Dies ist ein Fall, der für Außenstehende skurril wirkt. Gaby Greif bekommt weniger Witwenrente wegen eines Anteils der Rente, der an eine Tote geht. Was absurd anhört, ist aber in den Details des Rentenrechts angelegt. Die Ursache für die absonderliche Situation ist der Versorgungsausgleich.
Befreiung von der Rentenpflicht gilt nur für den Ehemann
Der Ehemann von Gaby Greif starb vor fünf Jahren. Er war bereits zuvor verheiratet gewesen. Seine erste Frau ist bereits seit 20 Jahren tot, und Manfred Greif hatte sich von der Pflicht befreien lassen, einen Teil seiner Rente an die Tote zu zahlen.
Diese Befreiung galt aber nur für den Ehemann und nicht für Gaby Greif. Seit ihr Gatte vor fünf Jahren starb bezieht Sie Witwenrente. Laut geltendem Recht muss sie diese jetzt mit der ersten Frau ihres Mannes teilen, auch wenn diese längst tot ist.
Die Witwe war ratlos
Die Witwe sagte gegenüber dem MDR: „Als ich zum ersten Mal die Bezüge-Ermittlung für mein Witwengeld bekommen habe, habe ich mich gewundert.“ Ihr wurden von ihrer Witwenrente jeden Monat 131,45 Euro abgezogen, und die Begründung lautete „Versorgungsausgleich“.
Die Betroffene wusste nicht, worauf sich dieser bezog. Dann fiel ihr ein: „Mein Mann war ja in erster Ehe verheiratet. Dann wurde er geschieden und bei der Scheidung wurde ein Versorgungsausgleich gemacht.“
Versorgungsausgleich aufgehoben
Bei Scheidungen kommt es oft zum sogenannten Versorgungsausgleich. Dies ist dann der Fall, wenn beide Partner ein unterschiedliches Einkommen haben. Der Besserverdienende teilt dann seine zukünftige Rente mit dem Schlechterverdienenden auf, damit beide gleich viel erhalten.
Auch der verstorbene Ehemann hatte mit seiner ersten Frau einen solchen Versorgungsausgleich vereinbart. Als diese lange vor ihm starb, beantragte er, den Versorgungsausgleich zu beseitigen. Die letzten 14 Jahre seines Lebens bekam er dann seine Rente in voller Höhe ausbezahlt.
Dies galt allerdings nicht für Gaby Greif, nachdem ihr Mann starb. Denn die Beseitigung des Versorgungsausgleichs war an den Ehemann gebunden. Da der Wegfall nicht an Gaby Greif überging wurde der Versorgungsausgleich wieder eingeführt, und das 20 Jahre nach dem Tod derjenigen, für die er vereinbart worden war.
Das Gericht hält die Teilung der Witwenrente mit einer Toten für richtig
Gaby Greifs Klage vor Gericht wurde abgewiesen. Ganz konkret hätte nur ihr Mann das Recht wegen des Todes der Ex-Frau den Versorgungsausgleich zu streichen, aber nicht sie als Hinterbliebene.
Mit Abänderungsverfahren zur vollen Witwenrente
Der Rentenberater Rudi Werling half Gaby Greif schließlich mit einem juristischen Trick. Seit der Scheidung ihres verstorbenen Mannes mit der längst verstorbenen ersten Ehefrau hätte sich das Scheidungsrecht mehrfach geändert, so Werling.
Er strengte deshalb ein Abänderungsverfahren nach Paragraf 51 Versorgungsausgleichsgesetz an. Dem MDR gegenüber erläuterte er: „Beim Abänderungsverfahren greift die neue gerichtliche Entscheidung in die alte gerichtliche Entscheidung ein. Das bedeutet, es wird die frühere gerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich komplett beseitigt.“
Weiter führte er aus: „Sind die Voraussetzungen für ein Abänderungsverfahren gegeben, muss dann das Gericht neu über den Versorgungsausgleich entscheiden. Dann können zugunsten einer toten Person Anrechte ganz einfach nicht mehr übertragen werden. Das Gericht hat dann eben antragsgemäß festzustellen, dass ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattzufinden hat.“
Die von Rudi Werling eingereichte Klage führte zum Erfolg. Der Versorgungsausgleich findet per Gerichtsbeschluss nicht mehr statt. Gaby Greif erhält nicht nur ihre volle Hinterbliebenenrente, sondern außerdem die bisher einbehaltenen Beträge zurück.




