Mehr Hartz IV Sanktionen als Integrationen

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Sanktionen um zu sparen? Jobcenter strafen mehr als bei der Jobsuche zu helfen
Immer mehr Bezieher von Hartz IV Leistungen werden mit Sanktionen belegt. Und das, obwohl die Zahl der Leistungsberechtigten eher sinkt. Wie kann das zusammen passen, fragte sich das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ). Die Zahlen deuten daraufhin, dass die Jobcenter verstärkt sanktionieren, um Mindestquoten zu erreichen. Denn das Sanktionieren ist für viele Kommunen ein Einsparungsmittel geworden.

1.001.103 im Jahr 2014 neu festgestellte Hartz IV Sanktionen gegen 441.686 erwerbsfähige Leistungsberechtigte! Durchschnittlich 2,27 neu festgestellte Sanktionen gegen jeden der 441.686 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer neu festgestellten Sanktion: in Berlin durchschnittlich 2,55 (Rang 1 im Ländervergleich), im Jobcenter Passau Stadt durchschnittlich 4,08 (Rang 1 im Jobcentervergleich), in den Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen") durchschnittlich 2,37. (Anmerkung aus aktuellem Anlass: Dillingen an der Donau mit durchschnittlich 3,10 auf Rang 13 im Jobcentervergleich. vgl. BSG-Entscheidung B 14 AS 19/14 R vom 29. April 2015)

Mehr Sanktion statt Integration
In der Auswertung übertrafen 111 Jobcenter die Zahl der neu festgestellten Sanktionen, die der "Integrationen", in 108 von 303 Jobcentern gE und in 8 von 94 Jobcentern zkT mit vollständigen Daten. In Berlin wurden im Jahr 2014 durchschnittlich 137,7 Sanktionen pro 100 "Integrationen" neu festgestellt (Rang 1 im Ländervergleich), in den Jobcentern Passau Stadt und Passau (Landkreis) 241,0 bzw. 222,8 (Rang 1 und 2 im Jobcentervergleich)! Und: Würde die "Sanktionsquote" analog zur "Integrationsquote" (K2) im Kennzahlenvergleich nach § 48a SGB II berechnet, würde die durchschnittliche "Sanktionsquote" 22,8 Prozent betragen – 32,5 in Berlin (Rang 1 im Ländervergleich) und 72,2 bzw. 72,0 in den beiden Passauer Jobcentern und 6,8 Prozent in den Jobcentern Odenwaldkreis und Oder-Spree (Rang 393 und 394 im Jobcentervergleich).

Würde die „Sanktionsquote“ analog zur „Integrationsquote“ berechnet, ergäbe sich aus den 1.001.103 im Berichtsjahr 2014 neu festgestellten Sanktionen und den jahresdurchschnittlich 4.387.178 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine durchschnittliche „Sanktionsquote“ von 22,8 Prozent. Der Vergleich der Zahl der neu festgestellten Sanktionen (Spalte 5) mit den „Integrationen“ (Spalte 12) zeigt: Pro 100 „Integrationen“ wurden im Jahr 2014 durchschnittlich 92,9 Sanktionen neu festgestellt. Alle weiteren Zahlen zu der etwas anderen Auswertung finden Sie hier. (sb)