Urteil: Jobcenter muss Darlehen für Stromschulden nicht im Wiederholungsfall gewähren
12.11.2013
Angesichts der steigenden Energiekosten können immer weniger IV-Bezieher für ihren verbrauchten Strom aufkommen. Wohlfahrtsverbände fordern deshalb eine Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes. Denn immer mehr Familien im Hartz IV-Bezug sind in der Folge von Stromsperren betroffen. Um dies abzuwenden, besteht die Möglichkeit, ein Darlehen bei Jobcenter zu beantragen. Doch wie das Sozialgericht Koblenz entschied, kann das Jobcenter Darlehensanträge bei einem übermäßig hohen Stromverbrauch ablehnen. Im verhandelten Fall sind auch Kinder von der ohne Darlehen nicht abwendbaren Stromsperre betroffen.
Stromsperren sind vor allem für Kinder unzumutbar
Eine Familie, der bereits mehrfach aufgrund unbezahlter Rechnungen der Strom abgestellt wurde, hatten zum wiederholten Male einen Darlehensantrag beim Jobcenter gestellt, um die Stromschulden für ihren sehr hohen Stromverbrauch zu begleichen. Nachdem sich das Jobcenter jedoch weigerte, erneut ein Darlehen zu gewähren und der Familie wieder ein Stromsperre drohte, ging der Fall vor Gericht.
Das Sozialgericht Koblenz bestätigte die Entscheidung des Jobcenters. Die Familie sei aufgrund des unverhältnismäßig hohen Stromverbrauchs selbst für ihre Schulden verantwortlich und müsse die Konsequenzen tragen. Die Verantwortung könne nicht erneut auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, erklärte das Gericht. Dass auch Kinder von der Stromsperre betroffen sind, hinderte die Richter nicht an ihrer Entscheidung. Nicht das Jobcenter sondern die Eltern seien in erster Linie für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich.
Gegen-hartz.de unterstützt die Forderung von Wohlfahrtsverbänden, Stromsperren vor allem für schutzbedürftige Menschen wie Kranke und Senioren, Schwangere und Kinder zu vermeiden. (ag)
Bildnachweis: Thorben Wengert / pixelio.de
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