Jobcenter schnüffeln Hartz IV Beziehende bei Facebook und Co hinterher

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Wer in Foren, sozialen Netzweken wie Facebook, Twitter oder Instagram sehr aktiv ist und seine Profile für alle offen hält, begibt sich in die Situation sich wie ein “offenes Buch” zu präsentieren. Nicht selten nutzen Jobcenter-Mitarbeiter gewonne Erkenntnisse gegen Hartz IV Beziehende aus.

Viele Jobcenter-Mitarbeiter trauen offenbar ihren „Kunden“ nicht und spionieren unter dem Vorwand, Hartz IV Sozialleistungsmissbrauch aufzudecken, auch in sozialen Netzwerken wie Facebook intensiv.

Recherchen nur im Ausnahmefall

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz warnte allerdings bereits vor Jahren Behörden und deren Behörden-Mitarbeiter davor, Hartz IV Betroffene oder andere Leistungsberechtigte in sozialen Netzwerken auszuspionieren. Für eine gezielte Recherche dürfen Mitarbeiter von Behörden Facebook oder Twitter nicht verwenden.

Das gelte auch nicht, wenn nur eine unbegründete Vermutung bestehe, die Leistungsberechtigten würden Sozialleistungsbetrug begehen. Allerdings gebe es nach Meinung des Datenschützers „absolute Ausnahmefälle“. Diese treten ein, wenn ein konkreter Betrugsverdacht bestünde. Dann dürfen Jobcenter auch die Daten aus den sozialen Netzwerken verwenden.

“Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich aber keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den Betroffenen ‘befreunden’, um so an deren Daten zu gelangen”, so die Datenschutzbehörde.

Rechtswidriges Suchen bei Google und Co

Auch das Suchen von Hartz IV-Beziehern über die Suchmaschinen Google oder Bing befindet die Datenschutzbehörde für rechtswidrig. Zunächst müssten Sachbearbeiter versuchen, an die Daten auf normalem Weg zu gelangen, in dem diese bei dem Betreffenden eingefordert werden.

Weigert sich jemand, so könnten auch Nachforschungen im Internet angestellt werden. Über die Maßnahme zur Erhebung von Daten solle aber der Betroffene „in jedem Fall informiert werden“, so der Datenschutzbeauftragte.

Immer wieder berichten Betroffene davon, dass ihre Sachbearbeiter Informationen darlegen, die nur aus Internet-Recherchen stammen können. So lesen Jobcenter-Mitarbeiter vorzugsweise auf privaten Blogs oder auch Facebookseiten. „Es empfiehlt sich in jedem Fall das Profil nur Freunden zugänglich zumachen.

“Entsprechende Einstellungen können bei Facebook direkt getätigt werden.“, rät Sebastian Bertram von „gegen-hartz.de“ . Viele vergessen in den sozialen Netzwerken, dass auch andere in den Gruppen und Fanseiten mitlesen können. Deshalb sollte jeder Satz mit Bedacht gewählt werden.

Betroffene sollen sich Datenschutzbeauftragten wenden

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) leugnet, dass Jobcenter-Mitarbeiter auf Fahndung in sozialen Netzwerken geht. Dabei hatte die Behörde vor einiger Zeit selbst dazu aufgefordert, kritische Blogs und Foren zu durchforsten.

„Die Computer in den Behörden sind für soziale Netzwerke gesperrt“, erklärte ein BA-Sprecher. Die kritische Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann bestätigte zwar, dass die Computer der Sachbearbeiter für Facebook und Co. tatsächlich gesperrt sind, allerdings könnten Teamleiter und die Regionaldirektion von ihren Dienstrechnern zugreifen.