niedriger sein, weil von der Rente regelmäßig Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Steuern abgehen. Den Unterschied sieht man nicht im Gefühl, sondern in der Zahlmitteilung, weil dort Bruttorente, KV-/PV-Abzüge und Zahlbetrag typischerweise getrennt ausgewiesen sind.

Tabelle: Brutto-Plus aus der Mütterrente 3 (Richtwerte)

Vor-1992-Kinder Voraussichtliches Plus (brutto/Monat)
1 ca. 20,40 €
2 ca. 40,80 €
3 ca. 61,20 €
4 ca. 81,60 €

Praktisches Rechenbeispiel: So rechnet sich das im Alltag

Nehmen wir an, es geht um zwei Kinder, geboren vor 1992. Dann kommen durch die Mütterrente 3 pro Kind 0,5 Entgeltpunkte hinzu, zusammen also 1,0 Entgeltpunkte. Mit dem im Artikel verwendeten Richtwert von rund 20,40 Euro brutto pro 0,5 Entgeltpunkte ergibt sich ein Brutto-Plus von 2 × 20,40 Euro = ca. 40,80 Euro pro Monat.

Was davon tatsächlich als Zahlbetrag ankommt, hängt von den individuellen Abzügen ab. Als rein illustrative Näherung:

Wenn man beispielhaft annimmt, dass auf dieses Plus zusammen etwa 11 % für Kranken- und Pflegeversicherung entfallen (die tatsächliche Höhe kann im Einzelfall abweichen), läge der Zahlbetrag-Zuwachs grob bei 40,80 Euro × 0,89 = ca. 36,30 Euro. Verbindlich ist nicht die Beispielrechnung, sondern die Zahlmitteilung, weil sie die echten Abzüge ausweist.

Muss die Mütterrente 3 beantragt werden?

Für viele Betroffene gilt voraussichtlich: Nein, nicht gesondert, weil die Umsetzung weitgehend automatisch laufen soll. Diese Automatik funktioniert aber nur dann zuverlässig, wenn die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto bereits korrekt gespeichert sind.

Genau deshalb ist die wichtigste Frage nicht „Kommt das automatisch?“, sondern: „Sind meine Kinderzeiten im Versicherungsverlauf richtig drin?“

Wer prüfen will, ob Handlungsbedarf besteht, schaut in den Versicherungsverlauf (Anlage zum Rentenbescheid oder Rentenauskunft). Dort muss das Kind mit Kindererziehungszeit nachvollziehbar auftauchen; außerdem müssen Zuordnung und Zeitraum plausibel sein.

Die häufigsten Praxisfälle, die später Geld kosten, sind klar erkennbar: Das Kind erscheint gar nicht im Verlauf, die Kindererziehungszeit ist dem falschen Elternteil zugeordnet oder der Zeitraum wirkt unplausibel, weil der Eintrag nicht nachvollziehbar rund um den Geburtszeitpunkt beginnt oder Monate fehlen, obwohl das Kind im Haushalt erzogen wurde.

Wenn solche Abweichungen bestehen, ist Abwarten riskant. Dann führt der richtige Weg über eine Kontenklärung, praktisch über den DRV-Antrag zur Feststellung von Kindererziehungszeiten (Vordruck V0800). Erst wenn die Zeiten korrekt im Konto stehen, kann eine spätere technische Umstellung das Plus sauber abbilden.

Kurzer Praxis-Hinweis zur Sichtbarkeit auf dem Konto

Selbst wenn die Reform zum Stichtag startet, ist Anspruch nicht automatisch gleichbedeutend mit sofortiger Auszahlung. Je nach technischer Umsetzung kann sich die Neuberechnung verzögern; eine spätere Nachzahlung ist möglich.

Für Betroffene bleibt deshalb der entscheidende Hebel: Das Versicherungskonto muss stimmen, damit die Mütterrente 3 später überhaupt richtig ankommt.

FAQ

Wie erkenne ich schnell, ob ich etwas beantragen muss?
Wenn im Versicherungsverlauf keine Kindererziehungszeit zum Kind steht, die Zuordnung offensichtlich nicht passt oder der Zeitraum unplausibel wirkt, ist die Kontenklärung über V0800 der sichere Weg.

Die Zeiten stehen beim Vater – bekomme ich als Mutter trotzdem das Plus? Das Plus landet dort, wo die Kindererziehungszeit rentenrechtlich zugeordnet ist. Stehen die Zeiten beim Vater, wirkt sich die Aufwertung grundsätzlich auch dort aus. Wer davon ausgeht, dass die Zeiten „eigentlich“ anders zugeordnet sein müssten, sollte das nicht über Vermutungen lösen, sondern über eine Kontenklärung.

Ich habe mehrere Kinder (oder Zwillinge): Was ist der typische Fehler?
In solchen Konstellationen fallen Unstimmigkeiten bei Zuordnung und Zeiträumen häufiger auf, weil Einträge dichter beieinanderliegen. Wer hier Abweichungen entdeckt, sollte das Konto bereinigen lassen, bevor später eine automatische Umstellung auf einer falschen Datenbasis rechnet.

Kann die Mütterrente 3 bei Grundsicherung oder Wohngeld am Ende verpuffen?
Das ist möglich. Weil das Plus die gesetzliche Rente erhöht, kann es bei bedarfsabhängigen Leistungen angerechnet werden. Wer solche Leistungen bezieht oder knapp darüber liegt, sollte das Plus nicht als garantiert frei verfügbaren Betrag einplanen, sondern die mögliche Verrechnung mitdenken.

Quellenübersicht 

  • Deutsche Rentenversicherung: Informationen/FAQ zur Mütterrente III (Mütterrente 3).
  • Deutsche Rentenversicherung: Vordruck/Online-Antrag V0800 (Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten).
  • Gesetzesmaterialien/Regelungsansätze zur Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Umsetzungs- und Verfahrenslogik).