Hartz IV: Neues Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus

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Mit der Einführung des neuen “Bürgergelds” plant die Bundesregierung ein sog. Weiterbildungsgeld sowie einen Bürgergeld-Bonus. Sind die Anreize tatsächliche eine Verbesserung? Wer kann hiervon profitieren?

Rund 1,2 Millionen Hartz-4-Bezieher ohne Abschluss

Derzeit haben etwa 1,2 Millionen Hartz-IV-Berechtigte keine abgeschlossene Ausbildung. Mit er Einführung des Bürgergeldbonus sowie des Weiterbildungsgeldes will die Bundesregierung neue Anreize schaffen, damit Betroffene eine Berufsausbildung beginnen.

Ab 2023 Weiterbildungsgeld und Bonus

Das ist konkret geplant: Ab 2023 sollen Arbeitslosengeld II Bezieher, wenn sie an einer Weiterbildung teilnehmen und dort einen Berufsabschluss absolvieren können, zusätzlich zum Regelbedarf anrechnungsfrei 150 Euro im Monat erhalten.

Einen Bonus sollen in Höhe von 75 Euro im Monat zusätzlich zum Regelbedarf sollen hingegen diejenigen erhalten, wenn sie sich für die Teilnahme an einer Maßnahme entscheiden, die langfristig die Jobchancen verbessert.

Keine Vermittlungsdruck in jeden Job

Die Ampel-Koalition will mit beiden zusätzlichen Zahlungen positive Anreize schaffen, um den Jobeinstieg und die Chancen zu erhöhen. Damit einhergehend soll auch der Vermittlungsdruck “in jede Beschäftigung” wegfallen.

Der Druck auf die Leistungsbeziehenden hatte vor allem den Niedriglohn- und Zeitarbeitssektor gestärkt. Die Betroffenen waren bereits nach einigen Monaten wieder erwerbslos oder mussten aufgrund des niedrigen Lohns zusätzlich mit Hartz IV aufstocken.

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DGB: Richtiges Ziel, dennoch Verbessungsbedarf

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte zuletzt bemängelt, dass nur einer von 100 Erwerbslosen ohne Berufsabschluss, die Chance bekommt, diesen nachzuholen. Das habe eine hausinterne Auswertung des DGB mit Zahlen der Bundesagentur für Arbeit ergeben.

Der DGB wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Instrument Weiterbildung wirke. Wenn zwei Drittel nach Absolvierung einer Ausbildung innerhalb der nächsten sechs Monate einen Arbeitsplatz findet, dann sei das ein sehr hoher Wert im Vergleich zu anderen Förderinstrumenten.

Aus diesem Grund sei das geplante Weiterbildungsgeld sowie der Bürgergeld-Bonus im Grundsatz ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Somit sei nicht mehr das zentrale Ziel Leistungsbeziehende “auf Teufel komm raus” zu vermitteln, sondern stattdessen auf Anreize für eine qualifizierende Ausbildung zu schaffen.

“Dieser so genannte Vermittlungsvorrang war unsinnig und kontraproduktiv, da die Perspektive einer nachhaltigen Beschäftigung zu guten Bedingungen überhaupt keine Rolle spielte”, bestätigt auch der DGB.

Weiterbildungsgeld nicht ausreichend

Allerdings sei nach Ansicht der Gewerkschaft das Weiterbildungsgeld mit 150 Euro monatlich zu gering bemessen. Stattdessen müsse der Betrag auf den aktuellen Erwerbstätigen-Freibetrag von 330 EUR erhöht werden.

Denn eine Ausbildung sollte finanziell attraktiver sein als ein sog. Ein-Euro-Job, bei dem rund 200 Euro anrechnungsfrei hinzuverdient werden kann.