Das Jobcenter Leipzig hat die Identitätsprüfung Online eingeführt. Die Behörde versichert die Einhaltung des Datenschutzes und eine sichere Verarbeitung der Daten.
In Leipzig können Hartz IV Antragsteller ab sofort die Online-Identitätsprüfung in Anspruch nehmen. Das Verfahren soll dazu dienen, die persönlichen Kontakte in den Jobcentern zu reduzieren. An die Leistungsbezieher wurden Anschreiben zum Selfie-Ident-Verfahren bereits verschickt. Die Möglichkeit zur Online-Identifizierung via Smartphone soll vorerst bis zum 15. Juni 2021 bestehen. Zunächst soll dieses Verfahren nur für Leipzig gelten.
Wenn eine Leistungsberechtigte erstmalig einen Antrag beim Jobcenter Leipzig stellen, erfolgt grundsätzlich eine Prüfung der Identität. Diese Prüfung wird anhand eines Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung vorgenommen. Die Jobcenter wollen damit Leistungsmissbrauch vermeiden. Die neue Online-Variante soll dazu dienen, persönliche Vorsprachen so gering wie möglich zu halten.
Selfie-Ident-Verfahren ist freiwillig
Das Jobcenter Leipzig bietet daher zunächst befristet bis zum 15. Juni 2021 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ an. Damit kann die notwendige Identitätsprüfung ohne persönliches Erscheinen über ein Handy oder Tablet sowie einen entsprechenden Internetzugang erfolgen. Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, sei freiwillig, wie das Jobcenter betonte. Die Nichtnutzung habe keine Auswirkungen auf die Ansprüche und Rechte der oder des Betroffenen. “Sollten sich Kundinnen und Kunden gegen dieses digitale Angebot des Jobcenters entscheiden, erfolgt die Identifikation im Rahmen einer persönlichen Vorsprache”, wird bestätigt.
Datenschutz gewährleistet?
Was ist aber mit dem Schutz der persönlichen Daten? „Das Selfie-Ident-Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“ erklärt Sabine Edner, Geschäftsführerin des Jobcenters Leipzig.
Für die Online-Identifizierung benötigen ALG II-Leistungsantragsteller drei Dinge:
– ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet),
– eine stabile Internetverbindung und
– ein gültiges Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder elektronische Reisepass mit Chip).
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