Höhere Zuschüsse für Berliner Hartz IV-Bezieher

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Zukünftig mehr Geld für die Unterkunft

12.03.2015

Im Innenstadtbereich von Berlin steigen die Mieten seit einigen Jahren rasant an. In der Folge werden Haushalte mit geringem Einkommen in die unattraktiveren Außenbezirke verdrängt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat Sozialsenator Mario Czaja (CDU) dem rot-schwarzen Senat am Dienstag eine Neuregelung vorgelegt, die das Bundessozialgerichts per Urteil von Berlin gefordert hatte. Demnach werden die maximalen Zuschüsse in allen Bereichen erhöht. Czaja sprach von Mehrkosten von rund 1,7 Millionen Euro.

Wie der Senator gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ erläuterte, werde künftig nicht mehr die Angemessenheit der Warmmiete vom Leistungsträger geprüft, sondern Warm- und Kaltmiete getrennt von einander betrachtet. „Dabei werden wir aber niemanden schlechter stellen", so Czaja weiter. An Mieten, die bereits vom Jobcenter als angemessen bewertet wurden, werde deshalb zukünftig nicht gerüttelt.

Für einen Single-Haushalt ergibt sich nach Daten auf Grundlage des alten Mietspiegels eine Erhöhung von 12 Euro, für eine fünfköpfige Familie ein Anstieg um 34 Euro. Ein Hartz IV-Bezieher erhält demnach zwischen 448 und 423 Euro, eine Bedarfsgemeinschaft mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zwischen 725 und 682 Euro. Die Beträge variieren abhängig von der Heizungsart und der Größe des Wohnhauses. Erst wenn der neue Mietspiegel vorliegt, wird die Neuregelung endgültig verabschiedet, da sich daraus weitere Anpassungen ergeben werden. (ag)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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