Hartz IV: Verstoß gegen Menschenrechte?

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Bundesverfassungsgericht überprüft erneut die Hartz IV Sanktionen und befragt im Vorfeld Experten

09.03.2017

Der Sozialverein Tacheles nahm Stellung gegenüber dem Verfassungsgericht: Hartz-IV-Sanktionen verstießen gegen die Sozialcharta, das Völkerrecht, das Grundgesetz und die Behindertenkonvention.

Das Verfassungsgericht hatte den Sozialverein zuvor als Sachverständigen einbezogen zu einer Vorlage, die das Sozialgericht Gotha an das BverfG geschickt hatte. Diese Vorlage erkennt Hartz-IV-Sanktionen ebenso wie Tacheles als verfassungswidrig.

Das Sozialgericht sieht insbesondere die Menschenwürde, das Sozialstaatsgebot, das Verbot der Zwnagsarbeit und die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit und freien Berufswahl durch die Sanktionen außer Kraft gesetzt.

Zuvor hatte das Verfassungsgericht einen ähnlichen Vorlagebeschluss des gleichen Sozialgerichts abgewiesen – aus formellen Gründen. Demnach hätte das Sozialgericht den vorliegenden Fall nicht genug geprüft, nämlich nicht nachgehakt, ob der Kläger vom Jobcenter über die Sanktionen informiert worden sei.

Das Sozialgericht vertritt den Standpunkt: „Die Garantie der Menschenwürde verlangt, das Existenzminimum in jedem Einzelfall sicherzustellen“. Die Sanktionen stünden dem entgegen. (Dr. Utz Anhalt)

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