Dies ist ein Fall, der fรผr Auรenstehende skurril wirkt. Gaby Greif bekommt weniger Witwenrente wegen eines Anteils der Rente, der an eine Tote geht. Was absurd anhรถrt, ist aber in den Details des Rentenrechts angelegt. Die Ursache fรผr die absonderliche Situation ist der Versorgungsausgleich.
Befreiung von der Rentenpflicht gilt nur fรผr den Ehemann
Der Ehemann von Gaby Greif starb vor fรผnf Jahren. Er war bereits zuvor verheiratet gewesen. Seine erste Frau ist bereits seit 20 Jahren tot, und Manfred Greif hatte sich von der Pflicht befreien lassen, einen Teil seiner Rente an die Tote zu zahlen.
Diese Befreiung galt aber nur fรผr den Ehemann und nicht fรผr Gaby Greif. Seit ihr Gatte vor fรผnf Jahren starb bezieht Sie Witwenrente. Laut geltendem Recht muss sie diese jetzt mit der ersten Frau ihres Mannes teilen, auch wenn diese lรคngst tot ist.
Die Witwe war ratlos
Die Witwe sagte gegenรผber dem MDR: โAls ich zum ersten Mal die Bezรผge-Ermittlung fรผr mein Witwengeld bekommen habe, habe ich mich gewundert.โ Ihr wurden von ihrer Witwenrente jeden Monat 131,45 Euro abgezogen, und die Begrรผndung lautete โVersorgungsausgleichโ.
Die Betroffene wusste nicht, worauf sich dieser bezog. Dann fiel ihr ein: โMein Mann war ja in erster Ehe verheiratet. Dann wurde er geschieden und bei der Scheidung wurde ein Versorgungsausgleich gemacht.โ
Versorgungsausgleich aufgehoben
Bei Scheidungen kommt es oft zum sogenannten Versorgungsausgleich. Dies ist dann der Fall, wenn beide Partner ein unterschiedliches Einkommen haben. Der Besserverdienende teilt dann seine zukรผnftige Rente mit dem Schlechterverdienenden auf, damit beide gleich viel erhalten.
Auch der verstorbene Ehemann hatte mit seiner ersten Frau einen solchen Versorgungsausgleich vereinbart. Als diese lange vor ihm starb, beantragte er, den Versorgungsausgleich zu beseitigen. Die letzten 14 Jahre seines Lebens bekam er dann seine Rente in voller Hรถhe ausbezahlt.
Dies galt allerdings nicht fรผr Gaby Greif, nachdem ihr Mann starb. Denn die Beseitigung des Versorgungsausgleichs war an den Ehemann gebunden. Da der Wegfall nicht an Gaby Greif รผberging wurde der Versorgungsausgleich wieder eingefรผhrt, und das 20 Jahre nach dem Tod derjenigen, fรผr die er vereinbart worden war.
Das Gericht hรคlt die Teilung der Witwenrente mit einer Toten fรผr richtig
Gaby Greifs Klage vor Gericht wurde abgewiesen. Ganz konkret hรคtte nur ihr Mann das Recht wegen des Todes der Ex-Frau den Versorgungsausgleich zu streichen, aber nicht sie als Hinterbliebene.
Mit Abรคnderungsverfahren zur vollen Witwenrente
Der Rentenberater Rudi Werling half Gaby Greif schlieรlich mit einem juristischen Trick. Seit der Scheidung ihres verstorbenen Mannes mit der lรคngst verstorbenen ersten Ehefrau hรคtte sich das Scheidungsrecht mehrfach geรคndert, so Werling.
Er strengte deshalb ein Abรคnderungsverfahren nach Paragraf 51 Versorgungsausgleichsgesetz an. Dem MDR gegenรผber erlรคuterte er: โBeim Abรคnderungsverfahren greift die neue gerichtliche Entscheidung in die alte gerichtliche Entscheidung ein. Das bedeutet, es wird die frรผhere gerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich komplett beseitigt.โ
Weiter fรผhrte er aus: โSind die Voraussetzungen fรผr ein Abรคnderungsverfahren gegeben, muss dann das Gericht neu รผber den Versorgungsausgleich entscheiden. Dann kรถnnen zugunsten einer toten Person Anrechte ganz einfach nicht mehr รผbertragen werden. Das Gericht hat dann eben antragsgemรคร festzustellen, dass ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattzufinden hat.โ
Die von Rudi Werling eingereichte Klage fรผhrte zum Erfolg. Der Versorgungsausgleich findet per Gerichtsbeschluss nicht mehr statt. Gaby Greif erhรคlt nicht nur ihre volle Hinterbliebenenrente, sondern auรerdem die bisher einbehaltenen Betrรคge zurรผck.