Jobcenter-Fehler: Fast jede 2. Hartz IV-Sanktion ist rechtswidrig

Lesedauer 2 Minuten

Beinahe jede zweite Sanktion rechtswidrig

Zehntausende Hartz IV Beziehende werden jedes Jahre sanktioniert. Sanktionen bedeutet, dass der Hartz IV Regelsatz um 30,60 und sogar 100 Prozent für 3 Monate als “Strafe” gekürzt wird.

Eine Anfrage der Partei “Die Linke” an die Bundesregierung ergab, dass die Hälfte der Kürzungen zu Unrecht erfolgten. Das Ergebnis zeigt jedoch nur diejenigen Fälle, die sich wehrten. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher ausfallen, weil sich nur ein Bruchteil der Menschen gegen die oft willkürliche Sanktionspraxis der Jobcenter wehrt.

Erbe ausschlagen
Jede zweite Sanktion rechtswidrig, wie eine Anfrage der Linken zutage brachte.

Was sind Sanktionen?

Kürzungen, auch Sanktionen genannt, werden dann verhängt, wenn es nach Ansicht des Jobcenters zu einem Fehlverhalten von Seiten des Leistungsbeziehers gekommen ist. In den meisten Fällen sind das nicht wahrgenommene Termine. Aber auch die Ablehnung eines Jobs oder einer Fortbildung sind häufige Ursachen. Der Vorwurf an den Leistungsbezieher ist dann die fehlende Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht.

Was bedeutete diese Entscheidung für Hartz IV-Bezieher?

Empfindet das Jobcenter eine fehlende Mitwirkungspflicht, ist es berechtigt, dem Hartz IV-Bezieher schrittweise die zugesprochene Leistung teilweise oder komplett zu streichen.

Derartige Kürzungen können für Betroffene jedoch gravierende Folgen haben. Hartz IV soll eine Grundsicherung darstellen und Empfängern somit ein Leben in Würde ermöglichen. Allerdings ist der Regelsatz so knapp bemessen, dass ein Alltag genaueste Kalkulation erfordert. Bleibt diese Leistung in Teilen oder komplett aus, ist das für die Betroffenen kaum aufzufangen.

Fast die Hälfte aller Sanktionen unrechtmäßig

Wie sich jetzt zusätzlich herausstellte, sind fast die Hälfte der vom Jobcenter verhängten Sanktionen unzulässig. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach waren fast 50 Prozent der Klagen und Widersprüche gegen die Entscheidung des Jobcenters erfolgreich. Das bedeutet, dass Betroffene in diesen Fällen zu Unrecht unter den Folgen leiden müssen. Nicht mit einbezogen sind zudem die Fälle, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, weil Betroffene die Entscheidung unwissentlich akzeptiert haben.

In Zahlen:

  • Von 17.700 Widersprüchen gegen Sanktionen wurde 8.100 ganz oder teilweise stattgegeben
  • Von 1.200 Klagen gegen Sanktionen waren etwa 500 erfolgreich, weil der Klage stattgegeben wurde, oder auch, weil das Jobcenter vorher einlenkte

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...