Hartz IV-Wohnpauschale treibt Ghettobildung voran

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Hartz IV-Wohnpauschale treibt Ghettobildung voran. Diakonie RWL lehnt pauschale Wohnkostenübernahme für Arbeitsuchende ab.

(17.05.2010) Die Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) sollen pauschal ausgezahlt werden, um ARGEN und Sozialgerichte zu entlasten. Die Diakonie RWL und der Westfälische Herbergsverband kritisieren diese Pläne, weil dabei individuelle Bedürfnisse zu kurz kommen.

„Die Wohnsituation von Hartz IV-Empfängern wird sich verschärfen, wenn die Leistungen für Wohnen und Heizung pauschal ausgezahlt würden. Es drohen dann neue Armutsghettos in unseren Städten“, warnt Jan Orlt, Referent der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und Geschäftsführer des Westfälischen Herbergsverbandes. Die Diakonie RWL teilt damit die Kritik vieler Sozialexperten, dass eine pauschale Leistung für Mietkosten dramatische Folgen hätte, weil sie den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen nicht gerecht werden kann. „Die Wohnkosten in Düsseldorf und Meschede sind so unterschiedlich, da kann man nicht mit einem Pauschalbetrag ran gehen.“ Besser ist es, für jede Kommune aktuelle Mietspiegel zu erstellen, an denen sich die ARGEN bei der Berechnung der Kosten orientieren müssen. Darüber hinaus gibt es schon zahlreiche Sozialgerichtsurteile, die festgestellt haben, was als angemesser Wohnraum für Hartz IV-Empfänger gilt. „Würden sich die ARGEN daran halten, gäbe es weniger Klagen“, ist sich Orlt sicher.

Die Forderung nach einer pauschalen Leistung für Wohnen kam auf, weil die Sozialgerichte unter der Flut von Klagen gegen Hartz IV-Bescheide leiden. Allein im letzten Jahr gab es nach Angaben der Landessozialgerichte knapp 212 000 Verfahren in diesem Bereich. In einzelnen Bundesländern betreffen schon zwei Drittel der Verfahren Auseinandersetzung um Hartz IV. Die
meisten juristischen Streitigkeiten gibt es um die Angemessenheit von Unterkunftskosten. Eine einheitliche Leistung würde diese Klagen gegenstandlos machen, das hoffen unter anderem die Gerichtspräsidenten der Landessozialgerichte und die Justizministerkonferenz der Länder. Die Bundesregierung will die Pauschalisierung prüfen.

„Es ist schon schizophren, wenn das Bundesverfassungsgericht eben erst in seinem Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen die individuellen Bedürfnisse der Empfänger stark gemacht hat und dann die Politik plant, beim Wohnen alle über einen Kamm zu scheren“, kritisiert Nikolaus Immer, Geschäftsbereichsleiter der Diakonie RWL. Dass es Unklarheiten bei den Leistungen für Wohnen und Heizung gibt, spüren auch die Einrichtungen des Westfälischen Herbergsverbandes: „Der Beratungsbedarf ist eindeutig gestiegen; unsere Beratungsstellen sind voll mit Menschen, die Fragen zu ihren Hartz IV-Bescheiden haben“, berichtet Orlt.

Der Westfälische Herbergsverband wurde 1885 gegründet und kümmert sich um die Belange der Wohnungslosenhilfe und berät die Mitgliedseinrichtungen. Der Fachverband vertritt 35 diakonische Träger und 80 Einrichtungen in Westfalen und Lippe und ist Teil der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Mitarbeitende in den Einrichtungen sind Ansprechpartner für die Wohnungslosen vor Ort.

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