Wann Sie in Altersrente gehen können, hängt von der Art Ihrer Rente ab. Für die Mehrzahl der gesetzlich Rentenberechtigten gilt die Regelaltersgrenze. Langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte und Versicherte mit Schwerbehinderung können jedoch auch bis zu mehreren Jahren vor diesem regulärem Alter in den Ruhestand eintreten.
Altersrente zur Regelaltersgrenze
Beim Jahrgang 1962 liegt die Regelaltersgrenze für die abschlagsfreie Rente bei 66 Jahren und acht Monaten. Der Renteneintritt beginnt frühestens am ersten Tag des Folgemonats nach Erreichen dieser Regelaltersgrenze. Je nach Ihrem Geburtsmonat könnten Sie also frühestens 2028 oder 2029 in den Ruhestand gehen.
Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?
Diese reguläre Altersrente bekommen Sie, wenn Sie mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung als Versicherte gezählt werden. Das ist die sogenannte Wartezeit. Erst, wenn Sie diese erfüllen, haben Sie einen gesetzlichen Rentenanspruch.
Zwei Jahre früher als besonders langjährig Versicherter
Wenn Sie 45 Jahre als Versicherter nachweisen können, dann gelten Sie als besonders langjährig versichert. In diesem Fall können Sie zwei Jahre früher ohne Abschläge das Arbeitsleben beenden und bekommen trotzdem die volle Rente ausgezahlt. Beim Jahrgang 1962 bedeutet das: Sie können mit 64 Jahren und acht Monaten in den Ruhestand. Das wäre bereits 2026 oder 2027.
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Früher in die Rente mit Abschlägen
Haben Sie nur 35 Jahre Wartezeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt, dann können Sie zwar sogar bis zu vier Jahre früher Altersrente beziehen. Sie müssen aber im Unterschied zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte kräftig Abschläge leisten.
Diese Abschläge betragen für jeden vorzeitigen Monat 0,3 Prozent Ihrer monatlichen Auszahlung. Beim Maximum von vier Jahren müssen Sie also mit 14,4 Prozent weniger Rente vorlieb nehmen.
Für den Jahrgang 1962 bedeutet dies: Mit Abschlägen können Sie bereits mit 62 Jahren und acht Monaten in Rente gehen, genauer gesagt: Viele von Ihnen hätten bereits 2024 oder in den ersten Monaten diesen Jahres in den Ruhestand eintreten können. Sie können bis zur Regelaltersgrenze 2027 oder 2028 jederzeit die vorzeitige Rente beantragen und dafür Abschläge zahlen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Rentenversicherte mit Schwerbehinderung können ebenfalls mit 35 Jahren Wartezeit vorzeitig in den Ruhestand.
Hier gelten jedoch ebenso bessere wie flexiblere Bedingungen als bei langjährig Versicherten ohne Behinderung. Voraussetzung für diese Rentenform ist außer den entsprechenden Versicherungsjahren ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Diesen weisen Sie durch einen Feststellungsbescheid oder Ihren Schwerbehindertenausweis nach.
Zwei Jahre vorher ohne Abschläge und weitere drei Jahre früher mit Abschlägen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen berechtigt dazu, ohne Abschläge zwei Jahre früher Altersrente zu beziehen, und mit Abschlägen sogar noch einmal drei Jahre früher. Die Abschläge betragen wiederum 0,3 Prozent pro Monat, also höchstens 10,8 Prozent.
Beim Jahrgang 1962 heißt das: Mit Abschlägen hätten Sie schon 2023 oder 2024 in Rente gehen können. Ohne Abschläge ist für Sie ein Rentenbeginn 2026 oder 2027 möglich.