Hartz IV: Weitere Schäbigkeit der ARGE Bochum. Keine Empfangsbestätigungen mehr für abgegebene Unterlagen und Anträge!
Wie die ARGE Bochum am 4. 12. 2007 auf ihrer Homepage mitteilt, sollen „keine Bescheinigungen über die Abgabe von Unterlagen oder Anträgen mehr gefertigt werden“. Das sei „in den gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen“. (s.u.). Entsprechend unserer Rolle als Ombudsstelle wenden wir uns ganz entschieden gegen diese Entscheidung und fordern die Rückkehr zu ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln.
Immer noch verschwinden Unterlagen und ganze Akten in den Gemäuern der ARGE. Natürlich wird dann behauptet, es sei nichts abgegeben oder beantragt worden. Aus diesem Grund ist mit Mühe durchgesetzt worden, dass ordentlicher Behördenpraxis entsprechend Empfangsbestätigungen ausgestellt werden.
Die neue Entscheidung der ARGE kann im Zweifelsfall dramatische Folgen für die Betroffenen haben. Mit ausreichender Sicherheit hilft dann nicht einmal das Einschreiben – persönlich – mit Rückschein (kein Nachweis, was sich in dem Umschlag befand), sondern nur der Briefkasteneinwurf unter Zeugen. Dabei soll der Inhalt vor den ZeugInnen in den Umschlag gesteckt werden; auf einer Kopie sollen die ZeugInnen die Richtigkeit bestätigen. Die Bundesagentur für Arbeit hat sich allerdings dem europäischen Kodex für gutes Verwaltungshandeln verpflichtet (s.u.). Darin ist eine Empfangsbestätigung vorgeschrieben. Die BA hält in der ARGE – Trägerversammlung die Mehrheit der Stimmen. Die am Donnerstag, 6.12.2007 tagende Trägerversammlung wird sich mit dieser Unerträglichkeit befassen.
Deutschland verfügt zudem „über verbindliche durch Verfassung garantierte Bürgerrechte, Verfahrensgesetze und Dienstvorschriften, aufgrund derer die in dem Kodex festgeschriebenen Grundsätze für das staatliche Verwaltungshandeln bereits gelten“. (Stellungnahme der Bundesregierung vom 24. 10. 2007 (BT-Drucksache 16/6785; S. 35 (mit Dank an die DIE LINKE) http://dip.bundestag.de/btd/16/067/1606785.pdf ).
Die Homepage der Arge Bochum (www.arge-bochum.de) ist nicht gerade bekannt dafür, notwendige und aktuelle Informationen für Hartz IV-Abhängige bereitzustellen. Zu den softwarebedingten Auszahlungsproblemen Anfang Dezember beispielsweise ist dort – im Unterschied zum Internetauftritt anderer ARGEn – kein Wort zu finden. Statt dessen lässt sie sich lang und breit über die Aktivitäten der „Unabhängigen Sozialberatung“ aus. (Unabhängige Sozialberatung Bochum, 06.12.07)
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