Mehr Rente bei Schwerbehinderung: Wie Ihr Ausweis jeden Monat mehr Netto-Rente bringt

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Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, kann oft früher in Altersrente gehen und zahlt geringere Abschläge. Dazu kommen Steuervergünstigungen und neue Hinzuverdienstregeln. Entscheidend ist, die Sonderrechte rechtzeitig zu kennen und gezielt zu nutzen.

Was Schwerbehinderung für die Rente bedeutet

Als schwerbehindert gelten Sie, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Zuständig sind die Versorgungsämter, nachgewiesen wird der Status über den Schwerbehindertenausweis. Für die Rente ist wichtig, dass die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegt.

Wird sie erst später anerkannt, geraten Betroffene häufig zunächst in eine ungünstigere Rentenart und verschenken Geld.

Kernvorteil ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Sie setzt eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren voraus. Dazu zählen nicht nur Beschäftigungszeiten, sondern auch Kindererziehung, Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Pflegezeiten und weitere anrechenbare Zeiten. Es lohnt sich, den Versicherungsverlauf früh prüfen zu lassen und fehlende Zeiten nachzutragen.

Früher in Rente – mit weniger Abschlägen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erlaubt einen früheren Rentenbeginn als die reguläre Altersrente. Für jüngere Jahrgänge liegt die abschlagsfreie Altersgrenze zwei Jahre unter der Regelaltersgrenze. Zusätzlich ist ein vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlägen möglich, maximal bis zu fünf Jahre vor der regulären Altersgrenze. Die Abschläge sind auf 10,8 Prozent begrenzt.

Entscheidend ist der Vergleich mit anderen Rentenarten. Wer ohne Schwerbehinderung früher in Rente gehen möchte, muss meist die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen und nimmt deutlich höhere Abschläge in Kauf.

Wer denselben Rentenbeginn über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wählt, hat oft mehrere Prozentpunkte weniger Abzug – bei einer lebenslangen Rente macht das über die Jahre einen spürbaren Unterschied aus.

Schwerbehinderung und Erwerbsminderung

Viele Betroffene beziehen zunächst eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Eine anerkannte Schwerbehinderung führt dabei nicht automatisch zu einer höheren Erwerbsminderungsrente und ändert nichts an bereits festgelegten Abschlägen. Dennoch kann der Schwerbehindertenstatus später ein wichtiger Hebel sein.

Erreichen Betroffene die Altersgrenze und erfüllen die 35-jährige Wartezeit, können sie häufig in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Dann gelten die günstigeren Abschlagsregeln dieser Altersrente. In manchen Fällen lassen sich so Abschläge abmildern oder es wird ein höheres Rentenniveau erreicht, als es mit einer Umwandlung in eine normale Altersrente möglich wäre.

Steuerliche Vorteile: Mehr Netto durch Pauschbeträge

Schwerbehinderte profitieren nicht nur über das Rentenrecht, sondern auch über das Steuerrecht. Der Behinderten-Pauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen, ohne dass jede einzelne Ausgabe nachgewiesen werden muss.

Höhe und Anspruch richten sich nach dem Grad der Behinderung. Ab einem GdB von 50 steigt der Pauschbetrag deutlich, bei höheren Graden und zusätzlichen Merkzeichen sind weitere Erhöhungen möglich.

Für viele Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Die Einkommensteuer auf die Rente sinkt spürbar oder entfällt ganz. In der Praxis bleibt Monat für Monat mehr von der Rente übrig, obwohl die Brutto-Rente unverändert bleibt.

Wer zusätzlich eine nahestehende Person mit hohem Pflegegrad zu Hause unentgeltlich betreut, kann außerdem einen Pflege-Pauschbetrag nutzen und die steuerliche Entlastung weiter erhöhen.

Hinzuverdienst und Weiterarbeiten trotz Rente

Seit Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten können auch schwerbehinderte Altersrentnerinnen und Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen. Wer gesundheitlich dazu in der Lage ist, kann früher in Rente gehen und gleichzeitig weiterarbeiten, ohne eine Kürzung der Rente zu riskieren. Oft fällt das Gesamteinkommen so höher aus als bei einem späten Rentenbeginn ohne Schwerbehinderung.

Aus einem beitragspflichtigen Hinzuverdienst können zudem neue Entgeltpunkte entstehen. Die gesetzliche Rente wird dann in den Folgejahren angepasst, sodass sich der Schwerbehindertenstatus mit flexiblen Arbeitsmodellen kombinieren lässt und nicht zwangsläufig in einen frühen vollständigen Rückzug aus dem Erwerbsleben führen muss.

Praxis-Tipps: So verschenken Sie kein Geld

Wer von den Vorteilen profitieren möchte, sollte die Schwerbehinderung rechtzeitig beantragen. Verfahren vor den Versorgungsämtern dauern oft mehrere Monate, Widersprüche und Klagen können zusätzlich Zeit kosten.

Läuft das Verfahren noch, wenn der Rentenantrag gestellt wird, sollte im Antrag vermerkt werden, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht kommt, sobald der Grad der Behinderung anerkannt ist. So lässt sich unter Umständen später in die günstigere Rentenart wechseln.

Ebenso wichtig ist ein vollständiger Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung. Nur wenn alle Ausbildungs-, Kindererziehungs-, Pflege- und Beschäftigungszeiten korrekt erfasst sind, wird die Wartezeit von 35 Jahren sicher erreicht und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen steht als Option wirklich zur Verfügung.

Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen, etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, bei Sozialverbänden oder in unabhängigen Beratungsstellen.