Hartz IV Regelsatz Klage: Interview mit dem Kläger

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Hartz IV Regelsatz Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Interview mit dem Kläger

Nachdem der einzige Kläger gegen den grundgesetzwidrigen Hartz IV-Eckregelsatz (Beschlussvorlage vom Hessischen Landessozialgericht: L 6 AS 336/07, Az BVerfG: 1 BvL 1/09), dessen Klage am 20. Oktober – zusammen mit zwei weiteren, bei denen es jedoch nur um die Kinderregelsätze geht – vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt wird, sich zum Schutze seiner Familie vor zunehmenden Verfolgungen und Pöbeleien aus der Öffentlichkeit zurück gezogen hat, erhielt die Sprecherin der Wiesbadener Bürgerinitiative Hartz4-Plattform, Brigitte Vallenthin Gelegenheit für ein Interview. Darin schildert der gelernte Journalist Hintergründe seines steinigen Rechtsweges, seiner persönlichen Beweggründe sowie seines mehr als 10-jährigen ehrenamtlichen sozialen Engagements mit fast unerträglicher Belastung ob der bedrückenden Schicksale der Hilfesuchenden. Auch sehr Persönliches berichtet er und nimmt Stellung zum entwürdigenden Hartz IV-Alltag, zur verantwortlichen Politik sowie zur aktuellen schwarz-gelben Koalitions-Diskussion unter dem Motto Bürgergeld statt Hartz IV. Das ausführliche Interview ist nachzulesen unter www.hartz4-plattform.de .

Der Kläger bedauert sehr, dass er nicht an der Verhandlung in Karlsruhe teilnehmen kann, von der er sich das erfolgreiche Ende eines fünf Jahre währenden Rechtstreits erhofft. Grund seiner notwendigen Abwesenheits-Entscheidung ist nicht zuletzt die durch zahlreiche Medien angeheizte politische Debatte um das von Anbeginn umstrittene Gesetz der rot-grünen Bundesregierung. “Nicht genug damit: sowohl die damalige als auch die ihr folgende schwarz-rote Bundesregierung haben tatenlos zugesehen, wie nicht nur dieses menschenunwürdige Gesetz sondern auch die mediale Gier nach Auflage und Quote Millionen Menschen in diesem Lande aus dem gesellschaftlichen Miteinander ausgegrenzt, diffamiert und gedemütigt hat,“ stellt Brigitte Vallenthin fest. “Das führt dann zu solchen Auswüchsen, dass der Kläger gegen diese – nach unserer Meinung – verfassungswidrigen Paragrafen und ebenso seine Familie von wildfremden Menschen in der Öffentlichkeit aggressiv angefeindet werden. Statt selber als Regierung die viel zitierte Zivilcourage zu zeigen und sich schützend vor diese Menschen zu stellen, haben die Politiker dies unterlassen und die zunehmende soziale Spaltung unserer Gesellschaft billigend in Kauf genommen. Sie tragen Mitverantwortung für den Skandal, dass in unserer Gesellschaft Kläger sich zurück ziehen müssen, weil sie durch eine aufgeheizte gesellschaftliche Stimmung ihre und ihrer Familie Sicherheit in Gefahr sehen. Das ist eine Schande für unseren freiheitlichen Rechtsstaat,“ resümiert Brigitte Vallenthin. (09.10.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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