Hartz IV: Unter 25 Regelung Auslegungssache?

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Offensichtlich geht es bei diesem neuem Gesetz, welches seid August 2006 seine Anwendung findet, überhaupt nicht um eine Verhinderung von Betrugsfällen bei der Gewährung von Sozialleistungen (KdU). Was wollte man mit dieser Regelung offiziell erreichen ? Nach Auskünften der Arge, sollte die Finanzierung für eigenen Wohnraum, auf Staatskosten, bei Jugendlichen ab 18 Jahren verhindert werden. Dies mag man ja noch verstehen, obwohl auch hier die verfassungsgemäßen Rechte eines Volljährigen beschnitten werden.

Aber: Nun treten Varianten auf, die Gründen vom U25 total entgegen stehen und somit doch gegen das Grundgesetz verstoßen können. Sehen Sie sich ein Leser – Beispiel an.

Ein 19 Jähriger, der noch bei seinen Eltern leben muss, hat seine Lehre beendet und wurde von der Ausbildungsfirma übernommen. Voller Stolz verkündet er, dass er nun mit Hartz nichts mehr zu tun habe und seinen Lohn von ca. 1800,-€ Netto für sich und seine eigene Wohnung verwenden kann. Wenn da nicht U25 wäre, würde er auch seine Träume wahr machen können. Doch da er bis zum Abschluss seiner Lehre, ja zwangsweise zu der Bedarfsgemeinschaft seiner Eltern zählte, kann er mit seinem Geld jetzt, seine Eltern unterstützen und wird keine Genehmigung zum Auszug aus der Wohnung bekommen. So zumindest die Aussage vom gut geschultem Personal der BA. Wäre Vater Staat ja auch blöd. Erst nach Androhung einer Klage wird seinem Recht lt. Grundgesetz, entsprochen. Er ist fähig seinen Unterhalt ohne Sozialleistungen vom Staat alleine zu bestreiten und kann selbstverständlich doch ausziehen.

Nun stellt sich wieder die Frage: “Warum bekommt man von den Argen keine kompetente Auskunft ?” Warum muss man wegen so vielen Fehlentscheidungen der Argen, mit Klagen drohen oder sie sogar durchsetzen ?

Schaffung von Arbeitsplätzen in den Gerichten ? 15.12.06

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