Kaum bekannter Zuschuss: Gratisurlaub durch Erholungsbeihilfe

Urlaub ist in Zeiten steigender Preise fรผr viele Familien und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer zu einem Luxusgut geworden. Dennoch gibt es eine wenig bekannte steuerliche Mรถglichkeit, die sogenannte Erholungsbeihilfe, die sowohl Beschรคftigten als auch Arbeitgebern finanzielle Vorteile verschafft.

Wรคhrend klassische Urlaubsgelder oft durch Lohnsteuer und Sozialabgaben erheblich geschmรคlert werden, bietet diese Beihilfe einen nahezu verlustfreien Zuschuss.

Was hinter der Erholungsbeihilfe steckt

Die Erholungsbeihilfe ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, die ausdrรผcklich an einen Urlaubszeitraum gebunden ist. Sie darf frรผhestens drei Monate vor und spรคtestens drei Monate nach einem Urlaub ausgezahlt werden. Entscheidend ist dabei, dass Urlaub nicht zwingend eine Reise bedeutet โ€“ auch freie Tage zu Hause gelten als Erholungszeitraum.

Diese Zahlung ist steuerfrei, solange bestimmte Hรถchstgrenzen eingehalten werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kรถnnen so einen erheblichen finanziellen Zuschuss fรผr ihre Urlaubszeit erhalten, ohne dass Abzรผge wie Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeitrรคge anfallen.

Wie viel steuerfrei mรถglich ist

Die Hรถhe der steuerfreien Betrรคge ist klar geregelt. Fรผr die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer selbst stehen jรคhrlich bis zu 156 Euro steuerfrei zur Verfรผgung. Hinzu kommen 104 Euro fรผr den Ehe- oder Lebenspartner sowie 52 Euro pro Kind im gemeinsamen Haushalt.

Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern kann sich auf diese Weise bis zu 416 Euro steuerfrei sichern. Nutzen beide Elternteile diese Mรถglichkeit รผber ihre jeweiligen Arbeitgeber, erhรถht sich der Betrag auf 836 Euro jรคhrlich. Damit wird aus einer bislang wenig bekannten Regelung ein spรผrbarer Beitrag zur Urlaubskasse.

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern

Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern mรถchte die Erholungsbeihilfe รผber den Arbeitgeber nutzen.

  1. Steuerfreie Betrรคge pro Jahr
  • Arbeitnehmer selbst: 156 โ‚ฌ
  • Ehepartner: 104 โ‚ฌ
  • Zwei Kinder: 2 ร— 52 โ‚ฌ = 104 โ‚ฌ
    Summe: 364 โ‚ฌ

Damit kann die Familie 364 โ‚ฌ steuerfrei erhalten โ€“ ohne Abzรผge.

  1. Vergleich zur normalen Gehaltsauszahlung
    Mรถchte der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter 364 โ‚ฌ netto zukommen lassen, mรผsste er bei einer regulรคren Gehaltszahlung โ€“ je nach Steuerklasse und Sozialabgaben โ€“ rund 750 โ‚ฌ oder mehr aufwenden.

รœber die Erholungsbeihilfe hingegen zahlt der Arbeitgeber lediglich:
364 โ‚ฌ + 25 % Pauschalsteuer (91 โ‚ฌ) = 455 โ‚ฌ

Von diesen 455 โ‚ฌ kann er die gesamte Summe als Betriebsausgabe geltend machen. Fรผr den Arbeitnehmer bleiben volle 364 โ‚ฌ netto รผbrig โ€“ ohne weitere Abzรผge.

  1. Nutzung durch beide Elternteile
    Wenn beide Elternteile jeweils die Erholungsbeihilfe von ihrem eigenen Arbeitgeber erhalten, verdoppelt sich der Vorteil.
    364 โ‚ฌ ร— 2 = 728 โ‚ฌ steuerfrei fรผr die Urlaubskasse.

Der Arbeitgeberaufwand lรคge dabei pro Unternehmen bei 455 โ‚ฌ, insgesamt also 910 โ‚ฌ โ€“ wรคhrend die Familie gemeinsam fast 730 โ‚ฌ in bar und steuerfrei zur Verfรผgung hรคtte.

Vorteile fรผr Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von dieser Regelung. Auch Arbeitgeber haben gute Grรผnde, die Erholungsbeihilfe anzubieten. Zwar muss die Beihilfe pauschal mit 25 Prozent versteuert werden, dafรผr entfallen aber sรคmtliche Sozialabgaben.

Im Vergleich zur klassischen Gehaltsauszahlung zeigt sich der Vorteil deutlich: Um einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer netto 416 Euro auszuzahlen, mรผsste der Arbeitgeber regulรคr โ€“ je nach Steuer- und Abgabenlast โ€“ fast 900 Euro aufwenden. รœber die Erholungsbeihilfe hingegen fallen lediglich rund 520 Euro an.

Dieser Betrag ist wiederum als Betriebsausgabe absetzbar, was die Belastung zusรคtzlich mindert.

So entsteht eine Win-win-Situation: Beschรคftigte erhalten einen echten Zuschuss ohne Abzรผge, und Unternehmen profitieren von einer kostengรผnstigen und attraktiven Mรถglichkeit zur Mitarbeiterbindung.

Keine Nachweispflichten und volle Flexibilitรคt

Besonders interessant ist die unkomplizierte Handhabung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mรผssen nicht belegen, wie sie das Geld tatsรคchlich verwendet haben. Es ist weder erforderlich, Quittungen noch Reisebuchungen vorzulegen. Entscheidend ist allein, dass die Zahlung im zeitlichen Zusammenhang mit einem Urlaubszeitraum steht.

Damit bleibt die Verwendung flexibel: Ob fรผr eine Reise ans Meer, einen Aufenthalt in den Bergen oder einfach zur Finanzierung von Freizeitaktivitรคten zu Hause โ€“ die Erholungsbeihilfe bietet Spielraum ganz nach den individuellen Bedรผrfnissen.

Warum die Regelung kaum bekannt ist

Trotz der klaren Vorteile fristet die Erholungsbeihilfe bislang ein Nischendasein. Viele Beschรคftigte wissen nichts von dieser Mรถglichkeit, und auch Arbeitgeber machen nur selten Gebrauch davon.

Grรผnde dafรผr liegen unter anderem in mangelnder Information, aber auch in der Tatsache, dass diese Form der Zuwendung nicht aktiv beworben wird.

Fรผr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt es sich daher, aktiv das Gesprรคch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Angesichts der geringen Kosten fรผr Unternehmen und der hohen Attraktivitรคt fรผr Mitarbeitende ist die Wahrscheinlichkeit groรŸ, dass Arbeitgeber dem Vorschlag offen gegenรผberstehen.

Fazit: Ein unterschรคtzter “Trick” fรผr die Urlaubskasse

Die Erholungsbeihilfe ist ein Paradebeispiel dafรผr, wie steuerliche Gestaltungsspielrรคume sinnvoll genutzt werden kรถnnen. Sie ermรถglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen steuerfreien Zuschuss zur Erholung, wรคhrend Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden mit vergleichsweise geringem Aufwand unterstรผtzen kรถnnen.

Gerade in Zeiten hoher Inflation und steigender Lebenshaltungskosten ist dieses Modell eine attraktive Alternative zum klassischen Urlaubsgeld.

Es lohnt sich daher, den eigenen Arbeitgeber auf die Mรถglichkeit der Erholungsbeihilfe anzusprechen โ€“ und damit den nรคchsten Urlaub ein gutes Stรผck gรผnstiger zu machen.