Hartz IV-Reformen: BA will Bürgergeld-Start unbedingt verschieben

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Die Ampel-Koalition will zum Jahreswechsel das “neue” Bürgergeld einführen. Nachdem bereits jetzt bekannt wurde, dass eine armutsfeste Erhöhung der Regelleistungen ausfällt, verlangt nunmehr die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine zeitliche Verschiebung der Gesetzesvorhaben.

Reibungslose Umstellung könne nicht sichergestellt werden

In einer aktuellen Stellungnahme befürwortet zwar die Bundesbehörde die Einführung und Umsetzung des Bürgergeldes, warnt jedoch gleichzeitig vor einem strukturellen Scheitern. „Ohne ausreichende Vorlaufzeit kann eine reibungsarme Umstellung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger nicht sichergestellt werden”, warnt die BA.

Daher sei bereits jetzt klar, dass der anvisierte Zeitplan zur Hartz-IV-Reform “nicht umsetzbar” sei.

Keine Zeit für IT-Verfahren der BA

Für die IT-Verfahren der BA bedürfe es ausreichend Zeit, “um alle notwendigen Änderungen im Zusammenhang mit der Umbenennung vorzunehmen”. Das heißt, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sämtliche Inhalte, IT-Verfahren, Bescheide etc. “durch die BA zur Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 angepasst werden können.”

Bürgergeld solle stattdessen nach und nach eingeführt werden

Stattdessen verlangt die Behörde eine scheibchenweise Umsetzung, die im Dezember dieses Jahres beginnen solle. Bis alle “Reformen” tatsächlich auch Anwendung finden könnten, können noch viele Monate und sogar Jahre vergehen.

Es ist nämlich infolge der vorhandenen Kapazitäten davon auszugehen, dass “die vollständige Umsetzung der für die IT-Fachverfahren relevanten Anforderungen aus dem Bürgergeld-Gesetz erst im Laufe des Kalenderjahres 2024 erfolgen kann.”

Jobcenter-Mitarbeiter sind nicht ausreichend geschult

Zudem wolle man erst die Mitarbeiter in den Jobcenter zu den neuen Gesetzesregelungen im SGB-II schulen, damit diese die Regeln auch verinnerlichen. Für eine Zusammenarbeit “auf Augenhöhe” müssten die Sachbearbeiter/innen in den Jobcentern erst vorbereitet werden.

Gesetzesvorhaben auf rechtlich wackligen Beinen

Die BA weist im weiteren auf zahlreiche Ungereimtheiten in dem vorliegendem Gesetzesentwurf hin.

So wird beispielsweise in der Gesetzesbegründung zur formalen Ausgestaltung des Kooperationsplanes auf Seite 82 der Vorlage ausgeführt: „Er kann daher unkompliziert etwa per Brief, per E-Mail oder auch per elektronischer Nachricht in sonstiger Weise ausgetauscht und festgehalten werden.“

Die BA sieht hier aber ein Risiko, dass „falsche Erwartungen“ geweckt werden könnten: Messenger-Dienste und unverschlüsselte E-Mails sind nach Ansicht der Behörde rechtlich nicht zulässig.

Frühste Umsetzung des Bürgergeldes erst im Juli 2023

Die BA resümiert demnach, dass eine “geordnete Umsetzung der Einführung des Bürgergeld-Gesetzes zum 1. Januar 2023” nicht durchführbar ist. Man verlangt daher einen frühsten Eintritt in das Bürgergeld ab 1. Juli 2023.

Von Seiten der Bundesregierung gab es hierzu bislang noch keine Stellungnahme. Bislang hält man dort an dem ursprünglichen Termin, den 1. Januar 2023, fest.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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