Höhere Richtwerte für angemessene Mieten in der Wohnaufwendungenverordnung
13.02.2014
Der Berliner Senat hat die Richtwerte für angemessene Mieten für Hartz IV- und Sozialhilfe-Leistungsberechtigte angepasst. Grundlage waren die von Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja vorgelegte Änderungsverordnung der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) sowie der bundesweite Heizspiegel 2013.
Richtwerte für Unterkunftskosten beziehen Heizspiegel mit ein
„Mit der im Mai 2012 in Kraft getretenen Wohnaufwendungenverordnung haben wir einen jahrelangen Stillstand bei den Richtwerten für die Kosten der Unterkunft und Heizung beendet. Seitdem hat sich die Zahl aller Kostensenkungsverfahren halbiert, die Zahl der Umzüge ist sogar um mehr als 70 Prozent gesunken. Dies zeigt, dass unser Konzept der Anpassung auch an den bundesweiten Heizspiegel aufgeht. Der Preisentwicklung für Energiekosten wird nun erneut zeitnah angemessen Rechnung getragen“, so Czaja.
Die neuen Richtwerte sollen voraussichtlich ab März 2014 gelten. Einem Single-Haushalt stehen dann im Schnitt 423 Euro statt wie bisher 415 Euro Euro für die Unterkunftskosten zur Verfügung. Eine vierköpfige Familie soll zukünftig 683 Euro (bislang 669 Euro) vom Jobcenter für Miete und Heizung erhalten. Insgesamt entstehen dadurch 1,3 Millionen Euro Mehrkosten, teilt der Senat mit.
Angemessene Wohnungsgröße soll ebenfalls angepasst werden
Nachdem der Anpassung für angemessene Mieten will der Senat dem „Tagesspiegel“ zufolge nun auch bei der Wohnungsgröße für Hartz IV- und Sozialhilfe-Bezieher nachsteuern. Stadtentwicklungs-Stadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) erklärte gegenüber dem Blatt, dass sich die bisherige Regelung, die für eine Person maximal 45 Quadratmeter vorsieht, als „nicht praxistauglich erwiesen“ hat. Statt der Quadratmeter-Regelung solle pro Person ein Zimmer plus einem weiteren Zimmer als angemessen gelten, schlug er vor. (ag)
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