Sanktionen um zu sparen? Jobcenter strafen mehr als bei der Jobsuche zu helfen
Immer mehr Bezieher von Hartz IV Leistungen werden mit Sanktionen belegt. Und das, obwohl die Zahl der Leistungsberechtigten eher sinkt. Wie kann das zusammen passen, fragte sich das Bremer Institut fรผr Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ). Die Zahlen deuten daraufhin, dass die Jobcenter verstรคrkt sanktionieren, um Mindestquoten zu erreichen. Denn das Sanktionieren ist fรผr viele Kommunen ein Einsparungsmittel geworden.
1.001.103 im Jahr 2014 neu festgestellte Hartz IV Sanktionen gegen 441.686 erwerbsfรคhige Leistungsberechtigte! Durchschnittlich 2,27 neu festgestellte Sanktionen gegen jeden der 441.686 erwerbsfรคhigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer neu festgestellten Sanktion: in Berlin durchschnittlich 2,55 (Rang 1 im Lรคndervergleich), im Jobcenter Passau Stadt durchschnittlich 4,08 (Rang 1 im Jobcentervergleich), in den Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen") durchschnittlich 2,37. (Anmerkung aus aktuellem Anlass: Dillingen an der Donau mit durchschnittlich 3,10 auf Rang 13 im Jobcentervergleich. vgl. BSG-Entscheidung B 14 AS 19/14 R vom 29. April 2015)
Mehr Sanktion statt Integration
In der Auswertung รผbertrafen 111 Jobcenter die Zahl der neu festgestellten Sanktionen, die der "Integrationen", in 108 von 303 Jobcentern gE und in 8 von 94 Jobcentern zkT mit vollstรคndigen Daten. In Berlin wurden im Jahr 2014 durchschnittlich 137,7 Sanktionen pro 100 "Integrationen" neu festgestellt (Rang 1 im Lรคndervergleich), in den Jobcentern Passau Stadt und Passau (Landkreis) 241,0 bzw. 222,8 (Rang 1 und 2 im Jobcentervergleich)! Und: Wรผrde die "Sanktionsquote" analog zur "Integrationsquote" (K2) im Kennzahlenvergleich nach ยง 48a SGB II berechnet, wรผrde die durchschnittliche "Sanktionsquote" 22,8 Prozent betragen โ 32,5 in Berlin (Rang 1 im Lรคndervergleich) und 72,2 bzw. 72,0 in den beiden Passauer Jobcentern und 6,8 Prozent in den Jobcentern Odenwaldkreis und Oder-Spree (Rang 393 und 394 im Jobcentervergleich).
Wรผrde die โSanktionsquoteโ analog zur โIntegrationsquoteโ berechnet, ergรคbe sich aus den 1.001.103 im Berichtsjahr 2014 neu festgestellten Sanktionen und den jahresdurchschnittlich 4.387.178 erwerbsfรคhigen Leistungsberechtigten eine durchschnittliche โSanktionsquoteโ von 22,8 Prozent. Der Vergleich der Zahl der neu festgestellten Sanktionen (Spalte 5) mit den โIntegrationenโ (Spalte 12) zeigt: Pro 100 โIntegrationenโ wurden im Jahr 2014 durchschnittlich 92,9 Sanktionen neu festgestellt. Alle weiteren Zahlen zu der etwas anderen Auswertung finden Sie hier. (sb)