Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie dieses erhalten, wird die Krankenkasse hรคufig Kontakt zu Ihnen aufnehmen, immer wieder auch unerwรผnscht.
Welche Informationen darf die Krankenversicherung von Ihnen erfragen, und auf welchen Wegen? Darf die Krankenkasse bei Ihnen anrufen? Mรผssen Sie erklรคren, wie Sie ihren Gesundheitszustand einschรคtzen, ob ihre Stelle gekรผndigt ist, und mรผssen Sie Details ihrer Erkrankung berichten? Die Antworten geben wir in diesem Beitrag.
Wie ist die Rechtslage?
Krankenkassen dรผrfen Betroffenen, die Krankengeld beziehen, nur eingeschrรคnkt Fragen stellen. Weitergehende Fragen der Versicherung sind nur erlaubt, wenn Sie dem Krankenfallmanagement zugestimmt haben, wie es im Paragrafen 44, Absatz 4 des Sozialgesetzbuches V geregelt ist.
Lehnen Sie die Einwilligung ab, darf es deshalb fรผr Sie keine Nachteile geben.
Was passiert, wenn Sie einwilligen?
Wenn Sie dem Krankengeldfallmanagement zugestimmt haben, darf die Krankenkasse Ihnen zusรคtzliche Fragen stellen und Sie anrufen. Die Kasse ist dabei verpflichtet, Sie bereits im Voraus schriftlich zu informieren.
Diese Information enthรคlt den Inhalt, die Ziele, die Art und den Umfang der Beratung, klรคrt ihre Freiwilligkeit und die davon abhรคngige Nutzung personenbezogener Daten.
Auรerdem haben Sie die Mรถglichkeit, die Einwilligung zu widerrufen. Auch darรผber muss die Versicherung Sie schriftlich informieren.
Ebenso mรผssen Sie schriftlich einwilligen.
Darf die Krankenkasse Sie anrufen?
Die Krankenkasse darf Sie im Krankengeldbezug auch ungefragt anrufen, wenn Sie dem Krankengeldmanagement zugestimmt haben. Allerdings melden sich Mitarbeiter der Versicherung auch regelmรครig telefonisch bei Krankengeldbeziehern an, die dem Management nicht zugestimmt haben.
Sie mรผssen diese Anrufe nicht annehmen, wenn Sie dem Management nicht zugestimmt haben. Sie mรผssen keine Auskunft geben, und Sie mรผssen รผberhaupt nicht mit den Mitarbeitern am Telefon reden.
Sollten Sie am Telefon mit der Krankenkasse sprechen?
Wenn Sie sich nicht aktiv am Krankengeldmanagement beteiligen, gibt es auch keinen Grund, per Telefon mit der Versicherung zu kommunizieren.
So hart es klingt: Denken Sie an die juristische Regel, dass alles, was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden kann. Rentenberater Peter Knรถppel erlรคutert: “(Die Mitarbeiter) schreiben jedes gesprochene Wort mit, was sich unter Umstรคnden fatal auf Ihren Krankengeldanspruch auswirken kann.”
Dabei kรถnnen die Krankenkassen Ihnen aus alltรคglichen Details einen Strick drehen. Wenn Sie nichtsahnend erwรคhnen, dass Sie gerade mit dem Hund spazieren waren, ihre Tochter von der Schule abholten oder Gartenarbeit erledigten, kรถnnte dies so gedreht wurden, dass Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Auch, oder vielleicht gerade, wenn der Mitarbeiter der Krankenkasse “freundlich” fragt, “und wie geht es Ihnen denn jetzt?”, und Sie antworten “Och, derzeit gut”, kann Ihnen das zur Last gelegt werden.
Telefon nur nach Vereinbarung
Wenn Sie sich รผberhaupt auf ein Telefonat mit der Krankenkasse einlassen, dann nur nach einer Vereinbarung, auf die Sie sich vorbereiten kรถnnen.
Fragt die Kasse dann nach ihrer Gesundheit oder Fortschritten in der Behandlung, dann verweisen Sie an den behandelnden Arzt.
Telefongesprรคche nur nach schriftlicher Zustimmung
Die Gesetzeslage ist eindeutig. Krankenkassen dรผrfen ihr Fragerecht nur per E-Mail oder per Brief ausรผben. Einer telefonischen Befragung mรผssen Sie hingegen ausdrรผcklich schriftlich zustimmen.
Auรerdem muss die Versicherung Telefonate schriftlich protokollieren und darauf hinweisen, dass Sie als Versicherte ein Recht auf dieses Protokoll haben.
Inzwischen ist die Datenerhebung erheblich eingeschrรคnkt
Knรถppel verweist auf das geltende Recht: “Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung schrรคnkt die Datenerhebung durch Krankenkassen beim Bezug von Krankengeld deutlich ein.”
Ist die Wiederaufnahme der Arbeit absehbar?
Die Krankenversicherung darf Ihnen zwei Fragen stellen, die Sie beantworten mรผssen. Die erste davon lautet: Ist die Wiederaufnahme der Arbeit voraussehbar, und wenn ja, ab wann ungefรคhr.
Dabei geht es vor allem darum, dass der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MdK) nicht unnรถtig eingeschaltet wird, wenn klar ist, dass die Arbeitsunfรคhigkeit bald endet.
Stehen Maรnahmen der Arbeitsaufnahme entgegen?
Auรerdem hat die Krankenkasse das Recht, zu fragen, ob konkrete Maรnahmen wie Diagnosen und Therapien eine Wiederaufnahme verhindern.
Was darf die Kasse die รrzte fragen?
Die Versicherung darf ihre behandelnden รrzte befragen, die die Krankenbescheinigung ausstellen, aber auch dies nur eingeschrรคnkt.
Fragen darf die Kasse spezifisch nach den Diagnosen in der AU-Bescheinigung, und nach vorgesehenen therapeutischen und diagnostischen Maรnahmen.
Was darf die Kasse noch fragen?
Sie darf auch Fragen stellen, um die Form und das Ausmaร der zuletzt ausgeรผbten Arbeit zu erfahren. Bei Empfรคngern von Arbeitslosengeld (ALG I) ist die Frage erlaubt, inwieweit diese der Arbeitsagentur als Arbeitssuchende zur Verfรผgung stehen.
Was darf die Kasse nicht fragen?
Kurz gesagt: Die Krankenkasse hat kein Fragerecht zu allem, was ihre Privatsphรคre betrifft.
Sie darf nicht fragen, wie Sie selbst ihre Gesundheit einschรคtzen, nicht danach, wann Sie einen Rentenantrag stellten, wie das Klima am Arbeitsplatz war, warum Sie (wenn das der Fall ist) ein Arbeitsverhรคltnis beendeten, ob Sie Probleme in der Familie haben, warum Sie eine bestimmte Therapie auswรคhlen und nicht eine andere, oder ob Sie planen, in den Urlaub zu fahren.
Fazit
Das Fragerecht, dass Krankenkassen bei Krankengeldbezug haben, beschrรคnkt sich ohne ihre persรถnliche Einwilligung auf wenige Bereiche.
Ohne Einwilligung gibt es kein Recht der Versicherung, telefonisch Informationen bei Ihnen einzuholen und Fragen, die ihre Privatspรคhรคre betreffen, sind tabu.
- รber den Autor
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universitรคt Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen fรผr ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.