Hartz IV: Ab 1.Juli Jugendliche bleiben zu Hause

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Ab dem 1. Juli 2006 bilden auch volljรคhrige Kinder unter 25-Jahren mit ihren Eltern eine "Bedarfsgemeinschaft". Die Eltern mรผssen somit mit ihrem Einkommen vorrangig fรผr den Lebensunterhalt ihrer erwachsenen Kinder aufkommen. Die im Unterhaltsrecht geltenden Selbstbehalte fรผr die Eltern werden auรŸer Kraft gesetzt. So werden auch geringverdienende Eltern finanziell in Haftung genommen, die eigentlich gar kein Geld fรผr ihre erwachsenen Kinder รผbrig haben.

Der Fรถrderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. empfiehlt daher allen Betroffenen, sich mit Widerspruch und Klage gegen die Anrechnung von Elterneinkommen zu wehren. Einen entsprechenden Vordruck zum Widerspruch finden Sie hier

Tipp: Beziehen Ihre Eltern aber Alg II, kann die Arbeitsagentur Sie nach Vollendung der Schulpflicht (mit 15 Jahren) zur Arbeit heranziehen. Sie mรผssen dann eventuell aus ihrem Arbeitseinkommen mit fรผr den Unterhalt Ihrer Eltern sorgen. Aber Achtung: Reicht Ihr Einkommen fรผr ihren eigenen Lebensunterhalt einschlieรŸlich Unterkunftsanteil der gemeinsam Wohnung
mit den Eltern, dรผrfen sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft dazugezรคhlt werden. Als Mitglied der Haushaltsgemeinschaft
dรผrfen sie einen hรถheren Teil ihres Einkommens fรผr sich behalten!

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