Hartz IV: Diese Fehler machen Jobcenter bei weiterbewilligten ALG II-Leistungen

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Wenn Hartz IV Leistungen bewilligt wurden, gilt der Bescheid, den das Jobcenter zuschickt, zunächst nur für sechs bzw. 12 Monate. Danach muss ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden. Dabei passieren allerdings immer wieder Fehler.

Bei einem Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II Leistungen müssen Sie darauf achten, dass das Jobcenter ihre Ansprüche korrekt berechnet. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass „alles seine Richtigkeit hat“. Die Jobcenter begehen viele Fehler, und Sie sind der oder die Leidtragende.

Welche Fehler machen die Jobcenter?

Die Jobcenter berechnen häufig Gutschriften von Hartz-IV-Empfängern als Einkommen, die diese bekommen, weil sie wenig Strom verbrauchen. Das ist nicht zulässig. Oft berechnen die Behörden auch die Miete zu niedrig.

Sonderleistungen lassen die Jobcenter gerne unter den Tisch fallen, umgekehrt werden die Beträge zur Tilgung von Darlehen oft zu hoch berechnet.

Schlechte Jobcenter-Organisation führt zu Fehlern

Das ist nicht unbedingt böser Wille, sondern liegt meist an Mängeln in der Organisation. Hartz-IV ändert sich ständig, die Sachbearbeiter haben kaum einen Überblick, haben eine Vielzahl von Beziehern zu überblicken, und oft machen sie nur eine kurze Schulung, bevor sie die unzähligen Regeln anwenden. Sie stehen unter Zeitdruck.

Die Bundesagentur für Arbeit selbst geht von circa 5-10 % falsch berechneten Hartz-IV-Leistungen aus. Fast die Hälfte davon sind falsch berechnete Sozialleistungen, dann folgen Versicherungsbeiträge, schließlich Energiekosten und Unterhaltsansprüche gegen Ex-Ehepartner.

Fast 50 Prozent aller Bescheide zum Teil falsch berechnet

Verbände und Initiativen sprechen hingegen von einer deutlich höheren Zahl. Sozialexperten gehen davon aus, dass etwa die Hälfte aller Bescheid mindestens zum Teil falsch berechnet sind.

Hier gilt, dass jeder zweite Hartz IV Bescheid falsch ist. Der Bescheid sollte daher immer überprüft werden.