Sehr häufig werden Bürgergeld-Leistungsberechtigten “Verzichtserklärungen” von den Jobcentern vorgelegt, mit der Aufforderung diese zu unterschreiben. Ihnen werden damit häufig Leistungen vorenthalten, auf die sie eigentlich Anspruch hätten.
Eine Verzichtserklärung ist eine schriftliche Erklärung mit der ein Leistungsberechtigter ausdrücklich auf Sozialleistungen verzichtet. Dies ist nach §46 Abs1 SGB I möglich. Eine solche Verzichtserklärung hat allerdings weitreichende Folgen.
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Typische Beispielsituation
Ein Leistungsberechtigter teilt mit eine Arbeitsstelle gefunden zu haben. Nettolohn liegt 150€ über dem Leistungsbezug.
Sachbearbeiter: “Sie haben ja dann mehr als jetzt von uns, dann brauchen Sie ja kein Geld vom Jobcenter mehr. Sie haben es geschafft. Unterschreiben Sie bitte hier, dann ersparen Sie uns allen einen Haufen Papierkram und sich selbst mögliche Rückforderungen…”
Er unterschreibt die Verzichtserklärung und verzichtet damit auf einen ergänzenden Anspruch von mindestenst 150€.
Haltung zur Verzichtserklärung
Von einer Verzichtserklärung kann ein Leistungsberechtigter nie profitieren. Sollte dies der Fall sein, wäre sein Verzicht nach §46 Abs2 SGB I unwirksam. Er verzichtet auf Leistungen und hat damit einen Nachteil. Daher sollte niemand eine Verzichtserklärung unterschreiben!
Positive Folgen der Nichtabgabe einer Verzichtserklärung
Wenn man die Verzichtserklärung nicht unterschreibt, dann erlässt das Jobcenter entweder einen Ablehnungsbescheid oder eben einen veränderten Bewilligungsbescheid (wie im Beispiel oben). Gegen diese kann man ggf. mit Widerspruch oder Überprüfungsantrag vorgehen.
Mit einer Verzichtserklärung aber verzichtet man auch auf diesen rechtlichen Schutz. Man kann sie nur FÜR DIE ZUKUNFT widerrufen, indem man wieder Leistungen beantragt.
Die Möglichkeit, zB. bei einem nicht oder verspätet zahlendem Arbeitgeber noch Ansprüche geltend zu machen, ist durch die Verzichtserklärung verloren.
Nach der Abgabe einer Verzichtserklärung
Wer den Fehler gemacht haben sollte, eine Verzichtserklärung unterschrieben zu haben, sollte dies sofort widerrufen.
Formulierungsvorschlag:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich die am … abgegebene Verzichtserklärung und beantrage fristwahrend mir zustehende Sozialleistungen.
Mit freundlichen Grüßen”
Rechtliche Option
Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn man Kenntnis vom Anspruch hatte und die fehlt häufig bei den Betroffenen. Daher kann man mit anwaltlicher Unterstützung doch noch rückwirkend etwas bekommen.
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Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de