Kündigung per Telefon oder SMS? Dann ist die Abfindung fast sicher

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Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber Arbeitnehmern am Telefon kündigen. “Sie sind gefeuert” hallt es dann in den Höhrer. Doch ist eine mündliche Kündigung am Telefon überhaupt rechtens? Kann eine Kündigung auch per Email oder gar SMS erfolgen? Rechtsanwalt Christian Lange gibt Antworten.

Heutzutage schreiben viele Menschen lieber eine SMS oder rufen “kurz an”. Auch kommt es gar nicht so selten vor, dass Angestellten einfach am Telefon gekündigt wird. Folgt dann keine ordentliche Kündigung in Schriftform, können Betroffene eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Kündigung muss immer schriftlich erfolgen

Denn das Gesetz sagt hier eindeutig: In der Regel ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn diese in Schriftform erfolgt (§ 623 BGB).

Kann demnach eine Kündigung auch per Email oder gar SMS erfolgen? Auch hier sagt das Bürgerliche Gesetzbuch eindeutig nein. “Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.”

“Die Kündigung ist dann automatisch ungültig”, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christian Lange, aus Hannover. Gerade im Niedriglohnsektor kommt es häufig vor, dass beide Seiten die Gesetzgebungen nicht kennen. Gekündigten entgehen somit oft Abfindungen.

Kündigung per SMS oder WhatsApp rechtens?

Zusammengefasst bedeutet dies, dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Eine Kündigung per SMS, WhatsAPP oder Email sind ausgeschlossen. Wenn Arbeitsgeber dennoch sich darüber hinweg setzen, sollte diesen in Erinnerung gerufen werden: Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ (§ 125 BGB).

So sollte die Gegenwehr aussehen

Doch was ist zu tun, wenn man als Arbeitnehmer telefonisch, per Email oder SMS gekündigt wurde? “Betroffene sollten sich in diesem Fall zur Wehr setzen”, so Lange. Zuvor sollte allerdings das weitere Vorgehen mit einem versierten Anwalt besprochen werden. Wichtig ist darauf zu achten, dass der Anwalt spezialisiert auf das Arbeitsrecht ist.

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Es werden dann die nächsten Schritte besprochen, um das bestmögliche Ergebnis für den Arbeitnehmer herauszuholen.

Gibt es auch Fälle, in denen eine Kündigung per Telefon ausreichte?

Aber existieren auch Fälle, in denen eine Kündigung per Telefon ausgereicht hat? Denn es heißt ja “in der Regel”.

In der Tat gab es einen solchen Fall. Allerdings war dieser etwas anders gelagert.

Eine angestellte Friseurin kündigte im Streit ihrer Arbeitgeberin am Telefon das Arbeitsverhältnis. In voller Wut sprach die Mitarbeiterin ihrer Chefin eine fristlose Kündigung aus. Die Arbeitgeberin bat darum, wenigstens die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten. Das lehnte die Angestellte allerdings ab.

Nach dem Gespräch kündigte die Chefin ihrer Angestellten noch einmal in Schriftform. Das ihr gekündigt wurde, erfuhr die Frau allerdings erst zwei Wochen später.

Die Mitarbeiterin ärgerte sich allerdings darüber, dass sie am Telefon kündigt hatte und verlangte ihren Arbeitsplatz zurück. Als die schriftliche Kündigung eintraf, ging die nunmehr schriftlich Gekündigte dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vor.

Besser nie als Arbeitnehmer am Telefon kündigen

Allerdings wies das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Klage als unzulässig ab. Denn nach Eintreffen der schriftlichen Kündigung habe es bereits kein Arbeitsverhältnis mehr gegeben, da die Mitarbeiterin am Telefon bereits fristlos kündigte.

In diesem speziellen Fall wurde also die Kündigung per Telefon als rechtens eingestuft. Daher sollten Arbeitnehmer niemals am Telefon vor Wut kündigen.

Kostenfreie Ersteinschätzung von einem Anwalt

Wer eine kostenfrei Ersteinschätzung benötigt, kann sich zum Beispiel an “Arbeitnehmer.Support” wenden. Auch die Höhe einer möglichen Abfindung kann dort online berechnet werden.

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