Bürgergeldempfängern soll mit der Wachstumsinitiative ein weiterer Arbeitsweg zugemutet werden – sogar ein weiterer als Arbeitslosengeld 1-Empfängern.
Zumutbarer Pendelbereich
(§10 Abs2 Nr3 SGB II):
Der zumutbare tägliche Pendelbereich soll von 2 1/2 Std bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden auf 3 Std erhöht werden. Bei weniger als 6 Stunden Arbeitszeit soll er von 2 auf 2 1/2 Std wachsen.
Diese Neuregelung geht damit deutlich über die Zumutbarkeitsgrenzen des Arbeitslosengeld 2 / Hartz IV hinaus.
Wahl des Verkehrsmittels
Das hat auch Auswirkungen auf die Wahl des Verkehrsmittels beziehungsweise die absetzbaren Fahrtkosten.
Angenommen ein Arbeitnehmer braucht mit dem Auto 30min, mit dem ÖPNV 1Std 25min konnte er bisher das Auto nehmen und die Fahrtkosten vom Lohn absetzen, jetzt müsste er den nun zumutbaren ÖPNV nehmen und könnte, wenn er trotzdem Auto fährt, nur die Fahrkarte vom Einkommen absetzen.
Vergleich zum Arbeitslosengeld 1
Die bisherige Regelung lehnte sich an §140 SGB III an – jetzt gibt’s eine eigene Regelung im SGB II und damit auch inhaltlich unterschiedliche Regeln in ALG und Bürgergeld.
Warum genau im Bürgergeld eine längere Pendelzeit zumutbar sein soll als im Arbeitlosengeld bleibt leider in der Gesetzesbegründung völlig unklar.
Fazit
Ein (zu) langer Arbeitsweg ist für Arbeitnehmer oft ein Grund, sich beruflich neu zu orientieren.
Nun sollen Bürgergeldempfänger aber lange Fahrtwege in Kauf nehmen müssen… das spricht eher gegen eine langfristige Integration, die eigentlich erklärtes Ziel des Bürgergelds war. Vielmehr scheint die kurzfristige Vermittlung wieder mehr in den Fous zu rücken.
Quellen
Hier geht’s zum Gesetzesentwurf
Und hier zur bisherigen Regelung: §10 SGB II
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Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de