Hartz IV: Veröffentlichung von Arge-Briefen

Lesedauer 2 Minuten

Dürfen Arge-Schreiben öffentlich ins Internet gestellt werden? Eine Arge-Sachbearbeiterin stellte Strafantrag gegen den Betreiber der Internetseite der Potsdamer Erwerbslosen-Gruppe.

(09.05.2010) Vor dem Potsdamer Amtsgericht wird derzeit ein interresantes Verfahren geführt. Weil eine Potsdamer Erwerbslosengruppe einen Behörden-Briefwechsel sowie eine Anzeige wegen "versuchten Mord" einer Hartz IV-Betroffenen ins Internet stellte, verklagte eine Sachbearbeiterin den Betreiber einer Erwerbslosen- Vereins-Website.

An eine Erwerbslosengruppe in Potsdam wandte sich eine ALG II-Bezieherin aus Süddeutschland. Deren Hartz-4-Bezüge wurden von der Arge -nach Angaben der Betroffenen- komplett gestrichen, weil sie angeblich zu wenig Job-Bewerbungen geschrieben hätte. "Mindestens vier" waren ihr per Eingliederungsvereinbarung vorgeschrieben; neun hatte die Betroffene im fraglichen Monat nach eigenen Angaben verfasst. Bei kompletter Sanktion der ALG II-Bezüge werden zumindestens Lebensmittelgutscheine ausgegeben. Doch auch diese Gutscheine habe die Frau nicht erhalten. Daraufhin stellte die Betroffene eine Strafanzeige wegen "versuchten Mord". Der Briefwechsel der Betroffenen mit der Arge sowie der Strafantrag auf "versuchten Mord" wurden auf der Internetseite der Initiative veröffentlicht. Dabei war auch der komplette Name der Arbeitsagentur-Sachbearbeiterin erkennbar.

Durch die Einstellung des Strafantrags wegen "versuchten Mord" im Internet fühlte sich die Arge-Angestellte diffarmiert. Die Sachberarbeiterin stellte eine Strafanzeige gegen die Hartz-IV Bezieherin wegen "übler Nachrede, Beleidigung und Verleumdung". Gegen den Betreiber der Website wurde eine Abmahnung versandt mit Aufforderung die Dokumente von der Internetseite zu nehmen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie die Anwaltskosten in Höhe von 650 Euro zu begleichen. Doch der Betreiber der Vereinswebseite folgte der Aufforderung nicht, sondern schwärzte lediglich den Namen der Sachbearbeiterin.

Zu Beginn der Verhandlung machte die vorsitzende Richterin den Vorschlag, sich gütlich zu einigen. Die Vertretung der Arge-Sachbearbeiterin lehnte jedoch ab. Eine Schwärzung der Namen in den Dokumenten reiche der Klägerin nicht aus. Doch die Richterin sieht in die Veröffentlichung der Dokumente "in weiten Teilen mit dem Recht auf Meinungsäußerung" gedeckt. Da alle Dokumente abgebildet waren, können sich die Betrachter ein eigenes Bild machen, so die Richterin. "Es ist keine plakative Darstellung. Es ist von Interesse, dass auf Missstände aufmerksam gemacht wird – gerade bei Hartz-IV", argumentierte die Richterin. Das Urteil wird allerdings erst am 19 Mai verkündet. (gr)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...