Zunรคchst zur Klarstellung: Eine allgemeine Mindestrente gibt es im deutschen Rentensystem nicht. Die Hรถhe der gesetzlichen Rente wird individuell nach den angerechneten Zeiten und Beitrรคgen der Versicherung abgerechnet.
Aber: es gibt einen Grundrentenzuschlag, der das Leben von Rentnerinnen und Rentner absichern soll, deren Altersrente nicht ausreicht. Aber auch die Grundrente ist mit Bedingungen verknรผpft.
Der Grundrentenzuschlag
Inhaltsverzeichnis
Wer wenig Rente bekommt, hat aber -unter Umstรคnden- Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag. Wenig bedeutet mindestens 30 Prozent des Brutto-Durchschnittsgehalts aller gesetzlich Rentenversicherten und hรถchstens 80 Prozent des Durchschnittseinkommens.
Fakten zur Grundrente:
- Den Grundrentenzuschlag gibt es zu Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten.
- Ein Anspruch ist mรถglich, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten bei der Deutschen Rentenversicherung verbucht sind.
- Der Zuschlag wird individuell berechnet. Im Durchschnitt betrรคgt er 86 Euro.
- Drei von vier Menschen, die den Grundrentenzuschlag erhalten, sind Frauen.
- Etwa 4,3 Prozent aller Renten sind fรผr den Grundrentenzuschlag qualifiziert.
- Die Prรผfung erfolgt automatisch รผber die Deutsche Rentenversicherung. Eine Antragstellung ist fรผr den Zuschlag nicht erforderlich.
Keine eigene Rente
Der Grundrentenzuschlag wird zwar auch als Grundrente oder volkstรผmlich als Basisrente bezeichnet, ist aber keine eigenstรคndige Rente, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente.
Was ist die Voraussetzung fรผr den Zuschlag?
2021 wurde die Grundrente eingefรผhrt. Ihn kann nur jemand erhalten, der lange Jahre in die Deutsche Rentenkasse einzahlte und dennoch nur eine geringe Altersrente bekommt.
Wer neu in Rente geht und einen Anspruch hat, bekommt den Zuschlag automatisch mit der ersten Rentenzahlung.
Individuell, nicht allgemein
Dieser Zuschlag ist keine Pauschale, sondern wird fรผr jede Rente individuell berechnet – auf Grundlage der Versicherungszeiten und Entgeltpunkte, die ein Arbeitnehmer wรคhrend seiner Erwerbszeit bei der Rentenkasse gesammelt hat.
Wie hoch ist der Zuschlag?
Der Zuschlag ist individuell berechnet und liegt im Schnitt zwischen 80 und 100 Euro pro Monat. Der Deutsche Gewerkschaftsbund verรถffentlichte 2023 ein Rechenbeispiel (damals lag der Mindestlohn bei 12 Euro).
“Die Aufwertung geringer Rentenansprรผche aus langjรคhriger Beitragszahlung sichert den Beschรคftigten regelmรครig eine Rente รผber der Grundsicherung. Mit der neuen Grundrente gibt es nach 45 Jahren Arbeit in Vollzeit, zum (…) Mindestlohn von 12 Euro, rund 1.060 Euro Rente. Ohne die vorgesehene Grundrente wรคren es nur 860 Euro.”
Ein Beispiel zur Berechnung
Gabriele verbrachte 40 Jahre ihres Berufslebens als Frisรถrin. In dieser Zeit sammelte sie pro Jahr durchschnittlich 0,72 Entgeltpunkte. Ihre gesetzliche Rente belรคuft sich auf 985 Euro pro Monat.
Da Gabriele mehr als die erforderlichen 35 Beitragsjahre vorweisen kann, qualifiziert sie sich fรผr den Hรถchstwert von 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr. Mit ihren durchschnittlich erworbenen 0,72 Entgeltpunkten liegt sie darunter, was bedeutet, dass ihr Rentenanspruch durch den Zuschlag erhรถht werden kann.
Die Berechnung des Zuschlags erfolgt folgendermaรen: Der Unterschied zwischen den erworbenen 0,72 Entgeltpunkten pro Jahr und dem Hรถchstwert von 0,8 Entgeltpunkten liegt bei 0,08 Entgeltpunkten.
Dieser Wert wird um 12,5 Prozent reduziert. Daraus ergeben sich 0,07 Entgeltpunkte. Diese werden dann mit dem Maximum von 35 Beitragsjahren multipliziert (0,07 x 35).
Die daraus resultierenden 2,45 Entgeltpunkte werden mit dem Rentenwert multipliziert. Dieser liegt derzeit bei 37,60 Euro pro Entgeltpunkt. Gabriele wรผrde dementsprechend einen Grundrentenzuschlag von 92,12 Euro zusรคtzlich zu ihrer regulรคren Rente erhalten.
Fรผr welche Renten gilt der Zuschlag?
Der Grundrentenzuchlag gilt bei gesetzlichen Renten. Dazu zรคhlen Regelaltersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten.
Was sind die Bedingungen?
Um รผberhaupt einen Anspruch zu haben, mรผssen zumindest 33 Jahre Grundrentenzeiten registriert sein. Dazu zรคhlen die Versicherungsbeitrรคge wรคhrend einer angestellten Tรคtigkeit oder einer Selbststรคndigkeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten, in denen Angehรถrige gepflegt wurden, sowie Krankengeld, Aufenthalt in der Reha, sowie Wehr- und Zivildienst.
Was bedeutet Wartezeit bei Kindererziehung genau?
Neben Beitrรคgen wรคhrend der Erwerbsarbeit gelten Pflichtbeitrรคge fรผr Kindererziehung als Wartezeit. Diese wird angerechnet bis zu 36 Monate fรผr ab dem 1. Januar 1992 geborene Kinder und bis zu 30 Monate fรผr vor 1992 geborene Kinder.
Sie kann aber auch berรผcksichtigt werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes.
Leistungsbezug und Pflichtbeitrรคge
Zeiten, in denen Sie Leistungen bezogen werden dann angerechnet, wenn in diesen Leistungen Pflichtbeitrรคge zur Rentenkasse enthalten waren. Das umfasst zum Beispiel Krankheit und Reha, รbergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld und Kurzarbeitergeld.
Was sind Ersatzzeiten?
Zusรคtzlich angerechnet werden Ersatzzeiten. Diese betreffen besonders Wehr- und Ersatzdienst, sowie die Haft wegen politischer Verfolgung in der DDR.