Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber wird häufig eine Abfindung gezahlt. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass es einen Unterschied zwischen “echten” und “unechten” Abfindungen gibt. Bei unechten Abfindungen überwiegen jedoch oft die Nachteile.
Abfindung ist eine Ausgleichszahlung für eine Kündigung
Eine Abfindung wird regelmäßig gezahlt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt und die Kündigung gegen den in Deutschland weit gefassten Kündigungsschutz verstößt.
Die Abfindung ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Die Abfindung wird entweder vorgerichtlich oder im Arbeitsgerichtsprozess ausgehandelt. Die Höhe der Abfindung wird individuell ausgehandelt und schriftlich festgehalten.
Zur Höhe einer Abfindung gibt es zwar keine gesetzlichen Vorgaben, allerdings haben sich diese Berechnungsgrundlagen vor Arbeitsgerichten bereits bewährt. Häufig bieten Arbeitgeber von sich aus auch im Rahmen eines Aufhebungsvertrages eine Abfindung an.
Steuervorteile bei echten Abfindungen
Eine echte Abfindung gilt als Einmalzahlung und muss nach § 34 Einkommensteuergesetz versteuert werden.
Oft können allerdings Steuern mit der sog. Fünftelregelung gespart werden, wie wir hier bereits erläutert haben. Zudem fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Bei einer unechten Abfindung verhält sich das allerdings vollkommen anders. Zwar ist eine unechte oder uneigentliche Abfindung eine einmalige Zahlung seitens des Arbeitgebers, sie ist jedoch keine Entschädigungszahlung bei Kündigung, obwohl der Arbeitgeber diese Zahlung häufig als Abfindung bezeichnet.
Unechte Abfindungen zum Beispiel bei Änderungskündigungen
Manchmal hält es der Arbeitgeber für notwendig, eine Änderungskündigung auszusprechen. In den meisten Fällen verschlechtern sich dadurch jedoch die Rahmenbedingungen für den Arbeitnehmer.
Um die Zustimmung des Arbeitnehmers zu einer solchen Änderungskündigung zu erreichen, bietet der Arbeitgeber häufig eine Scheinabfindung an. Nach Unterzeichnung der Änderungskündigung wird dem Arbeitnehmer ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt. Dieser ist in nicht selten zum Nachteil des Arbeitnehmers verfasst.
Häufig Nachteile durch neuen Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer/innen sollten jedoch genau prüfen, ob die Nachteile durch den neuen Arbeitsvertrag den Vorteil einer Ausgleichszahlung überwiegen. Es empfiehlt sich daher, den neuen Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
In anderen Fällen muss der Arbeitnehmer einer Änderung des Arbeitsvertrages einvernehmlich zustimmen. Die Bedingungen verschlechtern sich, weil der Arbeitnehmer von Vollzeit auf Teilzeit wechseln soll, damit das Unternehmen Kosten spart. Auch in diesen Fällen bieten Arbeitgeber “unechte” Abfindungen an.ngen an.
Unechte Abfindungen müssen voll versteuert werden
Wer eine unechte Abfindung erhält, kann die Vorteile einer echten Abfindung nicht in Anspruch nehmen.
Bei einer unechten Abfertigung kann der Betroffene nicht wie bei einer echten Abfertigung z.B. die sog. “Fünftelregelung” in Anspruch nehmen, die zu einer erheblichen Steuerersparnis führt.
Das bedeutet, dass auf eine unechte Abfindung alle Steuern einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zu entrichten sind.
Immer prüfen lassen
Betroffene sollten sich daher bei Kündigungen, vorgelegten Aufhebungsverträgen, Änderungskündigungen oder Änderungen des Arbeitsvertrages rechtlich beraten lassen.
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