Jetzt Hartz IV Regelsatz-Klage einreichen
10.02.2011
Nach den gescheiterten Verhandlungen über die Ausgestaltung der sogenannten Hartz IV-Reformen der Bundesregierung, rufen Erwerbslosen-Gruppen zum massenhaften Einreichen von Klagen auf. Die Verhandlungen um die Hartz IV Reformen sind gescheitert. Opposition und Bundesregierung konnten sich in fast keinem Punkt einigen. Die Bundesregierung will dennoch die Gesetzesentwürfe dem Bundesrat zur Abstimmung vorlegen. Man hofft auf Abweichler einiger Ländervertretungen. Denn mit nur mit einer Stimme wurde der Entwurf im Bundesrat seinerzeit abgelehnt. Danach wurde eine Verhandlungsgruppe aus Regierung und Opposition gegründet, deren Kompromissfindung wie bekannt scheiterte.
Erst Antrag, dann Widerspuch und dann Klage
Das Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO) ruft nun dazu auf, massenhaft höhere Hartz IV Regelsätze zu beantragen und für Kinder zusätzlich Gelder für Bildung und kulturelle Teilhabe einzuklagen. „Betroffene sollten nun höhere Regelsätze einklagen. Und da wird es um ein vielfaches von fünf Euro gehen,“, sagte Martin Behrsing, Sprecher der Initiative.
Dem Bitten der Oppositions-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig (SPD), die Bundesregierung möge doch wenigstens die „5-Euro-Erhöhung“ einführen, erteilte Behrsing eine Absage. Nach Ansicht des ELO warten die Betroffenen keineswegs nur auf eine Fünf-Euro-Erhöhung. „Damit würde über die Hintertür die Regelsatzerhöhung der Regierungskoalition anerkannt werden. Wir sprechen aber von mindestens 80 Euro mehr, nur für Ernährung. Hinzu kommen dann noch andere Sachen, die bisher nicht gedeckt sind“, so Martin Behrsing weiter.
Landessozialgerichtspräsident erwartet Verfassungsklage
Für das Argument einer Klage sprechen auch die Äußerungen des obersten Richters am Landessozialgericht Hessen, Jürgen Borchert. Dieser sagte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass die Wahrscheinlichkeit nun groß sei, dass die Sozialgerichte das Bundesverfassungsgericht anrufen werden. "Wenn ein Betroffener sein Existenzminimum einklagt, müsste nach meiner Überzeugung jedes Sozialgericht wegen der Regelbedarfe den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen", sagte Borchert der Zeitung. Die Regelungen die nach wie vor bestehen, entsprechen nämlich nicht den Vorgaben des Grundgesetzes. Die obersten Verfassungsrichter könnten diesem „Schwebezustand“ ein Ende bereiten und den Regelsatz per einstweiliger Anordnung festlegen.
Deutlich höhere Regelleistungen bei Urteilsspruch
Sehr wahrscheinlich würde das Bundesverfassungsgericht einen deutlichen höheren Bedarf feststellen, als den von der Bundesregierung bislang berechneten. Dafür spricht die Tatsache, dass der Regelsatz nach politisch motivierten Gesichtspunkten mit Hilfe einer Reihe statistischer Tricks herunter gerechnet wurde. Solche Tricks würde sich das Bundesverfassungsgericht als Hüter des Grundgesetzes nicht einfallen lassen. Zahlreiche unabhängige Gutachten waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regelleistungen mindestens zwischen 420 und 480 Euro je Person liegen müssten.
Von daher sollten Betroffene nicht länger warten und „Anträge auf höhere Regelleistungen stellen, um dann in Widerspruch und in Klage zu gehen“, erläuterte Behrsing. Bis zum Wochenende wolle man umfangreiches Material zur Verfügung stellen, damit entsprechende Widersprüche und Klageerhebungen leichter von der Hand gehen. Schon jetzt unterstützt das Erwerbslosen-Forum eine Familie aus Niedersachsen. Die Familie hatte Klage gegen ihren Hartz IV-Bescheid eingereicht, weil die Sozialleistungen nicht ausreichen, um das Existenzminimum, kulturelle Teilhabe und Bildung der Kinder zu sichern. Auch die Linke hat durch ihren Vorsitzenden Klaus Ernst angekündigt, Betroffene zu unterstützen, die eine Klage einreichen. Bis zum Redaktionsschluss stand allerdings noch nicht fest, ob dieses Bekenntnis rein politischer Natur ist, oder ob die Partei Kläger auch finanziell und juristisch unterstützen will. (sb)
Lesen Sie auch:
SPD fordert Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um 11 Euro
Linke kündigt Hartz IV Regelsatz Klage an
Eiertanz um Hartz IV-Reformen
Hartz-IV-Leistungen erst ab ALG II Antrag
Hartz IV und das Urteil des BVerfG
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors