Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen können diejenigen beziehen, wenn sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind und deshalb nicht arbeiten können.
Was aber passiert, wenn neben dem eigentlichen Grund Krankengeld zu beziehen, ein zweiter Krankheitsgrund dazu kommt? Diese Frage wollen wir hier einmal beantworten.
Was bedeutet die dreijährige Blockfrist beim Krankengeld?
Wenn du krankgeschrieben wirst und Krankengeld erhältst, beginnt im Hintergrund eine sogenannte dreijährige Blockfrist zu laufen.
Diese Frist ist wichtig, um zu bestimmen, wie lange Betroffene Anspruch auf Krankengeld haben.
Innerhalb dieser Blockfrist kannst du maximal 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Erkrankung beziehen.
Das heißt im Klartext, dass du nach Ablauf dieser 78 Wochen keinen weiteren Anspruch auf Krankengeld für diese spezifische Krankheit hast, bis die Blockfrist endet.
Was passiert, wenn eine zweite Krankheit während des Krankengeld-Bezugs hinzukommt?
Eine häufige Frage ist, ob der Krankengeldanspruch verlängert wird, wenn neben der ersten Krankheit (Krankheit A) eine zweite Krankheit (Krankheit B) auftritt. Hierbei gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:
Läuft eine neue Blockfrist für die zweite Krankheit?
Ja, wenn du während deiner Krankheitsphase eine zweite, unabhängige Krankheit entwickelst, startet für diese Krankheit eine neue dreijährige Blockfrist.
Das heißt, dass zwei unterschiedliche Blockfristen nebeneinander laufen können.
Verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld dadurch?
In der Regel nicht. Auch wenn zwei Blockfristen parallel laufen, bedeutet dies nicht automatisch, dass du länger Krankengeld beziehen kannst.
Der Krankengeldanspruch bleibt in der Regel auf die 78 Wochen innerhalb der jeweiligen Blockfrist beschränkt.
Das Krankengeld für die erste Krankheit läuft weiter, auch wenn eine zweite Krankheit hinzukommt, und verlängert sich nicht durch die zusätzliche Krankheit.
Wann kann eine neue Krankheit zu einem neuen Krankengeldanspruch führen?
Es gibt jedoch eine Ausnahme, die unter bestimmten Bedingungen zu einem neuen Anspruch auf Krankengeld führen kann.
Wenn das Krankengeld für die erste Krankheit unterbrochen wird, zum Beispiel durch Urlaub, und während dieser Unterbrechung eine neue, unabhängige Krankheit auftritt, kann dies einen neuen Anspruch auf Krankengeld auslösen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die neue Krankheit in keinem kausalen Zusammenhang mit der ersten Krankheit steht.
Beispiel für einen neuen Krankengeldanspruch:
- Du bist wegen Krankheit A krankgeschrieben und erhältst Krankengeld.
- Das Krankengeld wird unterbrochen, weil du Urlaub nimmst.
- Während des Urlaubs tritt Krankheit B auf.
- Krankheit B ist unabhängig von Krankheit A.
- Für Krankheit B kann eine neue Blockfrist beginnen, was zu einem neuen Krankengeldanspruch führt.
Was also bedeutet das: Es gibt theoretisch das Szenario, dass eine neue Krankheit zu einem neuen Anspruch auf Krankengeld führen kann.
Ein Patient erhält Krankengeld für Krankheit A. Dieses Krankengeld wird unterbrochen, weil der Patient Urlaub nimmt – in dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld. In genau dieser Zeit tritt eine neue Krankheit B auf, und der Patient lässt sich dafür krankschreiben.
Eine neue Blockfrist beginnt. In diesem Fall würde tatsächlich ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen, vorausgesetzt, Krankheit B steht in keinem kausalen Zusammenhang mit Krankheit A.
Die beiden Krankheiten müssen also unabhängig voneinander sein, um einen neuen Anspruch auf Krankengeld zu begründen.
Lesen Sie auch:
Warum ist professionelle Beratung wichtig?
Die Regeln des Krankengeldes und der Blockfristen kann verwirrend sein, insbesondere wenn mehrere Krankheiten auftreten.
Wichtig ist, die Begrenzung auf 78 Wochen Krankengeld innerhalb einer dreijährigen Blockfrist zu verstehen und zu wissen, unter welchen Bedingungen eine neue Krankheit einen neuen Krankengeldanspruch auslösen kann.
Bei Unsicherheiten sollte stets eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden, um Nachteile zu vermeiden und rechtliche Klarheit zu schaffen. Hilfe bieten beispielsweise die Sozialverbände.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.