Jobcenter will kranke Frau zum Arbeiten zwingen

Lesedauer < 1 Minute

Wenn es nach dem Jobcenter geht, arbeiten kranke Menschen

10.10.2017

Eine chronisch kranke Hartz 4-Bezieherin in Mannheim soll 30 % weniger Leistungen bekommen. Das Jobcenter begründete diese Sanktion damit, dass die Betroffene einen Job als Putzhilfe ablehnte. Doch eine Annahme dieses Jobs war aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht möglich.

Dadurch, dass die Leistungsempfängerin Frau C. an einer chronischen Darmkrankheit leidet, ist eine körperliche Arbeit für sie nicht zumutbar. Lediglich leichte Büroarbeiten könnten von ihr ausgeführt werden. Hinzu kommt, dass sie mehrere Operationen an einer Hand vornehmen lassen musste. Ihr Gesundheitszustand war dem zuständigen Jobcenter bekannt. Dennoch erlies es die Sanktion von 30 %. Somit fehlten Frau C. 125 Euro im Monat.

Selbstverständlich: Widerspruch
Frau C. ließ sich diese Behandlung von ihrem Jobcenter nicht gefallen und reichte ihren Hartz 4-Bescheid zur Prüfung ein. Es wurden tatsächlich sogar mehrere Fehler in ihrem Bescheid gefunden. Zum einen war die Rechtsbehelfsbelehrung nicht vollständig. Damit ein Bescheid rechtskräftig ist, muss diese jedoch vollständig aufgeführt sein. Zusätzlich bestätigte sich, dass die Arbeit als Putzhilfe nicht geeignet für die Hartz 4-Empfängerin und die Sanktion damit rechtswidrig war. Mit der Berufung auf den Paragraphen § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB II (Unzumutbarkeit der Arbeit) wurde Widerspruch eingelegt.

Sieg über das Jobcenter in Mannheim
Das zuständige Jobcenter nahm den Widerspruch nicht ohne Gegenwehr hin. Daher war Frau C. dazu gezwungen mit dem Fall vor das Sozialgericht zu gehen und dort gegen ihr Jobcenter zu klagen. Vor Gericht war sie jedoch erfolgreich und konnte mit ihrem Jobcenter verhandeln. Die Beweislast war stark genug, das Jobcenter dazu zu zwingen zwei Drittel der Sanktionen wieder zurückzunehmen. Somit hatte die Betroffene sich den größten Teil ihres Regelbedarfs zurück erkämpft.

Auch Du kannst Dich wehren! Hier kannst du Deinen Hartz IV-Bescheid kostenlos prüfen lassen und dafür sorgen, dass du die vollen Leistungen von deinem Jobcenter erhältst!

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...