Juristen fordern Hartz IV Umgangsmehrbedarf

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Juristinnen sprechen sich gegen Kürzungspläne aus

04.04.2016

Der deutsche Juristinnenbund e.V. (DJB) fordert die Bundesregierung auf, die geplanten Hartz IV Kürzungspläne für Zeiten des Umgangs des Kindes mit dem anderen Elternteil aufzugeben. Statt dessen sollte ein Umgangsmehrbedarf eingeführt werden. „Die strenge Aufteilung des Sozialgeldes zwischen beiden Elternteilen je nach Aufenthaltstagen des Kindes führe zu einer Bedarfsunterdeckung im Haushalt des alleinerziehenden Elternteiles“, warnt djb-Präsidentin Ramona Pisal.

Die Situation von Alleinerziehenden werde bei Umsetzung nicht verbessern. in der sozialen Wirklichkeit weit überwiegend Mütter sind, nicht verbessern, so Pisal. Der Bedarf des Kindes sei "kein Kuchen, der einfach nach Aufenthaltstagen geteilt werden kann". Denn bestimmte Kosten wie Strom, Telefon, Versicherungen und Vereinsbeiträge verringerten sich durch die Abwesenheit des Kindes nicht. Die von diesem Verfahren erhoffte Verwaltungsvereinfachung sei "eine Illusion" und trage zudem neue Konflikte über Geld und Umgangszeiten in die Familien.

Der Verwaltungsaufwand der Jobcenter könne aber verringert werden, wenn es ein pauschalen Umgangsmehrbedarf geben würde. Daher fordern die Jurstinnen „den zusätzlichen Bedarf infolge Umgangs anzuerkennen und einen entsprechenden Anspruch auf Mehrbedarf gesetzlich zu verankern, und zwar ohne Kürzung des Sozialgeldanspruchs im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils.“ (sb, pm)

Bild: Jürgen Fälchle – fotolia

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