Hartz IV: Oft rechtswidrige Datenerhebungen von Jobcentern und Arbeitsagenturen

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Vรถllige Unkenntnis รผber die zu beachtenden Datenschutzbestimmungen in den Jobcentern

Uns erreichen immer mehr Informationen, wonach bei Mitarbeitern von Jobcentern und Arbeitsagenturen offenbar vรถllige Unkenntnis รผber die von ihnen zu beachtenden Datenschutzbestimmungen herrscht.

Nicht erst mit dem in Kraft treten der DSGVO haben diese Behรถrden bei Datenerhebungen die gesetzliche Pflicht, den Betroffenen u.a. umfassend darรผber zu informieren,
– welche konkreten Daten erhoben werden sollen,
– warum die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist,
– wer alles Kenntnis von diesen Daten erhรคlt,
– ob und wie lange diese Daten gespeichert werden,
– welche Rechtsgrundlagen gelten,
– welche Rechte der Betroffene hinsichtlich Auskunft, Berichtigung und Lรถschung dieser Daten hat und an wen er sich dazu wenden kann, uvm. (vgl. Art. 13 und 14 DSGVO).

In den derzeitigen Datenerhebungen der Jobcenter und Arbeitsagenturen, als โ€žAufforderung zur Mitwirkungโ€œ betitelt, findet sich jedoch lediglich die bloรŸe Benennung von Unterlagen, die mรถglicherweise Daten nach ยง 67a Abs. 1 SGB X beinhalten (oder auch nicht), sowie die Nennung von Paragraphen aus Sozialgesetzbรผchern (z.B. ยง 60 SGB I), welche die Mitwirkungspflicht des Betroffenen und daraus resultierende Rechtsfolgen regeln (und insofern zur Rechtsfolgenbelehrung gehรถren, aber keine Begrรผndung fรผr die Zulรคssigkeit der Datenerhebung darstellen), was absolut unzureichend ist.

Uns ist keine nach in Kraft treten der DSGVO erfolgte Datenerhebung von Jobcentern oder Arbeitsagenturen bekannt, in welcher die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO eingehalten werden. Und jede Datenerhebung, die diesen nicht genรผgt, ist per se rechtswidrig.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf fรผr die verantwortlichen Datenschutzbeauftragen, die davon offenbar keinerlei Kenntnis haben. Wir raten deshalb jedem von einer solchen unzulรคssigen Datenerhebung Betroffenen zur Beschwerde beim zustรคndigen Datenschutzbeauftragen der jeweiligen Behรถrde. (Ottokar, hartz.info Forum)