Hartz IV: Jobcenter forderte komplettes Erbe von Witwe

Lesedauer < 1 Minute

Eine Hartz IV-Bezieherin pflegte ihren krebskranken Ehemann bis zum Tode. Geerbt hatte sie von ihrem Mann 9.000 EUR. Dieses Geld fordert das Jobcenter nun allerdings zurรผck. Als Begrรผndung fรผr die Forderung gibt das Jobcenter an, sie haben ihren Mann nicht lange genug gepflegt.

Hartz IV-Bezieherin klagt vorm Sozialgericht

Die betroffene Hartz IV-Bezieherin setzte sich gegen die Rรผckforderung des Jobcenters zur Wehr. Derzeit muss sich das zustรคndige Sozialgericht mit der Frage beschรคftigen, wie lange sie ihren krebskranken Mann hรคtte pflegen und betreuen mรผssen.

Auf welcher Grundlage fordert das Jobcenter zurรผck?

Als Grund fรผr die Rรผckforderung des Erbes hatte das Jobcenter einen Paragraphen herangezogen, denn es heute nicht mehr gibt. Dieser existierte allerdings bis zum Jahre 2016. Nach diesem Paragraphen kann das Amt Unterstรผtzungen, die fรผr einen Hartz IV-Bezieher gewรคhrt wurden, bis zu zehn Jahre nach dessen Tod von den Erben zurรผckfordern. Eine Ausnahme ist jedoch, dass der Erbe des Hartz IV-Beziehers diesen gepflegt hat.

Pflegestufe wurde im Gutachten bestรคtigt

Die Hartz IV-Beziehern musste ihrem Mann bei allen alltรคglichen Dingen unterstรผtzen. Im Jahr 2014 bescheinigte der Medizinische Dienst der Krankenkasse, dass der Mann wirklich pflegebedรผrftig sei. Dieser starb jedoch im gleichen Jahr. Im Jahr 2016 forderte das Jobcenter dann das Erbe zurรผck, da die Hartz IV-Bezieherin ihren Mann zu kurz gepflegt habe.

Juristisch gesehen sei dies ein schwieriger Fall

Da es bisher kaum Urteile bei Rรผckforderung der Regelleistung im Hinblick auf ein Erbe gibt, war selbst fรผr den Richter des Sozialgerichts diese Angelegenheit ein schwieriger Fall. Er lieรŸ jedoch durchblicken, dass er bei dem vorliegenden Fall sehr wohl eine Pflegestufe gesehen hat. Das Jobcenter lenkte ab diesem Zeitpunkt ein und reduzierte die Rรผckforderungssumme auf 3.000 EUR. Anwalts- und Gerichtskosten wolle es allerdings nicht รผbernehmen.kj